Durchsuchung der Wohnung wegen verlorenem Führerschein ?

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Der Führerschein ist bei jeder Fahrt mit einem Kraftfahrzeug mitzuführen. Verstöße können bei einer Polizeikontrolle durch Ordnungsgelder von 10 € geahndet werden. 

Sollte die Polizei jedoch wegen des Verdachts einer Trunkenheitsfahrt oder anderen Verkehrsstraftat anhalten, die sich durch die Kontrolle erhärtet, wird es bei Nichtvorlage des Führerscheins komplizierter. Der Führerschein wird von der Polizei ab einer bestimmten BAK eingezogen, häufig ab Erreichen der absoluten Fahruntauglichkeit von 1,1 Promille. 

Was passiert, wenn der Betroffene angibt, seinen Führerschein verloren zu haben und diesen daher auch nicht bei der Polizei nachreichen kann ?

Grundsätzlich ist der Verlust der Faherlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde zu melden und eine Neuausstellung zu beantragen. Diese wird davon abhängig gemacht, dass eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wird, in welcher der Verlust unter Strandrohung erklärt wird. Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird gemäß § 156 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

Dessen ungeachtet wird die Behörde eine solche Erklärung nacch der Kontrolle nicht mehr einfordern, wenn und auch kein Ersatzdokument ausstellen, soweit sie Kenntnis von der Kontrolle und des Vorliegens eines Ermittlungsverfahrens hat. Anders verhält es sich, wenn der Verlust bereits vor der Kontrolle gemeldet wurde.

Die Strafverfolgungsbehörden werden in einem solchen Fall einen richterlichen Beschluss beantragen. Der zuständige Richter wird gemäß §§ 111a StPO, 69 StGB dem Angeklagten die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. Der Richter kann grundsätzlich auch die Duchsuchung der Wohnung, Person, Nebenräume und Fahrzeuge anordnen. Der Druck der Durchsuchung soll die Betroffenen dazu anhalten, den Führerschein nach erneuter Suche doch noch zu finden und abzuliefern.

Hat der Richter nach der verhandlung eine Entziehung ausgesprochen, jedoch keine Beschlagnahme angeordnet, kann ein Berufungsgericht schon vor Urteil oder Erlass dies auch bei unveränderter Sach- und Rechtslage nachholen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 30 Jahren im Strafrecht spezialisiert. Er empfiehlt die frühzeitige Einholung eines im Verkehrsstrafrecht spezialisierten Anwalts. Die Anwaltskanzlei bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung an.

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