WM Katar 2022 verfolgen am Arbeitsplatz?

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Es ist Mittwochnachmittag, 23.11.2022 - 14:00 Uhr. Die deutsche Nationalmannschaft tritt zu ihrem Auftaktspiel bei der Fußballweltmeisterschaft in Katar gegen Japan an und ich muss arbeiten! Was nun?

Diese Frage dürften sich auch weiterhin , trotz der umstrittenen Vergabe der WM nach Katar, derzeit einige Fußballbegeisterte in Deutschland stellen.

Kann ich mir einfach einen Fernseher an meinen Arbeitsplatz stellen und während der Arbeitszeit die WM-Spiele schauen?

Nein, kann ich nicht. Wenn der Arbeitgeber damit nicht einverstanden ist, was sehr häufig der Fall sein dürfte, ist dieses Vorgehen nicht möglich und birgt nicht unerhebliche Risiken für das Arbeitsverhältnis in sich. WM-Spiele schauen und zeitgleich ordentliches und konzentriertes Arbeiten schließen sich aus. Demnach wäre die Arbeitsleistung nicht ordnungsgemäß erbracht und es könnte von einer Arbeitsverweigerung ausgegangen werden. Bei heimlichem Vorgehen und Vorspiegeln, dass gearbeitet und nicht WM geschaut wurde, könnte auch im konkreten Einzelfall ein Arbeitszeitbetrug angenommen werden. In beiden Fällen könnten arbeitsrechtliche Konsequenzen von der Abmahnung bis hin zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung drohen.

Kann ich die Spiele über Streamingdienste im Internet während der Arbeitszeit verfolgen?

Zunächst stellt sich hier die bereits erwähnte Problematik der Arbeitsverweigerung und des Arbeitszeitbetruges. Erschwerend kommt hier noch hinzu, dass bei Verwendung des PC des Arbeitgebers zudem noch dessen Betriebsmittel unerlaubt verwendet werden, Datenvolumen aufgebraucht und somit Betriebsabläufe beeinträchtigt werden und zudem möglicherweise die private Nutzung des Internets beim Arbeitgeber untersagt bzw. entsprechend eingeschränkt ist. Inwieweit das Streaming überhaupt erlaubt ist, hängt von der Quelle ab und ist ein weiterer Aspekt, der hier zu beachten ist. Sollte man die Risiken für den Bestand des Arbeitsverhältnisses vermeiden wollen, sollte auch von dieser Vorgehensweise Abstand genommen werden.

Wie sieht es mit dem "guten, alten Radio"aus?

Wenn grundsätzlich das Radiohören an ihrem Arbeitsplatz nicht verboten ist, weil sie z.B. am Telefon oder in der Kundenberatung tätig sind oder eine Betriebsvereinbarung besteht, die es untersagt, können sie dem Hörfunk lauschen, sofern sie damit nicht den Betriebsablauf bzw. ihre Arbeitskollegen bei der Arbeit stören. Wenn sie bisher immer am Arbeitsplatz Radio gehört haben, können sie sich grundsätzlich auf das Rechtsinstitut der "betrieblichen Übung" berufen und auch die WM-Spiele am Radio verfolgen.

Kann ich mich über Newsticker auf dem Handy auf dem Laufenden halten?

Hier kommt es grundlegenden darauf an, ob ihnen die (private) Handynutzung am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber gestattet ist. Sollte dies der Fall sein, müsste weiterhin gewährleistet sein, dass sie dennoch ihre Arbeitsleistung ordnungsgemäß erbringen und ihre Arbeitszeit nicht unnützt verschwenden.


Bei allen Vorgehensweisen ist es immer der sicherste Weg zur Meidung von Nachteilen für das Arbeitsverhältnis sich vorab das ausdrückliche Einverständnis des Arbeitgebers einzuholen.

Es besteht selbstverständlich für den Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, unter Beachtung der Vorgaben, rechtzeitig und ordnungsgemäß Urlaub zu beantragen. Dann ist es am Arbeitgeber zu prüfen, ob er den beantragten Urlaub so bewilligen kann oder ob ihm betriebliche Interessen entgegen stehen. Auf gar keinen Fall darf sich der Arbeitnehmer selbst beurlauben. Dies kann bis zur fristlosen Kündigung führen.

Bei aller Begeisterung für den Fußball und eine WM, sollte dabei gleichwohl nie das Arbeitsverhältnis aufs Spiel gesetzt werden.

Wie immer ist bei Zugang einer Kündigung eine Frist von 3 Wochen zu beachten, innerhalb derer gegen die Kündigung Klage zum Arbeitsgericht erhoben werden müsste, da ansonsten die Kündigung ohne weitere rechtliche Überprüfung rechtskräftig werdeb würde. Daran ändert auch eine Fußballweltmeisterschaft nichts.


Für alle, die die WM-Spiele verfolgen, viel Spaß und viel Erfolg dabei. Für alle anderen einen ruhigen Herbst und eine schöne Adventszeit.


Michael Walther

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt

Kanzlei Görhardt Kohlmorgen Hemmer Walther

Offenburg








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