Zweite Cleantech bucht bei Anlegern mehrfach ab! Zurückbuchen?

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Schön wieder melden sich Anleger der ThomasLloyd-Gruppe bei der Kanzlei AdvoAdvice mit der Bitte um Rechtsrat. Hintergrund der Anfragen sind Abbuchungen der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG auf den Konten der Anleger. Diese finden nämlich überraschenderweise pro Monat jetzt doppelt statt. 

Allgemeine Abwicklungshinweise der Gesellschaft

Dem verwunderten Anleger hat die Gesellschaft zuvor über das online verfügbare Anlegerportal ein Rundschreiben zur Verfügung gestellt, aus welchem sich erklären soll, warum nunmehr mehrfach im Monat abgebucht wird. 

Richtig schlau wird selbst der findige Anleger aus dem Schreiben der Anlagegesellschaft allerdings nicht. Dieser erklärt etwas dazu, dass sich der Anleger seinerzeit für eine unternehmerische Beteiligung, also ein Investment mit Private Equity Charakter und damit einhergehenden Chancen und Risiken entschieden habe. Dabei werde das ratierlich eingeworbene Kapital mittelbar entlang eines ganzheitlichen, wirkungsorientierten Investmentansatzes (Impact Investing) in eine nachhaltige Realwirtschaft und in speziell ausgewählte klimafördernde Projekte allokiert, mit dem Ziel, wirtschaftlich erfolgreich und zugleich verantwortungsvoll mit einer hohen ökologischen und sozialen Verantwortung zu investieren. 

Alles klar, lieber Anleger? Klingt ein wenig nach Wirtschafts-Blabla und Anlage-Feng Shui. 

Spannend wird es dann etwas später, wenn die Gesellschaft ausführt:

Es soll also in Ausnahmefällen, die es jetzt über 10 Jahre nicht gab, die aber konkret wohl anstehen, zu Abweichungen der Abbuchungstermine kommen. Die vereinbarte jährliche Ratenhöhe werde durch die Abbuchungen aber nicht verändert. 

Von Doppelabbuchungen die kurz hintereinander in mehreren Monaten, konkret gerade im Februar und März 2023 erfolgen sollen, findet sich hier konkret keine Angabe. 

Es findet sich auch keine Begründung, warum konkret ein Ausnahmefall von der üblichen monatlichen Abbuchung vorliegen soll. 

Rückbuchung und Widerspruch empfohlen

Die Kanzlei AdvoAdvice empfiehlt betroffenen Anlegern, die doppelten Abbuchungen, die vorher weder abgesprochen noch durch die Anleger legitimiert worden sind, durch die eigene Hausbank zurück buchen zu lassen. 

Zudem sollten Sie den Doppelabbuchungen widersprechen und für eine erneute Doppelabbuchung mit einer Kündigung der Anlage drohen. Hierzu stellt Ihnen die Kanzlei AdvoAdvice gerne bei Bedarf einen entsprechenden Mustertext zur Verfügung. 

Anlageform und Ausstiegsmöglichkeiten prüfen lassen

Anleger sollten zudem durch spezialisierte Anwälte prüfen lassen, ob die gezeichnete Anlage zu ihren Anlagewünschen passt und ob ggf. eine fehlerhafte Beratung, fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder Kündigungsmöglichkeit besteht. 

Die Kanzlei AdvoAdvice bietet Ihnen hierzu fairen Rechtsrat und eine erste kostenfreie telefonische Ersteinschätzung durch die Experten Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann und Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen an. Beide sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht mit langjähriger Erfahrung in Anlegerprozessen und mit der ThomasLloyd Gruppe. 

Unsere Fälle:

  • ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
  • DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung) 
  • CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
  • Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Genussrechte)
  • FünfteCleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement)

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Anlage. Sie erreichen unsere Kanzlei unter 030 921 000 40 oder unter info@advoadvice.de. 

Weitere Informationen zu unserer Anlegergemeinschaft finden Sie unter:

https://advoadvice.de/themen/thomas-lloyd-anlegergemeinschaft/

und in unserem Blog unter 

www.advoadvice.de/blog.

Foto(s): AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB


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