6.389 Anwälte für Abmahnung | Seite 267

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Weiner LL.M.
Rechtsanwalt Christian Weiner LL.M.
KANZLEI WEINER, Rüppurrer Straße 33, 76137 Karlsruhe 6870.1083240966 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • ArbeitsrechtUrheberrecht & Medienrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian Weiner LL.M. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Abmahnung
aus 6 Bewertungen fachlich und sachlich sehr gute Betreuung und Kommunikation hilfsbereites und seriöses Auftreten (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Taskin
sehr gut
Rechtsanwalt Marcel Taskin
Kanzlei Marcel Taskin, Von -der-Mark Str. 7, 47137 Duisburg 6636.8297794936 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Familienrecht
Juristische Fragen im Bereich Abmahnung beantwortet Herr Rechtsanwalt Marcel Taskin
aus 42 Bewertungen sehr kompetent, kann sehr gut erklären, dass es auch verstanden wird. (16.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Plätzer
Kanzlei Plätzer, Hellbrunner Str. 5, 5020 Salzburg, Österreich 7232.6356701171 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Abmahnung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Plätzer
(27.06.2022) Sehr kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Neels Lamschus
sehr gut
Rechtsanwalt Neels Lamschus
Kanzlei Neels Lamschus, Bremelbachstraße 5b, 34131 Kassel 6807.5224770613 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Abmahnung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Neels Lamschus gerne zur Verfügung
aus 29 Bewertungen Bezüglich einer ungerechtfertigten Zahlungsaufforderung habe ich Hr. Lamschus beauftragt. Nach einem kurzen Telefonat … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Simone Lindemann
Rechtsanwältin Katja Simone Lindemann
Kanzlei Katja Simone Lindemann c/o SQR Rechtsanwälte, Wolfenbütteler Str. 45, 38124 Braunschweig 6822.048967565 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Simone Lindemann – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Abmahnung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Abmahnung

Fragen und Antworten

  • Abmahnung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Abmahnung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Abmahnung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Abmahnung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Abmahnung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Abmahnung ᐅ Jetzt vergleichen & finden

Als Abmahnung bezeichnet man die Androhung der Kündigung. Sie wird regelmäßig beim Kündigungsschutz im Arbeitsrecht für die Verhältnismäßigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung vorausgesetzt. Sie knüpft an ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers an, das mit dem einer späteren Kündigung vergleichbar sein muss, zum Beispiel wiederholtes Zu-spät-Kommen. Erst nach einem wiederholten Pflichtverstoß ist der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt.

Konkret enthält eine Abmahnung den Hinweis des Arbeitgebers auf die Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag, und dass der Arbeitnehmer diese im obliegende arbeitsvertragliche Pflicht verletzt hat. Die Abmahnung muss das ganz konkret beanstandete Verhalten bezeichnen (Datum, Ort, beteiligte Personen usw.). Damit soll der Arbeitnehmer die Chance bekommen, bewusst sein Verhalten zu ändern. Außerdem muss die Abmahnung die Aufforderung zu vertragsgemäßer Pflichterfüllung beinhalten und für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung dem Arbeitnehmer die Kündigung androhen. Nur wenn diese Hinweis- und Warnfunktion für den Arbeitnehmer deutlich erkennbar ist, handelt es sich um eine wirksame Abmahnung. Fehlt die Androhung der Kündigung, handelt es sich lediglich um eine Rüge, auf die der Arbeitgeber eine spätere Kündigung nicht stützen kann.

Der Arbeitgeber entscheidet, ob er eine Abmahnung vornimmt, wobei jeder zur Abmahnung berechtigt ist, der für den Arbeitsgeber das Weisungsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer ausübt. Die Abmahnung ist an keine bestimmte Frist gebunden und wird wirksam, wenn der Empfänger von ihr Kenntnis erlangt. Eine Abmahnung kann auch mündlich ausgesprochen werden, wegen der Beweiskraft empfiehlt sich dennoch die Schriftform.

Wichtig: Eine einmalige Abmahnung kann regelmäßig für eine Kündigung bei wiederholtem Pflichtverstoß ausreichen. Von ihrer Wirkung her ist sie zeitlich auf gewisse Dauer beschränkt. Ob vor einer Kündigung eine erneute Abmahnung ergehen muss, richtet sich danach, ob der Arbeitnehmer redlicherweise vor einer Kündigung mit einer erneuten Abmahnung rechnen kann (z.B. weil die Abmahnung bereits mehrere Jahre zurückliegt) und nach der Schwere des Pflichtverstoßes im Einzelfall.

Eine Abmahnung muss nicht in jedem Fall einer Kündigung vorausgehen. Sie ist entbehrlich, wenn sie keinen Erfolg verspricht. Zum Beispiel bei einer personenbedingten Kündigung ist eine Abmahnung unsinnig. ,Für eine personenbedingte Kündigung wegen fortgesetzter Krankheit des Arbeitnehmers wäre eine vorherige Abmahnung sinnlos, weil der Arbeitnehmer auf seine Gesundheit keinen Einfluss nehmen kann. Aus dem gleichen Grund ist sie auch bei einer betriebsbedingten Kündigung entbehrlich.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Abmahnung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Abmahnung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.