Wie Sie bei Long Covid und CFS oder Depressionen einen Gutachter im Neurologisch-psychiatrischen Bereich ablehnen

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Mit dem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie weiter darüber informieren, wie Sie bei Long Covid, Post Covid und CFS aber auch psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen einen Gutachter im Neurologisch-psychiatrischen Bereich ablehnen.

Wenn Sie Ansprüche aufgrund Ihrer Erkrankung gegenüber Sozialversicherungsträgern wie beispielsweise der Deutschen Rentenversicherung, Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften, aber auch gegenüber privaten Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machen wird in der Regel ein medizinisches Gutachten zur Überprüfung der Erkrankung und der Auswirkungen eingeholt.

Dieses Gutachten ist in der Regel entscheidend dafür, ob Ihr Anspruch anerkannt wird und hat daher besondere Bedeutung.

Es gilt daher unbedingt Gutachter zu vermeiden, bei welchen zu befürchten ist, dass diese die krankheitsbedingten Auswirkungen nicht bestätigen, weil eine zu große wirtschaftliche Verflechtung mit dem Auftraggeber besteht und der Gutachter gegebenenfalls schon dafür bekannt ist, Gutachten oftmals im Sinne seiner Auftraggeber zu schreiben.

Insoweit empfiehlt es sich, sich über die Person des Gutachters vorab zu informieren, beispielsweise über Bewertungen und Berichte im Internet.

Konnten Sie bereits hieraus feststellen, dass der Gutachter nicht unbefangen agiert sollten Sie den Gutachter ablehnen.

Dieses mit der Begründung, dass eine Begutachtung in diesem Bereich nach der betreffenden Begutachtungsrichtlinie folgendes voraussetzt:

2.1 Gutachtliche Beziehungsgestaltung

Der Gutachter sollte räumlich und situativ eine vertrauensvolle Atmosphäre für die Begutachtung schaffen.

Für eine ordnungsgemäße Begutachtung muss also ein hinreichendes Vertrauensverhältnis zwischen dem Gutachter und dem zu Begutachtendem bestehen.

Ist dieses Vertrauensverhältnis aufgrund schon bestehender Kenntnisse über den Gutachter nicht mehr aufbaubar, kann ein ordnungsgemäßes und fachgerechtes Begutachtungsergebnis mit diesem Gutachter nicht erzielt werden.

Ich selbst vertrete Mandanten in diesen Angelegenheiten im gesamten Bundesgebiet und auch bei Gerichten.

Wir berechnen im Übrigen keinerlei Kosten für eine Erstberatung.

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Foto(s): Frank Vormbaum


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