Activa24.ch: Neuer Festgeldbetrug? Anwaltsinfo!

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Beim angeblichen Anbieter für Finanzdienstleistungen Activa24.ch teilen Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit, dass der konkrete Verdacht des Betruges vorliegt und Anleger schnell handeln sollten.

Zwar bot der Anbieter vermeintliche "Festgeldanlagen" bei diversen Banken in Europa an, und Anleger wurden immer wieder von diversen "Mitarbeitern" angerufen, ist jedoch telefonisch und per E-Mail seit einiger Zeit nicht mehr erreichbar. Die beiden Website www.activa24.ch, umgestellt später auf www.activa-24.ch -was schon nicht vertrauenserweckend ist- sind nicht mehr erreichbar. Vermutlich dürfte es sich bei der angegeben Geschäfts-Adresse nur um eine Büroservice-Adresse des Büroservice-Anbieters Regus  gehandelt haben und bei den Mitarbeitern, die Anleger immer wieder telefonisch kontaktierten, könnte es sich leider lediglich um Callcenter-Mitarbeiter gehandelt haben, bei denen fraglich ist, ob sie sich mit ihrem richtigen Namen ausgebeben haben.

Diverse Staatsanwaltschaften im In- und Ausland sollen hier bereits gegen die Verantwortlichen ermitteln.

Die Gelder sollten von Anlegern teilweise zur Anlage als "Festgeld" auf Konten bei Banken im In- und Ausland überwiesen werden, z.B. auf Konten der ABN AMRO Bank, dabei sind aber, wie sich inzwischen heraus stellte, die Anleger oder Banken gar nicht Kontoinhaber, sondern andere Kontoinhaber. Hierbei nutzen die Täter aus, dass die Empfängerbanken IBAN und den Namen des Kontoinhabers nicht mehr abgleichen, weshalb selbst dann, wenn der Anleger sich selber als Kontoinhaber bei der Empfängerbank angibt und in vermeintlicher Sicherheit wiegt, die Gefahr besteht, dass das Geld tatsächlich an einen anderen Kontoinhaber überwiesen wird.  Höchste Gefahr ist hier nach Ansicht von Dr. Späth & Partner gegeben, dass die Anlegergelder nicht angelegt wurden, sondern gleich abgehoben und widrigstensfalls veruntreut werden könnten.

Kontosperrungen, Rückbuchungen sollten veranlasst werden, ebenso wie die Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen und Hintermänner, z.B. gem. § 826 BGB, aber auch auch gegen Kontoinhaber bei Empfängerkonten, z.B. gem. § 812 BGB. Erste Strafanzeigen bei diversen Strafanzeigen wurden nach Kenntnis von Dr. Späth & Partner eingereicht.

Eile könnte geboten sein,  um z.B. bei Kontosperrungen noch Gelder einfrieren zu können, bevor diese von Unbefugten abgehoben werden.

Auch kann geprüft werden, ob z.B. Empfängerbanken ihre Pflichten wie z.B. Geldwäscheprüfungen ordnungsgemäß durchgeführt haben. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, könnten hier ebenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Empfängerbanken geprüft werden.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen dabei oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage für die Anlegerin/den Anleger. 

Betroffene Anleger von activa24.ch oder activa-24.ch können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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