Wie kommt man am schnellsten aus seinem Job raus?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Endlich ist es da, das Jobangebot des Traumarbeitgebers. Dumm nur, dass man arbeitsvertraglich gebunden ist und aus seinem jetzigen Job nicht so schnell herauskommt; aufgrund der Kündigungsfrist müsste man den neuen Arbeitgeber warten lassen. Wie lässt sich das verhindern? Was kann man tun, damit man den alten Job so schnell wie möglich loswird? Tipps für Arbeitnehmer hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck.

Theoretisch wäre man von jetzt auf gleich seinen Job los, wenn man die fristlose Kündigung erhielte. Nur: Dafür müsste man eine schwere Pflichtverletzung begehen, von der ich als Arbeitsrechtler dringend abrate.

Gibt es eine Vertragsstrafe?

Wenn man vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist seinen Job loswerden möchte, sollte man zuerst in seinen Arbeitsvertrag schauen und herausfinden, ob dafür eine Vertragsstrafe vorgesehen ist. Diese Vertragsstrafe darf nicht höher sein als ein Bruttomonatsgehalt. Höhere Vertragsstrafen sind in der Regel unwirksam.

Steht im Arbeitsvertrag eine wirksame Klausel zur Vertragsstrafe, kann man das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist kündigen und die Vertragsstrafe zahlen – dann ist man raus.

Kündigen mit verkürzter Frist: Lohnt sich das?

Gibt es keine Vertragsstrafe, empfehle ich als Arbeitsrechtler folgende Vorgehensweise: Reden Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber über Ihren Wunsch, den Job zu wechseln und über Ihren Zeitplan. In aller Regel wird Ihr Arbeitgeber Sie dann ziehen lassen.

Wenn Ihr Arbeitgeber darauf besteht, dass Sie die Kündigungsfrist einhalten, kann es das Beste sein, wenn Sie Ihren Job trotzdem zu einer verkürzten Frist kündigen und mit den Konsequenzen leben.

Was kann einem passieren, wenn man die Kündigungsfrist nicht einhält?

Wahrscheinlich wird es ein eher schlechtes Zeugnis geben, maximal mit der Note 3. Und: Der Arbeitgeber könnte Schadensersatz geltend machen. Nur: In über 20 Jahren arbeitsrechtlicher Tätigkeit als Anwalt habe ich nicht einen einzigen Fall erlebt, in dem der Arbeitgeber wegen verkürzter Kündigungsfrist Schadensersatz bei seinem ehemaligen Mitarbeiter geltend gemacht hat. Und wenn doch: Die Vorteile, die man aufgrund des neuen Jobs hat, würden Vertragsstrafe und Schadensersatz meist überwiegen.

Wer diesen Weg gehen will und mit verkürzter Frist kündigten möchte, sollte sich vorher von einem Arbeitsrechtler beraten lassen, am besten von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.

Weiterführende Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag

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