Wieder eine Abmahnung von der Primis SSF Handels GmbH & Co.KG wegen Kosmetik mit Lilial - ich berate auch Sie.

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Hier in der Kanzlei wurde mir wieder einmal eine Abmahnung der MEDIUS Rechtsanwaltschafts mbH für die Primis SSF Handels GmbH & Co.KG  wegen des Angebots von Kosmetik mit dem Inhaltsstoff Lilial zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


 In der Abmahnung wird gerügt, dass im Internet ein Kosmetikprodukt mit dem in der EU verbotenen Stoff Lilial angeboten worden sei. Das Produkt sei gutachterlich geprüft worden.

Seit dem 01.03.2022 gilt eine Liste der in kosmetischen Mitteln verbotenen Stoffe. Es handelt sich hierbei um sogenannte CMR-Stoffe, d.h. Stoffe, die im Verdacht stehen Karzinogene, Mutagene oder produktionstoxisch zu sein.

Für Kosmetik mit derartigen Stoffen gilt seit dem 01.03.2022 ein Vertriebsverbot.

Ganz überraschend kommt die Änderung nicht, da Grundlage die EU-Verordnung 2021/1902 der Kommission vom 29.10.2021 ist.

Es handelt sich um eine Verordnung zur Änderung der Anhänge der EU-Verordnung Nr. 1223/2009, dabei handelt es sich um die Kosmetikverordnung.

Zwei der als CMR-Stoffe geltenden Inhaltsstoffe (insgesamt wurden 23 Inhaltsstoffe verboten) sind für die Praxis besonders relevant. Es ist zum einen der synthetische Duftstoff Lilial (Butylphenyl Methylypropional). Lilial verleiht Kosmetikprodukten einen leicht blumigen Duft, ähnlich wie Maiglöckchen. Verwendet wird er häufig in Duschgels, Seifen und Cremes.

Verboten ist auch der Stoff Zinkpyrithion, der in Antischuppenmitteln verwendet wird.

Für Kosmetik, die eine der 23 neuen verbotenen Instanzen enthalten, gilt seit dem 01.03.2022 ein Verkaufsverbot. Folge ist, dass Verkäufern die entgeltliche oder auch unentgeltliche Abgabe nicht mehr erlaubt ist. Dies gilt sowohl für den Vertrieb wie aber auch für den Verbrauch oder zur Verwendung.

Obwohl den Herstellern das seit dem 01.03.2022 geltende Verbot seit Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2021/1902 im Amtsblatt der Europäischen Union seit dem 03.11.2021 bekannt ist, gibt es offensichtlich immer noch eine Vielzahl von Produkten, die auf dem Markt angeboten werden.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.


Meine Einschätzung: 

Obwohl das Vertriebsverbot für Kosmetik mit Lilial seit März 2022 besteht, scheint es immer noch Kosmetikprodukte mit unzulässigen Inhaltsstoffen auf dem Markt zu geben. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass Hersteller neu Kosmetik mit unzulässigen Inhaltsstoffen auf den Markt bringen.


Die geforderte Unterlassungserklärung bezieht sich nicht nur auf das konkrete Produkt, sondern ganz grundsätzlich auf das Angebot von kosmetischen Mitteln mit dem Inhaltsstoff Lilial (Butylphenyl Methylypropional). Hierbei zu berücksichtigen, dass Internethändler, die Kosmetik anbieten häufig eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosmetikprodukten im Angebot haben.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung wegen Lilial erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der MEDIUS Rechtsanwaltschafts mbH für die Primis SSF Handels GmbH & Co.KG  wegen des Angebots von Kosmetik mit dem Inhaltsstoff Lilial der erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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