Wieder Abmahnung der FC Bayern München AG durch Taylor Wessing

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1. Eine Abmahnung von Taylor Wessing?

Die Kanzlei Taylor Wessing mahnt seit geraumer Zeit den Vertrieb von Nachahmungen ab, also illegale Kopien von Produkten des FC Bayern München. Aktuell liegt uns eine Abmahnung wegen des rechtswidrigen Angebots eines Adidas Kinder-Trikots des FC Bayern München mit der Beflockung „Lewandowski“ vor. Bei dem Angebot soll es sich um eine Fälschung handeln. Konkret beanstandet wird die unberechtigte Nutzung der Unionsmarken „FC Bayern“ (Wortmarke) und (Wort-/Bildmarke) „FC Bayern München“ (in Verbindung mit Vereinsemblem).

2. Was fordert Taylor Wessing (FC Bayern München) von Ihnen?

Die Kanzlei Taylor Wessing verlangt zuvorderst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, welche in dem uns vorliegenden Fall eine für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällige Vertragsstrafe von 5.100,00 EUR beinhalten soll.

Weiterhin wird vom Abgemahnten gefordert, die in seinem Besitz oder Eigentum befindlichen Produkte der verfahrensgegenständlichen Art zu vernichten oder vernichten zu lassen.

Die Kanzlei Taylor Wessing fordert keine Erstattung von Abmahngebühren. Dies bedeutet aber nicht, dass die Abmahnung kostenfrei ist. Bei Abmahnungen beginnen die Streitwerte allgemein bei 50.000 EUR. Berechnet man auf dieser Basis eine 1,3-fache Geschäftsgebühr so ergeben sich bereits Kosten von 1.822,96 EUR. Wir können Ihnen u. U. eine deutlich günstigere Bearbeitung anbieten.

3. WICHTIG: Wie reagieren Sie jetzt?

Wenn Sie unseren Rechtstipp lesen, haben Sie höchstwahrscheinlich ebenfalls eine Abmahnung vom FC Bayern München erhalten. Auch wenn es verlockend erscheint, die von der Kanzlei Taylor Wessing bereits vorbereitete Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben, „um die Angelegenheit schnell vom Tisch zu bekommen“, sollten Sie – allein im Hinblick auf die über 30 Jahre lang ggf. mehrfach drohende Vertragsstrafe von über 5.000 EUR – äußerste Vorsicht walten lassen. In keinem Fall sollten Sie hier am falschen Ende sparen. Wissen Sie z. B. dass, wenn Sie auf einer Internethandelsplattform wie Amazon oder eBay handeln, Sie für ein Verhalten des Plattformbetreibers auf Zahlung einer Vertragsstrafe haften können, selbst, wenn Sie das Verhalten des Betreibers vorher überhaupt nicht beauftragt haben? Wahren Sie Ihre Rechte und rufen Sie uns an, noch bevor Sie durch falsche Selbsthilfe Ihr Abmahnungsverfahren derart „verschlimmbessert“ haben, dass man für Sie nichts mehr tun kann und Sie über 30 Jahre an einer unkündbaren Unterlassungserklärung leiden.

4. Was wir Ihnen empfehlen:

a. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite oder deren Prozessbevollmächtigten auf!

b. Geben Sie keine Erklärung ab und unterschreiben Sie nichts!

c. Geben Sie keine Auskunft!

d. Zahlen Sie keine Abmahnkosten oder Schadensersatz!

e. Vernichten Sie noch nichts!

f. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

5. Warum wir?

Ein Fachanwalt ist auch nicht teurer als der Allgemeinanwalt „um die Ecke“. Er hat in der Regel allerdings aufgrund seiner Spezialisierung eine deutlich höhere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus seinem Bereich. Ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz hat z. B. eine ganz erhebliche Erfahrung im Markenrecht. Und dies ist entscheidend für die FC-Bayern-München-Abmahnungen. In unserer Kanzlei werden Fälle zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz / IT-Recht bearbeitet. Wir konzentrieren uns für Sie auf einen ganz speziellen Rechtsbereich und bilden uns in diesem jedes Jahr fort. Würden Sie nicht lieber einen Spezialisten als einen Allgemeinanwalt aufsuchen?

Übrigens: Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Absicherung Ihres Verkaufsauftritts, egal ob im eigenen Onlineshop oder auf Internethandelsplattformen wie eBay oder Amazon. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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