Zeugnis und Stilblüten

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Die Tatsache, dass sich Arbeitgeber immer wieder etwas neues bei der Abfassung von Zeugnissen einfallen lassen, veranlasst mich dazu, unter der o.g. Überschrift einige Stilblüten in der Reihe Stilblüten Zeugnis zu veröffentlichen.

In einem Arbeitszeugnis heißt es:

..... Aufgrund seiner besonderen Fähigkeiten waren wir in der Lage, Herrn A sein Aufgabengebiet völlig selbstständig erfüllen zu lassen.

Hier wird also zum Ausdruck gemacht, dass es letztlich nicht die Fähigkeit des Arbeitnehmers war, welche letztlich zum positiven Ergebnis geführt haben, sondern die Fähigkeit des Arbeitgebers.

Jeder "normale" Personalexperte wird über eine solche Formulierung stolpern, mit der Folge, lieber die Finger weg zu lassen. 

Weitere Infos hierzu: http://www.dieonlinekanzlei.de/--a52.html

Rechtsanwalt Michael Borth

Hier geht es zum zweiten Teil von "Zeugnis und Stilblüten".

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