Wie kann ich mein Patent gegen einen weit größeren Wettbewerber durchsetzen?

  • 3 Minuten Lesezeit

Prozesskostenfinanzierer bieten eine Lösung für das Problem kleinerer Unternehmen, die sich aus Angst vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits mit großen Firmen scheuen, ein Patent durchzusetzen. Diese Finanzierer übernehmen die Gerichtskosten im Austausch für ca. 30-50 % des erstrittenen Schadensersatzes, wodurch der Patentinhaber ohne finanzielles Risiko agieren kann. Prozesskostenfinanzierer prüfen sorgfältig den Fall, um sicherzustellen, dass sie in Erfolg versprechende Verfahren investieren. Die Präsenz eines Prozesskostenfinanzierers kann die Chancen auf eine friedliche Einigung erhöhen, da sie die Bereitschaft zeigen, durch alle Instanzen zu gehen. Die Zusammenarbeit mit Prozesskostenfinanzierern wie der Foris AG hat in der Vergangenheit zu erfolgreichen Verfahrensführungen geführt, auch in komplexen Fällen mit Nichtigkeitsklagen und letztendlicher Durchsetzung der Patentrechte. Letztendlich ermöglicht die Partnerschaft mit einem Prozesskostenfinanzierer auch kleineren Firmen, ihre Patente wirksam durchzusetzen und verringert das Risiko finanzieller Belastungen durch Rechtsstreitigkeiten.


Das Problem

Wir hören oft, dass es doch gar keinen Sinn macht ein Patent anzumelden. Wenn das Patent erteilt ist, und ein großes Unternehmen das Patent nicht beachtet, dann muss man klagen. Wenn sich die Klage dann über Jahre und Instanzen hinzieht, dann kostet das so viel, dass das kleinere Unternehmen bereits aus Kostengründen nachgeben muss.


Die Lösung

Es gibt Unternehmen, die einen Rechtsstreit gerne für Sie übernehmen. Das sind Prozesskostenfinanzierer, die den gesamten Rechtsstreit finanzieren. Vom erstrittenen Schadensersatz bekommt der Prozesskostenfinanzierer ca. 30 %. Das heißt, dass der Patentinhaber ohne Klagerisiko 70 % vom Schadensersatz bekommt. In Patentverletzungsprozessen reagiert das angegriffene Unternehmen oft mit einer Nichtigkeitsklage gegen das geltend gemachte Patent. Dann laufen zwei Verfahren nebeneinander oder nacheinander. Das führt etwa zu doppelten Kosten. Daher will ein Prozesskostenfinanzierer in solchen Fällen bis zu 50 % des erstrittenen Schadensersatzes. Die andere Hälfte bekommt der Patentinhaber ohne Prozesskostenrisiko. Das ist eine Win-Win-Situation für den Patentanmelder und den Prozesskostenfinanzierer.


Die Vorgehensweise

Ein Prozesskostenfinanzierer will natürlich keine Prozesse finanzieren, die nicht zu einer ordentlichen Schadensersatzzahlung führen. Der Patentinhaber kann daher zunächst abwarten, ob der Patentverletzer auch einen beträchtlichen Schaden erzeugt. Außerdem will der Prozesskostenfinanzierer keine Prozesse finanzieren, die er verliert. Daher prüft der Prozesskostenfinanzierer den Rechtsbestand des Patents und die Frage, ob tatsächlich eine Patentverletzung vorliegt. Hier ist eine offene, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Patentinhaber und Prozesskostenfinanzier sinnvoll. Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass die Verletzung möglicherweise sehr fraglich ist, dann ist dies ein konstruktives Ergebnis. Denn man sollte bedenken, dass man von einem unabhängigen, vorsichtigen Gutachter auf ein erhöhtes Klagerisiko hingewiesen wurde. Wenn der Prozesskostenfinanzierer hingegen überzeugt ist, dass es ein erfolgversprechendes Verfahren ist, kann der Patentinhaber in der Regel immer noch entscheiden, ob er das Prozesskostenrisiko selber tragen will oder mit dem Prozesskostenfinanzier zusammenarbeitet.


Klagen in USA

In Deutschland dürfen Anwälte nur unter bestimmten Bedingungen mit dem Mandanten einen Vertrag machen, nach dem die Anwälte nur dann vollständig bezahlt werden, wenn der Prozess gewonnen wird. Hier spricht man von Erfolgshonorar. In den USA kann eine Anwaltskanzlei jedoch sagen, dass sie den Prozess durchzieht und dafür einen Anteil vom erstrittenen Schadensersatz haben will. Klagen in USA sind weit teurer als in Europa und insbesondere teurer als Klagen in Deutschland. Aber mit einer vom Fall überzeugten Kanzlei als Partner kann auch eine Klage in den USA Freude machen.


Nebenaspekte

Wenn in den Verhandlungen mit dem Gegner klar wird, dass der Patentinhaber einen Partner zur Seite hat, der auch durch die Instanzen kämpfen kann, dann werden dadurch die Chancen auf eine friedliche Einigung erhöht. Der Prozesskostenfinanzierer ist nur an einem großen Schadensersatz interessiert. Der Patentinhaber ist aber häufig auch emotional involviert. Der Prozesskostenfinanzierer wirkt daher in der Regel auch sehr sachlich auf einen Vergleich hin, der den Prozess beschleunigt. Ein guter Patentanwalt freut sich über das Urteil eines Dritten, bevor er ein Klageverfahren beginnt.


Eigene Erfahrungen

Wir arbeiten sehr gerne mit Prozesskostenfinanzierern zusammen und wir haben mit der Foris AG schon mehrere Verfahren erfolgreich abgeschlossen. In einem Verfahren haben wir einen Verletzer verklagt und dann noch einen weiteren Verletzer. Dann kam eine Nichtigkeitsklage und das Patent unseres Mandanten wurde vernichtet. In der Instanz vor dem Bundesgerichtshof wurde dieses Urteil wieder aufgehoben und dann hat der größere Verletzer bezahlt, der kleinere Verletzer war inzwischen insolvent. Für den Mandanten war alles sehr spannend und er hatte kein finanzielles Risiko und am Ende eine beträchtliche Schadensersatzzahlung.


Schlussfolgerung

Patentstreitigkeiten sind wegen des Risikos der Nichtigkeitsklage, bei der das Schutzrecht in seinem Bestand angegriffen wird, sehr riskant. Die Zusammenarbeit mit einem Prozesskostenfinanzierer eliminiert das Risiko und ermöglicht auch kleineren Firmen deren Patente durchzusetzen.    

Foto(s): Dr. Castell

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. Klaus Castell Europ. Attorney

Beiträge zum Thema