Wie sollte ich mich nach Erhalt einer Anklage verhalten? Tipps vom Fachanwalt für Strafrecht

  • 4 Minuten Lesezeit

Post von der Staatsanwaltschaft? 

Ein einfacher Gang zum Briefkasten kann mitunter einen großen Schock bewirken, wenn plötzlich Post von der Staatsanwaltschaft dabei ist. 

Bei Post vom „Staat“ nehmen die meisten Personen erst einmal das Schlimmste an. Insbesondere Post von der Staatsanwaltschaft fällt zumeist in diese Kategorie. Wenn der Brief dann eine Anklageschrift enthält, kommt einem sofort eine wichtige Frage in den Sinn – was tue ich jetzt? 

Wichtigster Tipp: erst einmal ruhig bleiben! 

Warum habe ich eine Anklage bekommen und was genau bewirkt diese? 

Eine Anklageschrift ist die Eröffnung von Tatvorwürfen gegen die eigene Person durch die Staatsanwaltschaft in formeller Weise, welche ein gerichtliches Strafverfahren eröffnet. Ein zuvor geführtes Ermittlungsverfahren gegen Sie gilt damit als abgeschlossen.

In der Anklage wird ein Sachverhalt geschildert, durch dessen Handlungen der Empfänger der Anklage eine strafbare Handlung vorgenommen haben soll. Zudem werden die einschlägigen Vergehen und Verbrechen aufgezeigt sowie ggf. eine Einziehung von Tatmitteln oder Taterträgen angekündigt. 

Der Erhalt einer solchen bedeutet, dass man nicht mehr nur Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren ist, sondern bei Zulassung der Anklage durch das Gericht eine Hauptverhandlung vor Gericht bevorsteht.

Kann es sein, dass ich erst durch Erhalt der Anklage von einem Strafverfahren gegen mich erfahre?

Nein, einer Anklage gehen Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden voraus. Wer Beschuldigter in einem Strafverfahren ist – wem also eine vermeintliche Tat zur Last gelegt wird - oder als Zeuge im Verfahren gegen andere Personen fungieren soll, wird oftmals durch die Polizei als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu einer Befragung geladen und durch die Polizeibeamten vernommen. 

Sollte dies der Fall sein, sollte man sich bereits in diesem Stadium professionelle Hilfe holen. Ein unbedarfter Satz in einer Vernehmung kann weitreichende Folgen haben und ist das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen, wird es schwerer die Vorwürfe wieder aus der Welt zu räumen. 

Merke: Schon in diesem Stadium des Strafverfahrens kann ein Verteidiger die Wahrung Ihrer Rechte unterstützen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann durch Analyse der Ermittlungsakten eine für Ihren Fall geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten und Ihnen auf dieser Basis sagen, was nun wahrscheinlich als nächstes auf Sie zukommt und wie Sie sich am Besten verhalten sollten.

Wenn jedoch Sie aus Ihrer Sicht unerwartet von der Nachricht oder den Tatvorwürfen der Anklage sind, haben Sie wohl bereits einen Brief der Ermittlungsbehörden – also entweder Polizei oder der Staatsanwaltschaft – verpasst. Es kann auch passieren, dass Sie zuvor keine Post erhalten haben, da eine Beteiligung Ihrerseits bereits erfolgt ist - in dem Sie schon mit der Polizei gesprochen haben - z.B. als diese Sie auf dem Fahrrad angehalten haben. In diesem Fall wird von einem weiteren Kontakt abgesehen und eine Anklage kann in solchen Fällen auch unerwartet oder unangekündigt erscheinen. 

Was mache ich, wenn ich eine Anklage von der Staatsanwaltschaft erhalten habe? 

Als allererstes einmal tief durchatmen. Eine Anklage kann man nicht mit spontaner Panik oder einer Kurschlussreaktionen aus der Welt schaffen. Es ist wichtig. sich auch im Folgenden rechtmäßig zu verhalten, um eine schnelle Ausräumung der Vorwürfe oder Minimierung der Konsequenzen erwirken zu können. 

Anschließend lesen Sie sich die Anklage aufmerksam durch. Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger und erörtern Sie mit diesem die Vorwürfe. 

Sollten Dokumente zu den Tatvorwürfen bestehen oder im Zusammenhang mit diesem sein, sorgen Sie dafür, dass diese sicher aufbewahrt sind. 

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie Ihrem Verteidiger gegenüber ehrlich sind. Dieser ist nicht dafür da, Sie zu beurteilen oder verurteilen, sondern Ihnen in dieser Situation mit Tat und Rat zur Seite zu stehen. 

Drei Regeln bei Erhalt einer Anklage von der Staatsanwaltschaft:

  1. Sagen Sie erst einmal nichts gegenüber den Strafverfolgungsbehörden – machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter Gebrauch. 
  2. Kontaktieren Sie einen Verteidiger
  3. Treten Sie ohne vorherigen Kontakt mit Ihrem Verteidiger am besten auch nicht alleine mit den Ermittlungsbehörden in Kontakt.

Diese Aufzählung ist natürlich nicht abschließend. Wie Sie sich am Besten in Ihrer konkreten Situation verhalten sollten und was es zu beachten gilt, besprechen Sie bestenfalls mit Ihrem Anwalt für Strafrecht. Dieser hat die nötige Berufserfahrung und Fachexpertise, um gerade Ihren Fall einschätzen zu können.

Wir als Anwälte für Strafrecht beantragen zunächst Akteneinsicht und prüfen die in der Anklageschrift beinhalteten Vorwürfe. Die von der Staatsanwaltschaft aufgeführten Beweise können durch die Akteneinsicht gesichtet werden und ihr Beweiswert eingestuft werden. 

Sollte das Hauptverfahren noch nicht durch das Gericht eröffnet worden sein, regen wir bei Möglichkeit eine Einstellung durch das Gericht an und verhindern bestenfalls so die Durchführung einer gerichtlichen Verhandlung. 

Sollte eine öffentliche Hauptverhandlung angesetzt werden, besprechen wir mit Ihnen den Vorwurf und vertreten Ihre Rechte vor Gericht. Wir erarbeiten eine Verteidigungsstrategie und versuchen entweder einen Freispruch für Sie zu erwirken oder die Konsequenzen einer Verurteilung so gering wie möglich zu halten. Wir können entlastende Beweise gegenüber dem Gericht argumentieren und präsentieren. Auch vor Gericht kann noch eine Einstellung des Verfahrens bewirkt werden! 

Im Vorfeld einer Anklage können wir Ihnen Hilfestellung bezüglich einer Vernehmung geben und Ihnen beratend zur Seite stehen. 

Wir sichten Ihren Fall und lassen Ihnen eine professionelle Verteidigung zukommen. 

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