Wie reagiert man am besten auf eine Abmahnung?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Wer eine Abmahnung bekommt, sorgt sich um sein Arbeitsverhältnis. Zu Recht, denn meistens ist eine Abmahnung erforderlich, bevor der Arbeitgeber wirksam verhaltensbedingt kündigen darf. Daher: Wie sollte sich ein Arbeitnehmer verhalten, wenn er abgemahnt wird? Welche Möglichkeiten hat er, welche sind sinnvoll? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Es gibt zwei Arten von Abmahnungen. Es gibt die Abmahnung, mit der der Chef einfach nur Dampf ablässt. Und es gibt die Abmahnung, mit der der Arbeitgeber eine Kündigung gezielt vorbereitet.

Auf die erste Abmahnung muss man in der Regel nicht reagieren, außer, dass man sich und sein Verhalten gegebenenfalls hinterfragen und ändern sollte. Solche Abmahnungen „aus dem Bauch heraus“ sind oft ungenau formuliert und genügen den arbeitsrechtlichen Anforderungen meistens nicht. Solche – meist unwirksamen – Abmahnungen kann man regelmäßig getrost in der Personalakte lassen, wo sie – jedenfalls im Hinblick auf eine spätere Kündigung – kaum Schaden anrichten.

Enthält eine solche Abmahnung unrichtige Tatsachen, empfehle ich allenfalls, eine Gegendarstellung zu verfassen. In einer Gegendarstellung sollte man regelmäßig nur unrichtige Tatsachen richtigstellen und sachlich und belegbar, beziehungsweise wenigstens plausibel vortragen, was tatsächlich geschehen ist. Jedenfalls sollte man davon absehen, sich für pflichtwidriges Verhalten zu rechtfertigen.

Ist an der Abmahnung des Chefs etwas dran, bringt eine Gegendarstellung regelmäßig nichts – außer, wenn die Abmahnung hinderlich sein könnte am Aufstieg im Unternehmen. Für dem Fall rate ich dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen und gegebenenfalls eine anwaltlich vorformulierte Gegendarstellung zur Akte zu geben.

Gefährlich sind Abmahnungen, mit denen eine Kündigung gezielt vorbereitet werden soll. Personaler entwerfen diese Abmahnungen meist mit viel Sorgfalt oder mit anwaltlicher Hilfe.

In diesen Fällen rate ich dazu, sofort zu einem Arbeitsrechtler, Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht zu gehen und sich beraten zu lassen. Was man hier am besten tun sollte, hängt von den Umständen ab und vor allem auch davon, was der Arbeitnehmer vorhat: Ob er um seinen Job kämpfen will oder ob er seinen Arbeitsplatz sowieso wechseln wollte.

Je nach Situation kann eine anwaltliche Aufforderung zur Beseitigung der Abmahnung aus der Personalakte sinnvoll sein. Manchmal ist es klug, gegen die Abmahnung vor dem Arbeitsgericht zu klagen. In anderen Fällen kann es das Beste sein, abzuwarten, weil man Fehler in der Abmahnung entdeckt, die man in einem späteren Kündigungsschutzprozess gegen den Arbeitgeber verwenden kann.

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