Wie sie gegen Mängel auf einem bebauten Grundstück vorgehen können.

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hnen ist ein Mangel auf Ihrem neuen Grundstück aufgefallen und Sie denken der Verkäufer könnte Ihnen diesen verschwiegen haben, also arglistig getäuscht haben, oder hätte von diesem wissen müssen. Dann könnten sie ein Recht auf die Mangelbeseitigungskosten haben.

Es kommt dabei darauf an, dass der Verkäufer Ihnen mit Absicht nichts von dem Mangel erzählt hat, um den Wert des Hauses zu steigern oder den Verkauf einfacher zu gestalten. Wusste der Verkäufer nicht von dem Mangel oder hat lediglich vergessen Ihnen diesen mitzuteilen kann nicht von einer arglistigen Täuschung gesprochen werden. Von dem Mangel hätte der Verkäufer dann wissen müssen, wenn seine fachlichen Kompetenzen in dem Bereich des Mangels ausreichend sind diesen zu erkennen. Dies ist jedoch schwer festzulegen und bedarf eine genaue Untersuchung.
Weiterhin ist Ihr verhalten wichtig. Haben Sie den Mangel bemerkt jedoch nicht darauf aufmerksam gemacht kann nicht von einer arglistigen Täuschung des Verkäufers gesprochen werden, da Sie von dem Mangel wussten. Hier kommt es auch wieder darauf an, ob sie hätten erkennen können ob der Mangel, der Ihnen aufgezeigt wurde, eventuelle weitreichender sein könnte als angenommen. Jedoch ist es auch wieder problematisch inwieweit dies festzulegen ist.

Haben Sie ein Problem mit einem Mangel auf Ihrem bebauten Grundstück und möchten Ihre Möglichkeiten, wie Sie dagegen vorgehen können, aufgezeigt bekommen, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann für die Beratung zur Seite und kann Ihnen den Rechtsweg eröffnen.


Quelle: BGH, Urteil vom 14.06.2019, V ZR 73/18

Foto(s): Foto von Sindre Strøm von Pexels


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