Wohnung von der Polizei durchsucht – Was Sie nach einer Durchsuchung tun sollten

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Wenn die Polizei in aller Frühe mit mehreren Beamten und einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht, bleibt Betroffenen in der Regel nichts anderes übrig, als die Maßnahme über sich ergehen zu lassen und sich ruhig zu verhalten. Spätestens nach der Durchsuchung sollte aber unbedingt Kontakt mit einem Strafverteidiger aufgenommen werden, um die Weichen für den Fortgang des Ermittlungsverfahrens zu stellen. Wer nichts unternimmt und glaubt, dass sich das Verfahren von allein erledigen wird, vergibt wichtige Verteidigungschancen.

Verhalten bei einer Durchsuchung

Gegen eine Durchsuchung können Sie in der konkreten Situation erstmal nichts unternehmen. Dennoch gibt es ein paar Dinge, die Sie bei einer Durchsuchung beachten sollten:

  1. Ruhe bewahren
  2. Durchsuchungsbeschluss fordern
  3. Keine Angaben zum Tatvorwurf machen
  4. Keine Passwörter herausgeben

Ruhe bewahren

Natürlich ist es ein erdrückendes Gefühl, wenn die eigene Wohnung von der Polizei auf den Kopf gestellt wird. Bleiben Sie trotzdem ruhig und leisten Sie keinen Widerstand gegen Polizeibeamte.

Durchsuchungsbeschluss fordern

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss geben. In dem Beschluss steht, warum Ihre Wohnung durchsucht wird und was genau die Polizei bei Ihnen sucht. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, den gesuchten Gegenstand herauszugeben, um eine Durchsuchung der ganzen Wohnung zu vermeiden. Dies gilt vor allem dann, wenn bei der Durchsuchung andere strafrechtlich relevante Dinge, sogenannte Zufallsfunde, gefunden werden könnten.

Keine Angaben zum Tatvorwurf

Die Polizei wird während der Durchsuchung versuchen, Angaben von Ihnen zur Sache zu bekommen. Auch wenn Ihnen die Beamten verständnisvoll erscheinen, sollten Sie nichts zu den Vorwürfen sagen. Jede Äußerung wird in der Akte vermerkt und lässt sich nicht zurücknehmen.

Keine Passwörter herausgeben

Geben Sie der Polizei keine Passwörter für Ihre technischen Geräte. Ob es in Ihrem Fall sinnvoll sein könnte, den Ermittlungsbehörden Passwörter mitzuteilen, kann erst nach Akteneinsicht und einem Gespräch mit einem Strafverteidiger entschieden werden.

Verhalten nach der Durchsuchung

Durch die Durchsuchung haben Sie die sichere Gewissheit, dass gegen Sie ein Strafverfahren geführt wird. Jetzt gilt es, schnell zu handeln und keine Zeit zu verlieren. Denn auch wenn Sie eine Zeit lang nichts mehr von dem Verfahren hören werden, wird es sich nicht von alleine erledigen.

Strafverteidigerin einschalten

Da Durchsuchungen in der Regel in den frühen Morgenstunden stattfinden, kann es passieren, dass Sie zu Beginn der Maßnahmen keinen Anwalt erreichen. Spätestens nach Abschluss der Durchsuchung sollten Sie aber Kontakt zu einem Strafverteidiger oder einer Strafverteidigerin aufnehmen. Warten Sie nicht einfach ab, bis Sie das nächste Mal etwas von dem Strafverfahren hören.

Akteneinsicht nehmen

Um zu erfahren, welche Erkenntnisse zu der Durchsuchung bei Ihnen geführt haben, muss zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte genommen werden. Nach der Akteneinsicht kann entschieden werden, ob eine Stellungnahme zur Sache abgegeben oder der Fortgang des Verfahrens abgewartet werden sollte. Insbesondere wenn umfangreiche Daten von PCs, Handys und Speichermedien ausgewertet werden, macht eine vorschnelle Äußerung zur Sache in der Regel keinen Sinn.

Vorgehen bei rechtswidriger Durchsuchung /Beschlagnahme

Eine Strafverteidigerin wird bei der Akteneinsicht zudem prüfen, ob die Durchsuchung und die Beschlagnahme der Gegenstände rechtmäßig waren. Gegebenenfalls kann eine Beschwerde eingelegt werden. Fehler bei der Durchsuchung können auch dazu führen, dass Beweismittel im weiteren Verlauf des Strafverfahrens nicht verwertet werden dürfen. Die Rechtsprechung ist hier allerdings sehr streng. Es ist daher wichtig, dass Sie einen Anwalt beauftragen, der sich explizit auf das Strafrecht spezialisiert hat.

Suchen Sie nach einer Durchsuchung rechtlichen Beistand? Als Strafverteidigerin stehe ich Ihnen für ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch gerne auch kurzfristig zur Verfügung.


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