Winzer in Rheinland-Pfalz werden abgemahnt

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Der SWR berichtet momentan, dass Winzer in Rheinland-Pfalz wegen Fehlern auf ihren Webseiten von Wettbewerbern abgemahnt werden. Insbesondere würde es sich um angeblich rechtswidrige Klauseln in den AGB der Weingüter handeln sowie um einen nicht vorhandenen Hinweis, dass Sulfite im Wein Allergene enthalten können. Hauptsächlich betroffen bis jetzt sind Winzer rund um Trier, wie meiner Kanzlei bekannt wurde. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von mehreren hundert Euro.

Massenabmahnungen können rechtsmissbräuchlich sein

Ob die jeweilige Abmahnung der Weinbauern rechtmäßig oder rechtswidrig ist, hängt vom Einzelfall und von den Gesamtumständen ab. Bekanntermaßen deutet eine Vielzahl von in kurzer Zeit ausgesprochenen Abmahnungen darauf hin, dass es sich um einen Fall des Rechtsmissbrauchs handeln könnte, indem Wettbewerber es nur darauf anlegen, Kollegen zu schädigen; etwa dadurch, im Wiederholungsfall von den Kollegen gezielt hohe Vertragsstrafen kassieren zu können.

Richtiger Umgang mit Abmahnung entscheidend

Ein gewisser Weitblick nach Erhalt der Abmahnung sollte daher an den Tag gelegt werden. Nicht immer ist der pauschale und im Internet zu findende Rat, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, brauchbar. Gelegentlich kann eine solche nämlich zum Bumerang werden und der Winzer, der die Unterlassungserklärung abgegeben hatte, steht dann – im Wiederholungsfall – vor größeren und möglicherweise existentiellen Problemen.

Motive für Abmahnungen?

Über die Gründe, die den Abmahnungen zu Grunde liegen, kann bis jetzt nur spekuliert werden. Da aber offensichtlich bislang nur Bagatellen abgemahnt und beanstandet worden sind (dies aber in einer Vielzahl von Fällen), spricht die Erfahrung dafür, dass hier möglicherweise Abzocke und Schädigung anderer Winzer im Vordergrund steht.

Sollten auch Sie zu den betroffenen Weingütern in Rheinland-Pfalz gehören, steht meine Kanzlei Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Tobias Kläner, Rechtsanwalt.


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