Wölbern-Fonds: Nach Holland 55 nun auch Holland 56 insolvent – Verjährung von Ansprüchen droht

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Nach Meldung des fondstelegramm hat das Amtsgericht Hamburg nun auch das vorläufige Insolvenzverfahren im Falle des Fonds Holland 56 von Wölbern Invest eröffnet (Az: 67g IN 332/14), nachdem im Mai bereits der Fonds Holland 55 Insolvenz anmelden musste.

Wie auch fondsprofessionell berichtet, musste der Fonds trotz bisheriger Vollvermietung der Bürohäuser des Fonds in Amsterdam und Breda Insolvenz anmelden. Auslaufende Mietverträge und Anschlussvermietungen zu schlechteren Konditionen dürften ein Grund der finanziellen Misere sein. Hinzu kommt ganz offensichtlich, dass auch von Seiten der das Hypothekendarlehen finanzierenden Banken keine Unterstützung mehr erfolgte.

Im Mai meldete schon der Fonds "Holland 55" Insolvenz an. Nicht nur die allgemeinen Probleme des Immobilienmarktes dürften beiden Fonds Probleme bereiten sondern auch die ganz offensichtlich durch das vormalige Fondsmanagement abgezogenen liquiden Gelder der Fonds scheinen ihren Teil zur Notwendigkeit der Insolvenzeröffnung beigetragen haben.

Für die Anleger beider im Jahre 2004 aufgelegten Fonds drängt die Zeit. Ansprüche auf Schadensersatz, zum Beispiel wegen fehlerhafter Anlageberatung, drohen schon zum Jahresende 2014 endgültig zu verjähren.

Anleger, die in diese Fonds investiert haben, sollten eine erste rechtliche Einschätzung möglicher Ansprüche, z. B. auf Schadensersatz einholen. Andernfalls laufen sie Gefahr, im Nachhinein erfahren zu müssen, dass grundsätzlich Ansprüche auf Schadensersatz bestehen, diese aufgrund der eingetretenen Verjährung aber nicht mehr erfolgversprechend geltend gemacht werden können. Gerne beraten wir Sie im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung:

Rechtsanwalt Simon Bender



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