Zur Haftung gewerblicher WLAN-Anbieter (Hotel... ) bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen
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Haftet das Hotel für Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste? Der Bundesgerichtshof gibt in seiner Entscheidung vom 12.05.2010 zur Störerhaftung privater WLAN-Inhaber Hinweise auf die Verantwortlichkeit gewerblicher Hot-Spot Betreiber. Der BGH erkennt das „hoch zu bewertende, berechtigte Interesse [an], über WLAN leicht und räumlich flexibel Zugang zum Internet zu erhalten [....]". Er führt weiter aus, dass technische Sorgfaltspflichten private WLAN-Nutzer nicht unzumutbar belasten, da es hier „nicht um ein Geschäftsmodell [geht], das durch die Auferlegung präventiver Prüfungspflichten gefährdet wäre [...]."
Offensichtlich gibt der BGH damit den Hinweis, das präventive Sicherungsmaßnahmen nicht die Geschäftsmodelle gewerblicher Hot-Spot Betreiber gefährden dürfen. Hinzu kommen Ausführungen zu Haftungsprivilegierungen des Telemediengesetz (Nachfolger des Teledienstegesetz) und Art. 14 f. der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr, welche möglicherweise darauf hindeuten, dass der BGH zukünftig eventuell das Haftungsprivileg des Access Providers und Host Providers nicht nur auf Schadensersatzansprüche, sondern auch auf Unterlassungsansprüche erstrecken will.
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