Wie hoch ist die Strafe für Geldwäsche § 261 StGB? Vorladung, Strafbefehl, Anklage

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Fast 15 000 Fälle von Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte erfasst die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2021. Dunkelziffern mit einberechnet, dürfte die Zahl vermutlich aber deutlich höher liegen.

Der Straftatbestand wurde in den Nachrichten nicht nur rund um die Diskussion der Encrochat Verfahren publik. Auch im Wirecard – Skandal steht nicht nur Betrug, sondern auch Geldwäsche im Raum. Inzwischen gibt es im Wirecard – Skandal eine erste Anklage gegen einen ehemaligen Geschäftspartner des ehemaligen Vertriebschefs. Ihm wird sowohl Betrug, als auch Geldwäsche vorgeworfen. Er soll veruntreute Gelder in Start-ups und auch in private Projekte investiert haben. Auf diese Weise wurde das kriminell erlangte Geld wieder in den nicht kriminellen Wirtschaftsverkehr eingebracht. Und damit gewaschen.

Ob und welche Strafe ihn erwartet, steht aber in diesem frühen Verfahrensstadium natürlich noch nicht fest.

Grund genug sich aber einmal mit der Geldwäsche und ihren Konsequenzen auseinanderzusetzen.

Welche Strafe droht eigentlich für Geldwäsche?

Im Normalfall droht für Geldwäsche eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.

In sogenannten besonders schweren Fällen wird die Strafe aber höher. Hier ist keine Geldstrafe mehr vorgesehen. Stattdessen droht eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.

Wann ein solcher besonders schwerer Fall vorliegt, bemisst sich an den genauen Umständen der Tat. Wenn die Tat als besonders schwer, der eigentliche vorgesehene Strafrahmen als nicht mehr angemessen erachtet wird. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt, sich aus der Begehung von Geldwäsche also eine Einkommensquelle verschaffen will.

Der Strafrahmen kann sich aber nicht nur nach oben, sondern auch nach unten verschieben. Nämlich dann, wenn jemand nicht vorsätzlich handelt, sondern leichtfertig nicht erkennt, dass der Gegenstand aus einer Straftat stammt.

Vorsätzlich handelt, wer alle Umstände kennt, die die Strafbarkeit begründen und dies auch zumindest billigend in Kauf nimmt.

Leichtfertigkeit ist hingegen eine Form der Fahrlässigkeit. Aber eine besondere, gesteigerte Form.

Leichtfertig handelt, wer seine Sorgfaltspflichten in besonderem Maße nicht beachtet. Wer etwas tut, was eigentlich jedem einleuchten sollte, dass man es nicht darf.

Leichtfertige Geldwäsche wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft.

Wann und wie wird Geld gewaschen?

Geldwäsche ist im Grunde die Verschleierung der rechtswidrigen Herkunft von Geld.

Wer Geld aus einer Straftat erlangt, will dieses zwar behalten und verwenden, ohne dass jemand erfährt, dass das Geld aus einer Straftat stammt. Man will die Spuren verwischen. Dazu dienen häufig Crypto-Währungen, Restaurants und Friseurläden. Es werden dann Buchumsätze kreiert, die tatsächlich nie angefallen sind oder Geld wird so investiert, dass die Herkunft des Geldes nicht mehr festgestellt werden kann.

Kann ich nach begangener Geldwäsche noch irgendwie einer Strafe entgehen?

Es gibt bestimmte Konstellationen, bestimmte Ausnahmen, in denen der Täter einer Geldwäsche doch nicht bestraft wird.

Hierfür muss man aber etwas Eigeninitiative ergreifen.

Voraussetzung ist nämlich nach § 261 Abs.8 Strafgesetzbuch

1. Dass die Tat bei der zuständigen Behörde angezeigt wird. Und zwar freiwillig. Die Anzeige kann der Täter selbst vornehmen oder er kann veranlassen, dass die Tat angezeigt wird.

Und

2. muss in den meisten Fällen auch noch die Sicherstellung des Gegenstandes, dessen Herkunft verschleiert wurde, bewirkt werden.

Außerdem darf

3. der Täter im Zeitpunkt der Anzeige nicht schon gewusst haben oder hätte wissen müssen, dass die Geldwäsche schon entdeckt war.

Der Straftatbestand der Geldwäsche ist kompliziert. Es gibt viele Facetten und einige Ausnahmen. Feine Nuancen können über Straflosigkeit oder Strafbarkeit entscheiden. Wer keine entsprechenden Fachkenntnisse hat, droht den Überblick zu verlieren.

Unser Tipp also: Wenn Sie mit dem Vorwurf der Geldwäsche konfrontiert sind, wenden Sie sich an uns als Fachanwälte für Strafrecht.


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