Zugriff auf Facebook-Account nach Hack erfolgreich wiedererlangt

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Die Kanzlei AdvoAdvice konnte einer weiteren Facebook-Nutzerin aus Nordrhein-Westfalen erfolgreich bei der Wiedererlangung ihres Accounts helfen. Auf dem Profil der Nutzerin wurden nach dem Hack Abbildungen einer scheinbar weiblichen Person hochgeladen, die der Betroffenen komplett unbekannt war.

Was war passiert?

Anfang Februar 2022 wurde das Facebook Profil der Betroffenen gehackt. Daraufhin erhielt diese mehrere Emails von Facebook, mit der Information, dass sich jemand in ihren Account eingeloggt hatte und dass offenbar ein Hack vorläge.

Bemühungen zur Freischaltung scheiterten

Die Betroffene versuchte daraufhin bereits am selben Tag wieder Zugang zu ihrem Account zu erlangen, indem sie die Anweisungen auf Facebooks Website unter https://www.facebook.com/hacked befolgte.

Die Nutzerin beantragte zunächst einen Freischalt-Code, der ihr per Mail zugeschickt werden sollte. Dies funktionierte jedoch nicht so, wie die Betroffenen sich das vorgestellt hatte, da im Zuge des Hacks eine neue primäre Mailadresse für das Profil der Betroffenen von den Hackern hinterlegt wurde. 

Daher wurde die Email von Facebook sowohl an die Hacker als auch an die Betroffene selbst verschickt, sodass beide gleichzeitig Kenntnis über den Zugangscode erlangten. Dies sorgte dafür, dass eine Freischaltung des Accounts durch die Betroffene nicht möglich war. Bei der Adresse der Hacker wurde höchstwahrscheinlich ein Skript hinterlegt, welches bei Übersendung eines Freischaltcodes sofort den angegebenen Link aufrief und wahllose Codeeingaben verursachte.

Die Nutzerin erhielt daher, egal wie schnell sie auch den übermittelten Code eingab stets die Mitteilung, dass bereits zu viele Codes eingegeben wurden und sie es später erneut versuchen sollte.

Erfolglose Mitteilung an Facebook Support

Die Betroffene kontaktierte im Folgenden mehrfach den Facebook Support, um über die Probleme mit der Freischaltung des Accounts zu informieren und darum zu beten, ihr den alleinigen Zugang zu gewährleisten. Darauf antwortete Facebook jedoch lediglich mit standardisierten Emails, sodass auch dies nicht zur Wiedererlangung des Accounts führte.

Da die Betroffene somit alle möglichen Optionen, um den Zugriff von alleine wiederzuerlangen, erfolglos ausprobiert hatte, suchte sie sich Hilfe bei den Experten der Kanzlei AdvoAdvice.

Wie konnte die Betroffene Nutzerin den Zugriff wiedererlangen?

Der für die Betroffene tätig gewordene Rechtsanwalt Dr. Rohrmoser kontaktierte mit Schreiben vom 22.06.2022 die Meta Platforms Ireland Limited als Betreiberin von Facebook. In diesem fordert er die Meta nunmehr selbst dazu auf, den Zugang für die betroffene Mandantin direkt oder über AdvoAdvice einzuräumen. Zudem wies er darauf hin, dass keine sinnvolle Reaktion des Facebook Supports auf die Versuche der Betroffenen erfolgte.

Begründung des Anspruches

Rechtlich argumentierte Dr. Rohrmoser mit dem Umstand, dass die Betroffene einen Nutzungsvertrag über die Teilnahme am sozialen Netzwerk mit Facebook bzw. der Meta Platforms Ireland Ltd. habe. Aus diesem Vertrag ergibt sich ein Anspruch auf Zugangsgewährung zum jeweiligen Profil.

Auch auf dieses Schreiben antwortete Facebook zunächst lediglich mit einer Standardmail. Erst nach etlichen Erinnerungen setzte sich Facebook richtig mit dem Problem auseinander. 

Problemlösung

Allerdings forderte Facebook zunächst eine erneute Schilderung des Sachverhalts. Dies lehnte Dr. Rohrmoser jedoch unter Verweis auf die bereits geführte Korrespondenz ab. Im Anschluss meldete sich eine große Kanzlei für Meta und trat mit Dr. Rohrmoser in Kontakt. Dabei wurde eine Einreichung des Personalausweises gefordert, um die Betroffene zu verifizieren. Erst die Einreichung der Ausweiskopie führte dazu, dass der Zugang ein paar Wochen später endlich wieder eingeräumt wurde.

Fazit

Viele Betroffene schaffen es leider nicht, sich bei Meta Gehör zu verleihen und prallen immer wieder an automatisierten Antworten und "Lösungsvorschlägen" ab. Mit anwaltlicher Hilfe kann dabei jedoch in aller Regel ein Erfolg erzielt und das Konto zurückgeholt werden. Die Erfahrungen der Kanzlei in mittlerweile über 100 geführten Akten ist durchweg positiv.

Gerne können Sie uns unter 030 / 921 000 40 oder info@advoadvice.de kontaktieren. In den meisten Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten, wenn eine solche vorliegt. Dies klären wir gerne für Sie ab.


Foto(s): AdvoAdvice

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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