Zur (schwierigen) Berechnung von gezogenen Nutzungen nach Widerruf einer Kapitallebensversicherung

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Die Berechnung der Rückabwicklungssumme nach Widerspruch einer Kapitallebensversicherung ist eine komplizierte Angelegenheit.

Was ist eine Kapitallebensversicherung?

Die kapitalbildende Lebensversicherung wird meist dazu genutzt, um für das Alter vorzusorgen. Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung handelt es sich um eine Form der Lebensversicherung, bei der im Todesfall oder nach Ablauf des Vertrags die Versicherungssumme ausgezahlt wird. Sie ist also eine Kombination aus einer Risikolebensversicherung mit Leistung im Todesfalle und einem langfristigen Sparvertrag mit verzinster Zahlung nach Laufzeitende. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrags erhält der Bezugsberechtigte die Versicherungssumme ausgekehrt. Erlebt der Versicherte den Ablauf des Vertrages, wird die über die Laufzeit angesparte Summe an den Versicherungsnehmer oder einem Bezugsberechtigten ausgezahlt.

Wann kann eine Kapitallebensversicherung heute noch widerrufen werden?

Wer eine falsche Widerspruchsbelehrung in seinem Vertrag vorfindet, kann diesem jederzeit widersprechen. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 29.07.2015 (Az.: IV ZR 384/14, openJur 2015, 12861) entschieden, dass Versicherungsnehmern von Kapitallebensversicherungen auch noch nach Jahren nach Abschluss des Vertrages ein Widerrufsrecht zustehen kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Insbesondere Lebens- und Rentenversicherungen, die ab 1991 geschlossen wurden, enthalten häufig fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen. Letzteres sollte vor der Entscheidung des „Ob“ eines Widerrufs in jedem Einzelfall anwaltlich überprüft werden.

Was passiert nachdem erfolgreich der Widerruf einer Kapitallebensversicherung erklärt wurde ?

Ein erfolgreicher Widerspruch bzw. Widerruf führt zur Rückabwicklung des Vertrages. Der Versicherer muss dann alle bereits eingezahlten Raten zuzüglich gezogener Nutzungen an den Verbraucher zurückzahlen.

Macht der Widerruf einer Kapitallebensversicherung stets Sinn?   

Die klare Antwort lautet: Nein!

Auch wenn Grund für die Enttäuschung der Versicherten regelmäßig nicht nur ungünstige Renditen, sondern insbesondere auch hohe auf den Versicherten abgewälzte Verwaltungskosten und Abschlussprovisionen sind, welche die Zinsen auffressen: 

Die Rückabwicklung kann in wirtschaftlicher Hinsicht sogar nachteilig im Vergleich zu einem regulären Vertragsablauf sein. In einem solchen Fall bekäme der Versicherungsnehmer sogar weniger bei einem Widerruf ausgezahlt, als er am Ende bei Fortführung des Vertrages erhalten würde.

Zudem muss stets berücksichtigt werden, dass im Vertrag wichtiger Versicherungsschutz enthalten sein kann, wie zum Beispiel Todesfallabsicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Solche Vergünstigungen würden bei einer Rückabwicklung gleichfalls entfallen. Oft haben gerade alte Lebensversicherungen im Vergleich zur heutigen Niedrigzinsphase gute Zinsrenditen erwirtschaftet. Auch können steuerliche Aspekte zu dem Ergebnis einer wirtschaftlichen Unsinnigkeit eines Widerspruchs führen.

Berechnung der Rückabwicklungssumme nach Widerspruch einer Kapitallebensversicherung 

Die Berechnung der Rückabwicklungssumme nach Widerspruch einer Kapitallebensversicherung ist eine komplizierte Angelegenheit, an die sich nur wenige Sachverständige „herantrauen“ (es ist beispielsweise wesentlich einfacher einen Widerrufsvorteil beim Verbraucherimmobiliardarlehen zu berechnen, da dort feste wechselseitige gezogene Nutzungen von der Rechtsprechung anerkannt werden).  

Es ist schlichtweg schwierig, neben den einge­zahlten Beiträgen auch die erwirt­schafteten Zinsen (gezogenen Nutzungen) des Versicherers zu berechnen.

Der Bundesgerichtshof hat bereits klargestellt, dass der Versicherungsnehmer nach einem Widerspruch nicht einfach „ohne Bezug zur Ertrags­lage“ des Versicherungsunternehmens einen beliebigen Prozent­satz fordern könne (BGH, Urteil vom 11.11.2015 – IV ZR 513/14, openJur 2015, 18137). Zudem muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass die Versicherung das Kapital tatsächlich genutzt hat.

Der Widerrufsvorteil sollte zudem mittels der Netto- und Eigenkapitalrendite der Versicherungen berechnet  werden.

Versierte Anwalts­kanzleien lassen sich zur Berechnung der gezogenen Nutzungen versicherungs­mathematische Gutachten erstellen. Bei einer genaueren Berechnung mit individuell ermittelten Zins- und Kostensätzen muss die Versicherungshistorie ausgewertet werden, sprich es muss zunächst berechnet werden, wie viel denn eigentlich in den Vertrag geflossen ist. Um die gezogenen Nutzungen zu berechnen, ist es beispielsweise zudem erforderlich, die letzten Jahresabschlüsse des Versicherungsunternehmens auszuwerten und es ist mitunter schwierig, überhaupt an diese zu gelangen. Der Jahresabschluss eines Versicherungsunternehmens richtet sich zwar auch an die Versicherungsnehmer, da das Preis-/Leistungsverhältnis ihrer Versicherungsverträge in wesentlichen Teilen vom wirtschaftlichen Erfolg des Versicherungsunternehmens abhängt. Jedoch werden diese von den Versicherungsnehmern oft nicht herausverlangt und erst Recht nicht langfristig aufbewahrt. 

Zum Schluss

Ilex Rechtsanwälte arbeitet mit erfahrenen Sachverständigen zusammen, die bereit und in der Lage sind, komplexe Rückabwicklungsberechnungen durchzuführen. Bevor dies in Auftrag gegeben wird, klären  wir jedoch im Kosteninteresse unserer Mandanten ab, ob dieser Aufwand im konkreten Fall gerechtfertigt sein dürfte oder nicht.  


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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