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Zum Menschrechtstag: Lasst uns aufstehen für Gleichheit, Gerechtigkeit und Menschenwürde

  • 2 Minuten Lesezeit
Alison Jones anwalt.de-Redaktion
  • Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 besteht 2018 seit 70 Jahren
  • Eine geltende Bindung erfahren die Menschenrechte durch verschiedene UN-Konventionen
  • Das Grundgesetz und die europäische Grundrechtscharta garantieren die Menschenrechte in Deutschland

Am 10. Dezember ist Internationaler Tag der Menschenrechte. 2018 jährt sich außerdem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 zum 70. Mal. Grund zum Feiern, aber auch ein Anlass, zu überprüfen, wie es um die Menschenrechte heute bestellt ist.

Was sind die Menschenrechte?

Menschenrechte sind diejenigen Rechte wie Freiheit, Leben und Sicherheit, die jedem Menschen zustehen, allein weil er ein Mensch ist. Geschlecht, Nationalität, Abstammung oder Religion sind unerheblich. Die Menschenrechte gelten bedingungslos und sollten von jedem Staat weltweit geachtet werden.

Die weltweite Anwendung der Menschenrechte ergibt sich aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948. Diese Erklärung ist aber kein völkerrechtlicher Vertrag. Das heißt, die Staaten sind nicht an die Erklärung gebunden, als Bürger kann man die Menschenrechte nicht einklagen.

Eine bindende Geltung erfahren die Menschenrechte durch verschiedene UN-Konventionen wie den UN-Zivilpakt oder den UN-Sozialpakt. In den Ländern, die den jeweiligen Pakt unterschrieben haben, kann sich des Rechtswegs bedienen, wer sich in den durch die Abkommen garantierten Menschenrechten verletzt fühlt.

Menschenrechte in Deutschland

Die Menschenrechtserklärung ist zwar auch in Deutschland nicht bindendes Recht. Trotzdem gelten hier natürlich für jeden die Menschenrechte. Das garantieren das Grundgesetz und die europäische Grundrechtscharta. Auf diese können sich die Bürger auch direkt berufen. So kann man beispielsweise vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einlegen, wenn der Staat gegen die eigenen Grundrechte verstößt.

Die Grundrechte des Grundgesetzes entsprechen größtenteils den Allgemeinen Menschenrechten. Zwar werden einige Punkte nicht so ausdrücklich formuliert, z. B. das Verbot von Folter und Sklaverei hat keinen eigenen Artikel im Grundgesetz. Aber selbstverständlich umfasst auch das Grundgesetz in den Grundrechten und im Sozial- und Rechtsstaatsprinzip alle Grundgedanken der Menschenrechtserklärung. So gewährleisten Art. 1 und Art. 2 die Würde des Menschen und seine Freiheit sowie körperliche Unversehrtheit, wodurch Sklaverei und Folter verboten sind.

Kann man Menschenrechte in Deutschland einklagen?

Wenn man sich in Deutschland auf internationale Menschenrechte beziehen möchte, geht dies nur, wenn sie durch einen völkerrechtlichen Vertrag auch hier unmittelbar gelten. Einige UN-Konventionen geben Betroffenen weiterreichende Beteiligungsrechte oder Ansprüche gegen den Staat als das deutsche Recht, sodass ein solches Vorgehen sinnvoll sein kann. Ein Beispiel dafür ist das Recht auf Inklusion behinderter Menschen aus der UN-Behindertenrechtskonvention.

In Deutschland geltend u. a. diese UN-Konventionen zum Schutz spezieller Menschenrechte:

  • UN-Konvention gegen Rassismus
  • UN-Konvention zur Beseitigung von Diskriminierung der Frau
  • UN-Konvention gegen Folter
  • UN-Konvention für die Rechte der Kinder
  • UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung

(AJO)

Foto(s): ©shutterstock.com

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