Zollverpflichtungen und ausländische Investitionen in Bosnien und Herzegowina

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Ausländische Investitionen werden von Zollverpflichtungen befreit, außer es handelt sich um Kraftfahrzeuge und Glücksspielautomaten.

Damit Sie die Zollbegünstigungen nutzen können, muss zum Antrag über die Befreiung der Verzollung folgendes noch beigefügt werden:

  • Vertrag oder ein anderes Dokument über die Investition aufgrund derer Ausrüstung importiert wird, für die man die Befreiung von Zollentrichtungen beantragt
  • Beweis über die Registrierung der ausländischen Investition bei der zuständigen Behörde
  • Aussage des Investors, dass die Ausrüstung nicht älter als eine bestimmte Anzahl an Jahren ist
  • Angaben zur Ausrüstung nach Tarifpost nach den Zollbestimmungen Tarifpost Bosnien und Herzegowinas, Angaben zur Anzahl des Einzel- und Gesamtwertes, die der Nutzer der Begünstigung beglaubigt hat
  • Bestätigung, dass die importierte Ausrüstung den Standards des Umweltschutzes und des Arbeitsschutzes entspricht, die die zuständige Behörde für diese Dienstleistung vorgeschrieben hat

Das Zollamt entscheidet über den Antrag im Zeitraum von 15 Tagen vom Tag der Beantragung beginnend.

Die hierin enthaltenen Informationen sind nur zum Zwecke der allgemeinen Information und können nicht als Rechtsgutachten oder Rechtsberatung angesehen werden. Dementsprechend übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac, Bosnien und Herzegowina, keine Verantwortung oder Haftung für die Folgen der Handlungen oder das Verhalten irgendwelcher Personen, die auf den hierin enthaltenen Informationen beruhen.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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