Zieht die Steilmann-Insolvenz noch weitere Insolvenzen nach sich?

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Am 24. März 2016 eröffnete das Amtsgericht Dortmund das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steilmann SE (Az.: 251 IN 34/16) und der Steilmann Holding AG (Az.: 252 IN 33/16). Bislang kann nicht ausgeschlossen werden, ob die Insolvenz der Obergesellschaft Steilmann SE auch weitere Insolvenzen von Tochtergesellschaften nach sich zieht.

Das 1958 in Wattenscheid gegründete Modeunternehmen Steilmann galt einst als der größte Konfektionär Europas. Die Steilmann SE hat in den Jahren 2012 bis 2015 drei Mittelstandsanleihen begeben: 2012/17 ISIN DE000A1PGWZ2 / WKN A1PGWZ, 6,75 Prozent p.a. und 2014/18 ISIN DE000A12UAE0 / WKN A12UAE, 2015/17 ISIN DE000A14J4G3 / WKN A14J4G mit jeweils 7 Prozent p.a. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf rund 88 Millionen Euro. 2015 folgte zudem der Börsengang des Unternehmens. Von den eigentlich geplanten 98 Millionen Euro konnten letztlich nur rund 8,8 Millionen Euro erzielt werden. Unklar ist, ob die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Konzernspitze länger bekannt waren.

In einem anderen aktuellen Fall, German Pellets GmbH, haben auch Tochterunternehmen aus dem Firmengeflecht Insolvenz anmelden müssen. Weiterhin bleibt offen, ob noch weitere Gesellschaften der Steilmann SE Insolvenz anmelden. Die Adler Modemärkte AG sei jedoch nicht von der Insolvenz betroffen.

Möglichkeiten für betroffene Anleger

Zunächst ist abzuwarten ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die Forderungen müssen dann zeitig beim zuständigen Insolvenzverwalter angemeldet werden. In diesem Fall könnten Anleger mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Betroffene sollten frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat hinzuziehen um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Diese könnten sich insbesondere aus der Prospekthaftung ergeben.

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