Zoff auf der Skipiste: Wer für Unfälle haftet

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In der heutigen Freizeitgesellschaft hält auch in der kalten Jahreszeit der Drang in die Natur unvermindert an. Die Ausübung des Wintersports in unterschiedlicher Ausgestaltung (Ski alpin, Snowboard, Tourenski, Langlauf, Schlittschuh, Eisklettern, Schneewandern, Rodel, Schlitten, Eissegeln) führt dabei immer wieder zu Konfliktsituationen, die medizinische und rechtliche Folgen nach sich ziehen. Insbesondere in den Bergen sind Unfälle auf den Hängen an der Tagesordnung. Wenn carvende Pisten-Rowdys, alkoholisierte Anfänger oder schussfahrende Menschenrudel in den Skiresorts unterwegs sind, mutieren Traumabfahrten zu Albtraumerlebnissen. Häufig tragen gerade Kinder und Senioren, die nicht mehr rechtzeitig ausweichen können, nach Zusammenstößen schwere Verletzungen davon.

Dass es verbindliche Verhaltensvorschriften gibt, wissen die wenigsten Freizeitsportler. An erster Stelle stehen die zehn Regeln des Internationalen Skiverbands (FIS). Diese sind im Internet unter http://www.fis-ski.com/de/fisintern/allgemeineregelnfis/10fisregeln.html abrufbar. Sie gelten weltweit als Maßstab für ein sorgfältiges und verantwortungsbewusstes Skifahren und Snowboarden. Das Regelwerk ist sozusagen eine Art Pistenverkehrsordnung und stellt das Handwerkszeug des Anwalts und Richters für jeden Prozess um Schadenersatz und Schmerzensgeld dar.

Das Zusammenspiel von Deliktsrecht und den Regeln des Internationalen Skiverbands wird von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass auf der Internetseite von Legal Tribune ONLINE erläutert; der Beitrag findet sich hier:

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/skirecht-verkehrsordnung-auf-der-skipiste-haftung-unfall/

[Dr. Jürgen Klass ist unter anderem spezialisiert auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Entschädigungszahlungen in Zusammenhang mit Unfällen und sonstigen haftungsrechtlich relevanten Ereignissen.]


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