Wirecard – Wie kann man jetzt noch sein Geld retten? Unser Tipp!

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Der Skandal rund um Wirecard und um die Wirecard-Aktie hat ein schweres Beben in der Finanzbranche ausgelöst. Viele Anleger scheinen ihr Geld verloren zu haben. Aber was kann man tun, um vielleicht sein Geld doch noch zu retten?


Wie können Anleger vorgehen?

Gerade rund um das Thema Wirecard gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, juristisch aktiv zu werden. Auch wenn natürlich allen eigentlich das gleiche Problem zugrunde liegt, gibt es erhebliche Unterschiede bei den verschiedenen Vorgehensweisen. Entscheidend ist daher, dass man für sich persönlich die richtige Weichenstellung vornimmt. Juristisch ist es (fast) immer so, dass man sich den Fall genau ansehen muss, um zu sagen, welche konkrete Vorgehensweise für den einzelnen Anleger am erfolgversprechendsten ist. Es ist durchaus möglich, dass zwei Anlegern zwei völlig verschiedene Vorgehensweisen zu empfehlen sind.


Wie sehen die Erfolgschancen aus?

Ob man erfolgreich Schadensersatz-Ansprüche durchsetzen kann, hängt dann von der individuellen Situation ab. Privatanleger könnten sich z.B. nutzbar machen, dass bereits seit langem in der Presse über Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Wirecard berichtet wurde. Die einschlägige Presse hatte bereits Anfang 2019 wiederholt über mögliche Manipulationen berichtet. Für Privatanleger, die anders als institutionelle Anleger regelmäßig nicht selbst diese Zeitungen lesen, könnte genau hier ein sehr guter Ansatzpunkt sein. Gerade dann, wenn das Investment in Wirecard beispielsweise auf Anraten der eigenen Bank oder eines Beraters erfolgt war und kein Hinweis auf diese negative Berichterstattung erfolgt war, stehen die Chancen gut, erfolgreich Schadensersatzansprüche gegenüber der Bank bzw. dem Berater geltend zu machen.


Gegen wen können Anleger zudem vorgehen?

Natürlich werden nun Vorwürfe in alle möglichen Richtungen laut und Anleger fragen sich zu Recht, ob sie Schadensersatz geltend machen können. Aktuell liest man von Sammelklagen gegen Bafin, den Staat, die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung oder auch vielleicht die Wirtschaftsprüfer von Wirecard, nämlich EY. Es steht aber zu befürchten, dass selbst wenn hier Fehler z.B. vielleicht auch von staatlicher Seite begangen wurden, man gegenüber den Behörden keine Ansprüche geltend machen kann, weil es hierzu an einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage für Anleger fehlen könnte. Auch wenn dies natürlich für Anleger schwer zu verstehen ist, führt nicht jedes Fehlverhalten unbedingt direkt zu einem durchsetzbaren Schadensersatzanspruch für Anleger.


Was ist denn mit einer Sammelklage?

Der Begriff „Sammelklage“ ist inzwischen eher ein Schlagwort für viele Anwälte bei der Gewinnung von Mandaten geworden. Tatsächlich sind aber Sammelklagen nach dem deutschen Recht noch immer eher die Ausnahme. Juristisch muss auch man unterscheiden zwischen einer Sammelklage, einer Klage nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz und einer sogenannten Musterfeststellungsklage. Bei einer sogenannten Musterfeststellungsklage sind Verbände klagebefugt und können das Vorliegen für das Bestehen von Ansprüchen zwischen Verbrauchern und einem Unternehmer feststellen lassen. Demgegenüber geht es in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz um falsche, irreführende oder unterlassene öffentliche Kapitalmarktinformationen. Fragen, die sich in mindestens zehn Einzelklageverfahren stellen, können einheitlich mit Bindungswirkung für alle Kläger entschieden werden. Viele Sammelklagen richten sich eher an institutionelle Anleger, also gerade nicht an Privatanleger. Tatsächlich werden institutionelle Anleger wohl einen sehr steinigen Weg gehen müssen. Unabhängig von der Frage, ob und welche Klage möglich ist, sollte man auch die Bonität des Gegners nicht außer Acht lassen.


Unser Rat

Wichtig ist: Ruhe bewahren! Lassen Sie sich nicht von übertriebenen Versprechungen mancher „Sammelklagen“ locken, sondern bewahren Sie kühlen Kopf. Wenden Sie sich einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, denn die Materie ist sehr speziell. Lassen Sie sich genau das Vorgehen erklären und entscheiden dann, ob und auch welcher Wege für Sie der Beste ist.


Über die Kanzlei Mutschke
Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine gefragte Rechtsexpertin und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke mit ihren Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht berät geschädigte Anleger bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen rund um ihre Kapitalanlage.



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