Wieder neue Verjährungsregeln beim VW-Abgasskandal

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Nachdem nun am 21.01.2018 erneut eine weitere Betrugssoftware beim VW-Konzern, hier bei Audi, entdeckt wurde, die bei den Audi Modellen A4, A5, A6, A7, A8, SQ 5, SQ 5+ und Q7 eingesetzt wurde und über das Kraftfahrtbundesamt ein Zwangsrückruf angeordnet wurde, stellt sich erneut die Frage der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei eben diesen neuen Modellen mit V6 Dieselmotor.

Der VW-Konzern hat im Jahre 2015 für die Dauer der Softwareupdate-Aktionen des Dieselmotors Typ EA 189 einen Verjährungsverzicht auch für bereits verjährte Gewährleistungsansprüche der jeweiligen Fahrzeuge erklärt.

Kunden hatten daher bis zum 31. Dezember 2017 die Möglichkeit, ihre Rechte gegen die Händler auch bei schon verjährten Gewährleistungsansprüchen geltend zu machen. Diese Frist ist nun abgelaufen.

Der damals erklärte Verjährungsverzicht des VW-Konzerns gilt zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr. Betroffene Kunden haben nun das Problem, dass auch bei den neuentdeckten Fahrzeugen täglich ihre Gewährleistungsansprüche verjähren.

Mit offenem Brief an den VW-Konzern und die Audi AG hat die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte nun einen erneuten Verjährungsverzicht gefordert, um die täglich auslaufenden Verjährungen der Gewährleistung zu unterbrechen.

Sollte der VW-Konzern diesen Verjährungsverzicht nicht erneut abgeben, so könnten die jeweilig Betroffenen ihre Rechte gegenüber den Händlern nur dann geltend machen, wenn sie innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist bei Neuwagen und innerhalb der einjährigen Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwagen liegen. Es gilt zu beachten, dass hier eine taggenaue Verjährung vorliegt, also der Tag der Übergabe des Kfz, auch der Beginn der jeweiligen Frist ist.

Wer vom Abgasskandal betroffen ist, sollte sich an eine auf derartige Massenverfahren spezialisierte Kanzlei wenden.

Gerade vor dem Hintergrund, dass trotz der vorliegenden Gerichtsentscheidungen in Deutschland, insbesondere der Entscheidungen des OLG Hamm und des OLG Köln, die Verbraucherrechte eindeutig gestärkt wurden und die Rückgabe der Fahrzeuge unter Abzug einer Nutzungsentschädigung gerichtlich nun eindeutig geklärt sein sollte, ist die Haltung des VW-Konzerns nicht erklärbar. Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden. Der ausgesprochene Zulassungsentzug des Luxusmodelles Audi A8 spricht ein eindeutiges Wort. Hier sollte ein gerichtliches Obsiegen selbstverständlich sein.

Nutzen Sie deshalb ihre Rechte! Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.


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