ZinsScout24: Unseriös-Betrugsverdacht! Es eilt! Anwaltsinfo!

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Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen Zins Scout 24 oder ZinsScout24, www.zinsscout24.com, besteht inzwischen der konkrete Verdacht, dass Anleger hier einem unseriösen oder gar betrügerischen Kapitalanlageanbieter zum Opfer gefallen sind und absolute Eile für Anleger geboten, um die von ihnen überwiesenen Gelder zu sichern, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen!

Zwar gibt Zinsscout24 auf der Website vor, ein seriöser Finanzdienstleister zu sein und wirbt mit angeblichen Anlagen in diversen Kapitalanlagen wie Tages- und Festgeld, Aktien (IPO) und z.B. Krypto Mining, aber, ohne im Besitz der erforderlichen BaFin-Erlaubnis zu sein.

Eine BaFin-Erlaubnis ist aber zwingend erforderlich, um Finanzdienstleistungen in Deutschland zu erbringen, dass der Anbieter diese nicht hat, ist als unseriös anzusehen.

Somit ist schon fraglich, ob die Anlegergelder wirklich wie versprochen angelegt werden.

Ebenso unseriös ist das Fehlen eines ordnungsgemäßen Impressums, das verpflichtend ist.

Ob somit die überwiesenen Gelder der Anleger wirklich wie versprochen angelegt wurden,, ist sehr fraglich, den Beteuerungen der oftmals geschulten Callcenter-Mitarbeiter ist oftmals nicht zu glauben.

Die Anlegergelder werden zwar offensichtlich auf Konten überwiesen, es ist aber fraglich, ob nicht fremde Dritte darauf pflichtwidrig Zugriff haben könnten. Widrigstenfalls könnte hier der sog. IBAN-Trick ausgenutzt werden, was bedeutet, dass Empfängerbanken nicht mehr den Kontoinhaber mit der IBAN abgleichen müssen.

Anleger von Zins Scout 24, ZinsScout24, www.zinsscout24.de, sollten  daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, es besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder, wenn nicht umgehend gehandelt wird! Bei einem Abwarten bis zum angeblichen Laufzeitende der "Anlage" könnte es zu spät sein. Rückforderungsansprüche der Anleger bestehen z.B. gem. § 826 BGB und § 812 ff. BGB, alleine schon wegen der fehlenden BaFin-Erlaubnis, und sollten nach Ansicht von Dr. Späth geltend gemacht werden.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die über "Zinsscout 24 oder Zinsscout24, www.zinsscout24.com, ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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