Wie wird der KMU-Fonds der EU für Patente, Marken und Designs beantragt?

  • 3 Minuten Lesezeit

Von wegen Bürokratie! In nur 5 Schritten zur Förderung - Eine Win-Win-Situation für KMU, Startups und Gründer. 

1. Grundlegendes 

Der KMU-Fonds der EU ist ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss zu den Anmeldegebühren der nationalen Ämter. Diese Förderung für Patente, Designs und Marken kann von jeder natürlichen Person, z.B. einem Einzelunternehmer, einem Personenverbund, wie einer GbR oder einer juristischen Person, wie einer einem Startup oder KMU z.B. in Form von einer GmbH beantragt werden.

Alle Informationen rund um die Antragstellung zum KMU-Fonds sind auf den Seiten des EUIPO erhältlich. Wie man die Förderung selbst im Detail beantragt, steht auf meiner Homepage.

Wichtig: Die Förderung muss vor Anmeldung des Patents, der Marke oder des Designs beim nationalen Amt erfolgen.

Insgesamt sind lediglich die folgenden zwei Nachweise nötig:

  • Steuerbescheid mit Steuernummer oder Ust-Id
  • Kontoauszug des Kontos, auf das die Förderung überwiesen wird

Beim Steuerbescheid wird ein Scan des gesamten amtlichen Schreibens benötigt, beim Kontoauszug können bis auf Name, IBAN, BIC und Kreditinstitut alle Angaben geschwärzt werden. Beide Nachweise werden als PDF-Datei benötigt, die eine Größe kleiner 2 MB aufweist.

Falls ein Vertreter, wie Patentanwalt die Antragstellung übernimmt, ist noch eine ehrenwörtliche Erklärung nötig. Eine Vorlage hierfür ist direkt beim EUIPO erhältlich.

2. Online-Antrag auf Förderung stellen

Die Beantragung kann das Unternehmen selbst rasch online durchführen. Dazu muss man sich auf der Seite des EUIPO zunächst als Unternehmen registrieren. Nach erfolgter Registrierung kann  man sich mit dem vergebenen Emailadresse und Passwort im Portal anmelden.

Nach Anmeldung in dem Portal kann man im Menü auf der linken Seite den "Antrag für den KMU-Fonds" klicken, um die Steuernummer einzugeben und das zugehörige Steuerdokument hochzuladen. Weiter unten im Formular trägt man dann die Kontonummer ein und lädt den Kontoauszug hoch. Anschließend geht man auf "Vorschau", hakt die Verpflichtungen an und übermittelt den Antrag.

3. Bewilligung des Förderbetrags

Die Bewilligung des Förderantrags dauert etwa zwei Wochen. Der Bewilligungsbescheid kommt per Email an die im Portal angegebene Emailadresse. Wichtig ist es, unbedingt die Bewilligung abzuwaren, bevor man mit dem nachfolgenden Punkt fortfährt.

4. Anmelden des Patents, der Marke oder des Designs beim Amt

Nach der Bewilligung des Förderantrags, kann das Patent, die Marke oder das Design, das gefördert werden soll, nun beim nationalen Amt, wie dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht werden. Aber auch europäische Patente, Marken oder Designs beim EUIPO oder EPA sind förderfähig.

5. Einlösen des Vouchers und Auszahlung des Förderbetrags

Sobald das Patent, die Marke oder das Design beim zuständigen Amt, wie dem DPMA, dem EPA oder dem EUIPO eingereicht wurden und die Amtsgebühr überwiesen oder vom Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat abgebucht wurde, kann der Förderbetrag zur Auszahlung angewiesen werden. Dies muss wiederum im Portal online beantragt werden. 

Dazu klickt man nach der Anmeldung im Portal wiederum im linken Menü auf z.B. "Marken & Geschmacksmuster" oder "Patent" und wählt dann jeweils den Menüpunkt "Erstattungsformular". Man klickt sich von Seite zu Seite und kann am Ende den Betrag zur Auszahlung anweisen. Fertig! Der Betrag wird kurz darauf auf das angegebene Konto überwiesen.

Gerne übernehme ich die Antragsstellung für Euch. Einfach anrufenWhatsApp schreiben oder Online-Termin vereinbaren.





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