Finanzen klären ohne Insolvenz

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Immer wieder kommt es vor, dass Mandanten den Überblick über die finanziellen Verhältnisse verlieren. Die Ursachen dafür sind vielfältig:

– plötzliche Erbschaft

– allmähliche Überforderung

– zu viele Verträge


In aller Regel werden die Klienten dann mit Forderungen und Mahnschreiben überzogen, unter Umständen auch mit gerichtlichen Verfahren. Wie kriegt man das in den Griff?


Vor allem gelingt das mit rein mechanischer Arbeit, die nicht auf teure Berater delegiert werden muss. Dazu genügen ein paar einfache Schritte:


1. Fakten auf den Tisch

Es ist leider unabweisbar notwendig, dass alle Unterlagen gesichtet und sortiert werden. Schaffen Sie sich am besten gleich ein paar Ordner oder Aktenmappen an (idealerweise mit Ringsheftung). 

In einem ersten Schritt sortieren Sie die gesamte Korrespondenz nach Absender und Empfänger. Jeweils identische Absender und Empfänger kommen auf einen Haufen. Dieser Haufen bilden in Zukunft einzelne unter Akten.

Im zweiten Schritt heften Sie die Unterlagen ab, und zwar idealerweise chronologisch, also nach Datum, wobei das älteste Schreiben im Ordner unten liegen sollte.

Damit ist schon einmal viel getan.


2. Weitere Unannehmlichkeiten/Kosten vermeiden

Wenn die erste Aufgabe erledigt ist, sollten Sie sich für die weitere Analyse etwas Zeit verschaffen. Da ist es oft hilfreich, wenn ein Anwalt erst einmal dafür sorgt, dass keine weiteren "Querschläger" auf Sie zukommen und Sie die eigenen Ansprüche vernünftig sichern.

Gerade in der Analysephase sind Veränderungen des Sachverhalts die Regel, aber extrem schwer zu verarbeiten - z.B. bei der Abwicklung von Erbfällen oder bei der Vorbereitung einer Schuldenbereinigung. Professionelles Forderungsmanagement ist mit Sicherheit kein Fehler.


3. Lücken schließen

In aller Regel werden Sie bei der Durchsicht der Unterlagen feststellen, dass einzelne Dokumente fehlen. Diese Lücken müssen geschlossen werden. Das ist unter Umständen in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Hier müssen Sie juristische Maßnahmen ergreifen. Das ist unabweisbar notwendig, weil ansonsten Fristen ablaufen, die Sie nie wieder einfangen können.


4. Aufstellung der Forderungen und Verbindlichkeiten

Nachdem die oben genannten Aufgaben erfüllt sind, kann man einen vorläufigen Vermögenstatus erstellen. Man sieht, wo etwaige Vermögenswerte vorhanden sind und wo aktuelle Verbindlichkeiten aufgelaufen sind und wo etwaige zukünftige Kosten drohen.

Unterscheiden Sie dabei in Form einer Tabelle bitte nach Gläubigern und Schuldnern und innerhalb dieser Unterscheidung auch den verschiedenen Kostenarten. 

Entstanden sind in aller Regel Hauptforderungen, Zinsen und Kosten. Die unterschiedlichen Forderungen können juristisch auch unterschiedlich behandelt werden, insbesondere bei der Frage, welche Ansprüche vorrangig bedient werden. Das kann erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtforderung haben. Von Gesetzes wegen werden zuerst Kosten, dann Zinsen und zuletzt die Aufforderung getilgt. In aller Regel ist die umgekehrte Reihenfolge für den Schuldner deutlich günstiger.


5. vorläufige Planung

Auf der Grundlage dieser Zahlen lässt sich eine vorläufige Planung erstellen. Gerade im Bereich des Erbrechts drücken da die Fristen gewaltig. Für die Entscheidung über die Annahme oder die Ausschlagung einer Erbschaft haben Sie im Normalfall nur sechs Wochen Zeit. Das ist nicht wirklich viel. Gerade in Erfüllung kann diese Situation zu unabsehbaren Haftungsrisiken führen. Geschwindigkeit ist hier das Gebot der Stunde.

Aber auch in allen anderen Fällen ist eine schnelle Reaktion kein Fehler, weil jedenfalls unnötige Kosten und Verfahren vermieden werden können.


6. Maßnahmen und Kosten

Prinzipiell müssen Sie davon ausgehen, das Anwälte derartige Arbeiten wegen des zunächst nur schwer unübersehbaren Arbeitsaufwandes nur nach Stundenhonorar ausführen. 

Hinzu kommt, dass vor allem in erbrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und vertraglichen Konstellationen oft besonders schnell agiert werden muss. Auch das Eilbedürfnis verlangt eine individuelle Regelung der Honorare. 


Das Honorar nach RVG bildet nur die Mindestvergütung ab. Im Normalfall wird kein Anwalt die gesamte Ermittlung des Sachverhalts zu den eher bescheidenen Pauschalvergütungen nach RVG übernehmen. Die Höhe des Honorars wird deshalb maßgebend durch die Qualität Ihrer Vorarbeit bestimmt.


Vor allem in erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Problematiken ist oft besondere Eile geboten. Auch das ist in vielen Fällen ein Aspekt bei der Honorarermittlung. Schließlich bleiben andere Fälle dann erst einmal liegen.


In Sonderfällen (Überschuldung oder Insolvenz) kommt sicherlich eine Erleichterung durch Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe in Betracht.



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