Zahlungsausfälle bei Goldinvestments – Was Anleger wissen sollten

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Gold: eine sichere Anlage?

Gold wird für viele Laien mit Sicherheit assoziiert und gilt als eine erwiesene Anlage im Gegensatz zu anderen Anlagemöglichkeiten wie z.B. Aktien. Allerdings gibt es immer wieder Händler, die nicht halten was sie versprechen. So wird etwa das gekaufte Gold entweder nicht geliefert oder es ist fraglich, ob es überhaupt wirklich existiert. In diesem Artikel stellt Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow von FÜRSTENOW Anwaltskanzlei 2 problematische Sachverhalte rund um den Goldankauf dar und erklärt, welche Schadensersatzansprüche Anlegern zustehen können.

PIM Gold – 1,9 Tonnen Gold sollen fehlen

Die Firma Pim Gold versprach eine Art Zins, wenn die Kunden statt das Gold liefern zu lassen, das Gold bei PIM Gold einlagern ließen. Das Gold sollte für jeden Kunden jederzeit verfügbar sein. Zusätzlich sollte den Kunden bei Kauf und Einlagerung des Goldes nach Vertragsbeendigung ein zusätzlich schuldrechtlicher Anspruch auf weiteres Gold gewährt werden. Ebenfalls sollte die Plattform auch Altgold ankaufen und weiter verwerten. Allerdings fehlen dem Unternehmen wohl rund 1,9 Tonnen Gold im Wert von rund 150 Millionen Euro. Betroffen sind rund 9.000 Anleger. Bis zu 11 % Rendite versprach das Unternehmen den Kunden und weitere ca. 8-12 % für Vermittler und Berater. Solch überzogene Renditeversprechen sind jedoch in der Branche nicht realistisch. Im Jahre 2019 wurde der Insolvenzantrag gestellt.

Bonus.Gold

Ähnlich wie das Geschäftsmodell der PIM God agierte auch die Bonus.Gold. Rund 45 Millionen Euro investierten Anleger in Bonus.Gold. Dabei versprach man den Kunden ebenso eine Art Zins, eine Rendite von über 20 Prozent in zwei Jahren, für die Einlagerung des Edelmetalls. Die Rendite sollte durch den Handel mit Altgold sowie mit dem Verkauf von Hochzeitsschmuck eingenommen werden. Aufgrund der unklaren Handelsverhältnisse im Zusammenhang mit der Corona-Krise sei es nicht möglich gewesen, das Gold aus der nach Deutschland zu holen.

Die wichtigsten Urteile 

Vermittlerunternehmen betroffen - LG Krefeld und LG Leipzig

Das LG Krefeld hat einen Anlegervermittler zur Rückzahlung der gesamten Anlagesumme i.H.v. 49 TEUR plus Zinsen sowie zur Freistellung von Rückforderungsansprüchen i.H.v. rund 20 TEUR verurteilt, der einem Ehepaar die PIM Gold vorstellte und sie rund 89.000 EUR in die PIM-Anlagen investieren ließ. Laut dem Urteil habe der Geschäftsführer des Vermittlungsunternehmens gegen viele Pflichten verstoßen, insbesondere habe er das Ehepaar nicht darüber aufgeklärt, dass sie durch die Anlage kein Eigentum am Gold, sondern nur schuldrechtliche Ansprüche erwerben würden. Auch die Pflicht zur richtigen und vollständigen Information über die tatsächlichen Umstände sei verstoßen worden.

Ein weiteres erfreuliches Urteil für die Anleger kam vom LG Leipzig. Dabei verurteile das LG Leipzig eine Vermittlungsagentur zu Schadensersatz i.H.v. rund 40 TEUR plus Zinsen. Auch hier habe die Vermittlungsagentur ihre Pflichten aus dem vertraglich vereinbarten Anlagevermittlungsvertrag verletzt. Die Kläger sei nicht darüber aufgeklärt worden, dass für das investierte Geld Gold in 1 Gramm Stückelung gekauft wird. Dieser Aspekt habe nämlich nicht unerhebliche Folgen auf die Menge Gold. Auch die Aufklärung darüber, dass kein Eigentum am Gold, sondern nur ein schuldrechtlicher Anspruch erworben wird, habe die Pflichtverletzung begründet.

Schlusswort

Zwar hat sich Gold als eine sichere Anlage etabliert. Neuanleger sollten jedoch nicht vergessen, dass Gold nur in rein physischer Form wertvoll ist und nicht als Schuldschein. Ein weiterer wichtiger Indikator ist die Erwähnung von Zinsen, da Gold per se keine Zinsen abwirft. Daher sollte bei einer zukünftigen Investition tatsächlich physisches Gold gekauft werden, z.B. in Münzen oder Barren oder aber in ETFs. Auch die Warnungen der Bafin sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Die Urteile zeigen auch, dass Anleger realistische Aussichten haben, ihr Geld zurückzukriegen. Die FÜRSTENOW Anwaltskanzlei kann betroffenen Anlegern helfen, ihre Forderungen - insbesondere gegen die Anlageberater - geltend zu machen.

Der Rechtsrat wurde von der Mitarbeiterin der FÜRSTENOW Anwaltskanzlei, Frau Dastan, erstellt.



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