Wie verhalte ich mich bei einer Vorladung wegen Betrugs?

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Ob Eingehungsbetrug oder Erfüllungsbetrug, ob Leistungsbetrug oder Warenkreditbetrug – die Liste der möglichen Betrugsdelikte ist lang. Doch hinter all diesen Begriffen versteckt sich ein und dieselbe Straftat: der Betrug gemäß § 263 StGB.

Wenn Sie eine Vorladung wegen Betrugs erhalten, sollten Sie dieser nicht folgen. In Strafverfahren haben Sie ein Schweigerecht und das Recht auf Akteneinsicht durch mich als Strafverteidiger. Es besteht also die Möglichkeit, zunächst genau zu prüfen, was Ihnen vorgeworfen wird und dann im nächsten Schritt präzise Stellung zu nehmen. Bei einer polizeilichen Vernehmung gehen Sie ein unkalkulierbares Risiko ein.

Wir geben einen kurzen Überblick über eines der am häufigsten angezeigten Delikte in Deutschland, seine strafrechtlichen Voraussetzungen und Folgen.

Die sachlichen Voraussetzungen

Die Handlung des Täters beim Betrug besteht in der Täuschung über Tatsachen. Getäuscht werden kann dabei nur über Tatsachen, also nachprüfbare Sachverhalte, die dem Beweis zugänglich sind, nicht aber über Werturteile oder Meinungen.

Um Tatsachen von Werturteilen abzugrenzen, kann man danach fragen, ob der vom Täter vorgetragene Sachverhalt als „richtig oder „falsch“ eingeordnet werden kann. Ist dies der Fall, so handelt es sich um eine Tatsache, denn nur bei diesen besteht die Möglichkeit der objektiven Nachprüfbarkeit.

Eine Täuschung setzt das bewusste Einwirken auf den Intellekt eines anderen zur Erregung oder Unterhaltung eines Irrtums voraus. Dabei kann zum einen durch aktives Vorspiegeln einer falschen Tatsache getäuscht werden – entweder ausdrücklich oder konkludent, also durch schlüssiges Verhalten. Die schlüssige Erklärung, bei Fälligkeit einer Forderung zahlen zu können und zu wollen, ist der praktisch häufigste Fall einer konkludenten Täuschung.

Aber auch durch bloßes Unterlassen, etwa durch mangelnde Aufklärung, ist eine Täuschung möglich.

Bei dem Getäuschten muss durch diese Täuschungshandlung ein Irrtum erregt oder unterhalten werden. Darunter fällt jeder Widerspruch zwischen Vorstellung und Wirklichkeit.

Durch den nunmehr im Getäuschten hervorgerufenen Irrtum muss dieser zu einer Verfügung über sein Vermögen veranlasst werden. Darunter versteht man jedes rechtliche oder tatsächliche Handeln, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar zu einem Vermögensschaden führt. Vermögen ist die Summe aller wirtschaftlichen Güter einer Person, die dem Schutz der Rechtsordnung untersteht.

Ein Vermögensschaden ist gegeben, wenn der wirtschaftliche Gesamtwert des Vermögens nach der Verfügung geringer ist als davor.

Die persönlichen Voraussetzungen

Liegen diese Tatbestandsmerkmale vor, stellt sich weiter die Frage, ob der Täter auch mit Vorsatz – also mit dem Wissen und Wollen zur Verwirklichung aller Tatbestandsmerkmale – handelte.

Zu guter Letzt muss der Täter auch in der Absicht gehandelt haben, sich oder einem anderen Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Die strafrechtlichen Folgen des Betrugs

Wer sich eines Betrugs schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unter Umständen ist in besonders schweren Fällen auch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erwarten.


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