Wie melde ich eine Marke an?

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Was kann geschützt werden?

Sie wollen ein Wort, ein Logo oder ein sonstiges Zeichen, welches Sie zur Kennzeichnung Ihrer Waren und/oder Dienstleistungen jetzt oder zukünftig benutzen, schützen lassen? Wir melden Ihre Marke an! Rufen Sie uns an (Kontaktdaten rechts). Als Markeninhaber können Sie Dritte von der Nutzung der Marke ausschließen und Verletzungen im Wege der Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder Klage verfolgen. Sie können verschiedene Zeichen als Marke schützen lassen (Wortmarke, Bildmarke, Wort-/Bildmarke, 3D-Marke, sogar Tonfolgen oder Tastmarken).

2. Wie kann eine Marke geschützt werden?

Dies geschieht durch Registrierung entweder als nationale Marke (Deutsches Patent- und Markenamt oder das jeweilige Amt des Landes, in welchem die Marke geschützt werden soll), Unionsmarke (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) oder internationale Marke (World Intellectual Property Organisation, WIPO). Vor einer Registrierung empfiehlt sich die Durchführung einer Recherche, um festzustellen, ob Ihr Kennzeichen möglicherweise bereits bestehende Rechte verletzt. Dies kann ggf. dazu führen, dass Sie erhebliche rechtliche Schwierigkeiten mit hohem Kostenrisiko bekommen.

3. Wie können wir als Fachanwälte helfen?

Vor Anmeldung einer Marke ist eine anwaltliche Beratung von Vorteil. Hierbei kann festgestellt werden, ob ein Zeichen überhaupt als Marke schutzfähig ist, eine durchgeführte Recherche kann ausgewertet und die möglichen Risiken eingeschätzt werden und der Schriftwechsel mit den beteiligten Ämtern kann zentral geführt werden. Häufig kann eine rechtzeitige Beratung hohe Folgekosten vermeiden, die entstehen, wenn bestehende Marken verletzt werden oder ein behördliches Verfahren über die Frage der Eintragungsfähigkeit geführt werden muss.

4. Warum wir?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir melden auch Ihre Marke an, sichern Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin
Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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