Winterreifenpflicht in Deutschland

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Der Bundesrat hat der Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zugestimmt. Die neue Regelung schreibt vor, bei welchen Wetterverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden darf; eine Erhöhung der Bußgelder soll die Einhaltung der Vorschriften garantieren. Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht wird es nicht geben. Die Wetterverhältnisse in Deutschland sind dafür zu unterschiedlich. Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zählen nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes zu den winterlichen Wetterverhältnissen. Bei solchen Wetterverhältnissen kann bei Verwendung von Sommerreifen die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden. Das Fahren ohne Winterreifen bei oben genannten Wetterverhältnissen kostet künftig 40 Euro statt bisher 20 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80 Euro statt bisher 40 Euro an. Damit ist auch ein Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister verbunden.


RA Klaus Kucklick

Fachanwalt für Verkehrsrecht

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