Veröffentlicht von:

Zahlen mit dem Smartphone: Vorteile und Risiken

  • 2 Minuten Lesezeit

Neben anderen Bezahl-Apps ist nun auch der iPhone-Bezahldienst Apple Pay in Deutschland verfügbar. Und so befassen sich derzeit die Medien vermehrt mit der Frage nach der Sicherheit beim kontaktlosen Bezahlen per Smartphone. Apple Pay, Google Pay und bankeigene Bezahl-Apps – die neue Technologie birgt klare Vorteile, aber auch Risiken. Zu Letzteren äußert sich Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, in den Medien.

Nachdem neben Google Pay und anderen bankeigenen Bezahl-Apps nun auch der iPhone-Bezahldienst Apple Pay in Deutschland Einzug gehalten hat, ist das kontaktlose Bezahlen per Smartphone auf dem Vormarsch.

Lange galt in Deutschland noch das Motto „Nur Bares ist Wahres.” Das scheint sich jedoch inzwischen geändert zu haben. Eine Studie der Deutschen Bundesbank kommt zu dem Ergebnis, dass die Bargeld-Quote bei Bezahlvorgängen im Jahr 2017 zum ersten Mal unter 50 Prozent gefallen ist: Lediglich 47,6 Prozent der Zahlungen wurden noch bar getätigt. 

Das Bezahlen mittels Smartphone soll den Bezahlvorgang im Internet und an der Kasse nun weiter vereinfachen. Vorausgesetzt, die Kassentechnik unterstützt das kontaktlose Bezahlen. In Deutschland wurden bereits rund 820.000 Terminals entsprechend umgerüstet, um den Dienst zu ermöglichen.

Die neue Technologie bietet klare Vorteile: einfaches, schnelles – und vor allem bargeldloses – Bezahlen. Darüber hinaus profitieren die Kunden in puncto Gewährleistung. Denn bei kleineren Beträgen wird oft der Kassenzettel nicht aufbewahrt. Grundsätzlich können Verbraucher Gewährleistungsansprüche noch bis 2 Jahre nach dem Kauf geltend machen, vorausgesetzt der Kauf kann belegt werden. Was viele nicht wissen: Dafür reicht auch der Kontoauszug. Mobile-Payment-Zahler haben also immer noch etwas in der Hand, selbst wenn sie die Quittung nicht mehr vorlegen können.

Leider birgt diese Technologie jedoch auch Risiken. Was passiert beispielsweise, wenn das Smartphone gehackt oder gestohlen werden sollte? Nur wenige wissen, dass der Gesetzgeber die volle Haftung zulässt, wenn ein Verbraucher seine Pflichten zur Sicherung eines Zahlungselements grob fahrlässig verletzt. 

So ist der Verbraucher verpflichtet, sofort nach Erhalt eines Zahlungsinstruments „alle zumutbaren Vorkehrungen” zu treffen, um es vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, warnt Verbraucher: „Das ist sehr weitgehend und sollte jeden Nutzer mahnen, sich mit der Sicherheit seines Smartphones zu beschäftigen.” Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website der Anwaltskanzlei Lenné.

Wenn Sie wissen möchten, wie genau Sie sich schützen können, welchen Pflichten Sie nachkommen müssen und was es im Zusammenhang mit dem kontaktlosen Bezahlen mittels Smartphone sonst noch zu beachten gilt, berät die Anwaltskanzlei Lenné Sie gerne.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Guido Lenné

Beiträge zum Thema