Wofür riskiert man eine fristlose Kündigung?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Eine fristlose Kündigung schneidet tief ein in das Leben des Arbeitnehmers. Auch finanziell, denn man erhält ab sofort keinen Lohn mehr. Hinzu kommt: Aufgrund der Sperrzeit, die die Bundesagentur für Arbeit hier regelmäßig verhängt, gibt es dann erst einmal auch kein Arbeitslosengeld. Wenn man Pech hat, rutscht man auf Grundsicherung ab.

Wann ziehen Arbeitgeber die arbeitsrechtliche Notbremse und setzen ihre Mitarbeiter von jetzt auf gleich vor die Tür? Die wichtigsten Fälle fasst der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck zusammen.

Vorab: Wer eine fristlose Kündigung bekommt, ist in dem Moment (erst einmal) raus aus dem Arbeitsverhältnis. Arbeitsrechtlich gesehen ist das ganz untypisch, denn üblich ist es, dass dem Arbeitnehmer fristgerecht gekündigt wird. Die fristgerechte „ordentliche“ Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist, meist nach mehreren Wochen oder Monaten.

Ausgeschlossen sind fristlose Kündigungen für alles, was mit der Person des Arbeitnehmers zu tun hat. Wer beispielsweise wegen chronischer Erkrankung lange Zeit am Arbeitsplatz fehlt, wird dafür nicht fristlos gekündigt. Für Kündigungen, die man im Zusammenhang mit einer Krankheit ausspricht, gilt regelmäßig eine Kündigungsfrist. Das gleiche gilt im Fall einer betriebsbedingten Kündigung, beispielsweise bei einem Stellenabbau, einer Filialschließung oder einer Insolvenz.

Wofür riskiert man die fristlose Kündigung?

Eine fristlose Kündigung kann der Arbeitnehmer nur für ein pflichtwidriges Verhalten bekommen. Es sind die schweren Pflichtwidrigkeiten, für die der Arbeitgeber regelmäßig zur fristlosen Kündigung greift, mit Abstand am häufigsten: Straftaten zulasten des Arbeitgebers. Immer, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers strafrechtlich relevant ist, kann ihm dafür fristlos gekündigt werden. Hier sind die wichtigsten Fälle:

1. Beleidigung des Chefs oder von Kollegen

Wer seinen Chef „du dumme Sau“ nennt, muss mit Sicherheit mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das sind eindeutige Beleidigungen, die meist auch strafrechtliche Folgen haben. Grenzfälle sind salopp-scharfe oder maulige Äußerungen, wie „du gewissenloser Kapitalist“ oder „du bist ja bescheuert“, wo eine fristlose Kündigung nicht zwingend ist. Hier kommt es auf den Einzelfall an und auf den Kontext, in dem die Äußerung gefallen ist.

2. Körperverletzung am Arbeitsplatz

Bei körperlichen Auseinandersetzungen gibt es ebenfalls eindeutige Fälle, in denen der Mitarbeiter den Chef oder Kollegen mit der Faust schlägt, und den Grenzbereich, etwa bei einer Rangelei, wo man mit einem Kollegen oder dem Chef aneinandergerät und die Emotionen hochkochen, ohne dass jemand dabei zu Schaden kommt. Faustschläge ins Gesicht oder ein Fußtritt führen fast immer zur fristlosen Kündigung; das gilt auch für Mitarbeiter, die in einer Schlägerei verwickelt sind. Bei einer (relativ harmlosen) Rangelei oder Schubserei wird man immer die Umstände mitberücksichtigen müssen: Solches Verhalten reicht meist noch nicht für eine fristlose Kündigung.

3. Diebstahl

Wer seinen Arbeitgeber beklaut, riskiert ebenfalls die fristlose Kündigung, und zwar auch, wer Alltagsgegenstände mitgehen lässt, wie beispielsweise einen Kugelschreiber oder ein Buch.

Auch hier gibt es einen Grenzbereich, wo es auf die Umstände ankommt, vor allem darauf, ob und wie lange der Arbeitnehmer beanstandungsfrei beim Arbeitgeber tätig war. Wer viele Jahre dabei ist, darf regelmäßig nicht fristlos gekündigt werden, wenn er einen Pfandbon einsteckt. Bei Pfennigartikeln, wie einer Büroklammer, wird man sagen müssen, dass eine fristlose Kündigung wohl ausgeschlossen ist.

4. Betrug zulasten des Arbeitnehmers

Hier gibt es zwei wichtige Bereiche: Den Arbeitszeitbetrug und den Fahrtkostenbetrug. Hier kann man Arbeitnehmern nur den Rat geben, immer äußerst sorgfältig abzurechnen.

Häufige Fehlerquelle: Der Arbeitnehmer telefoniert während der Arbeit eine Stunde lang mit seiner Partnerin und rechnet diese Zeit trotzdem als Arbeitszeit ab. Bei den Fahrtkosten kommt es nicht selten vor, dass Arbeitnehmer, die mit längerem zeitlichen Abstand zur Dienstfahrt abrechnen, dazu neigen, eine längere Strecke anzugeben, als sie in Wirklichkeit gefahren sind. Solches Verhalten fällt regelmäßig in den Bereich des strafrechtlichen Betrugs, mit der möglichen Konsequenz einer fristlosen Kündigung.

Wie sollte man sich im Fall einer fristlosen Kündigung verhalten?

Gleich, ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, oder nicht: Seinen Arbeitsplatz kann man nur retten, wenn man gegen die Kündigung innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage einreicht. Wer diese Frist verpasst und sich nicht gegen die Kündigung gerichtlich wehrt, ist seinen Job regelmäßig auf jeden Fall los. Gegen die fristlose Kündigung lohnt sich eine Klage fast immer, da man sich während des Klageverfahrens meist auf eine Abfindung einigt, was für den Arbeitnehmer regelmäßig auch den Vorteil hat, dass ihm die Sperrzeit auf das Arbeitslosengeld erspart bleibt.

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