4.707 Anwälte für Ehescheidung | Seite 192

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Urte Andrae
Rechtsanwältin Dr. Urte Andrae
Dr. Andrae & Kollegen, Colonnaden 19, 20354 Hamburg 6719.5889332915 km
Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Urte Andrae ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Ehescheidung
aus 6 Bewertungen Ich war kürzlich wegen der Einschätzung eines Ehevertrags aus den 1990er Jahren bei Frau Andrae. Ich habe sie als sehr … (16.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Pia Kaul-Gemmer
sehr gut
Rechtsanwältin Pia Kaul-Gemmer
Kanzlei Kaul-Gemmer, Ortsstr. 2a, 56379 Scheidt 6766.0736082119 km
Fachanwältin Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Pia Kaul-Gemmer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung
aus 12 Bewertungen Schwierig, da meine Situation eine längere Darstellung erforderlich machen würde (21.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mersiha Delic LL.M.
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Delic Mersiha, Kralja Tvrtka 9, Sarajevo 71000, Bosnien-Herzegowina 7823.8904394442 km
Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Mersiha Delic LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Ehescheidung
aus 11 Bewertungen Sehr nette, kompetente und hilfsbereite Anwältin, die sich Zeit nimmt. Man fühlt sich gut aufgehoben. (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike von Malottki
Kanzlei Heike von Malottki, Ländgasse 49a, 84028 Landshut 7131.8403409126 km
Familienrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Ehescheidung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Heike von Malottki
(18.07.2020) Schnelle Bearbeitung. Sehr nette Anwältin. Danke nochmal
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Philipp-Raquét
Rechtsanwältin Sabine Philipp-Raquét
Rechtsanwältin Kanzlei Philipp-Raquét, Schulstr. 39, 74855 Haßmersheim 6899.8344498237 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Philipp-Raquét ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Ehescheidung
(04.01.2017) War mit der Rechtsberatung Betreff Arbeitsrecht sehr zufrieden. Kann Frau Philipp-Raquèt nur weiterempfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Pierro
Pierro & Pierro, Schönbornstr. 21, 76646 Bruchsal 6874.8521946558 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Pierro ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Ehescheidung
(10.06.2023) Herr Pierro ist sehr kompetent, hat mich sehr gut beraten und wird meine Angelegenheiten übernehmen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Werler
Rechtsanwältin Claudia Werler
Anwaltskanzlei Werler & Bielefeld, Leipziger Str. 25A, 08056 Zwickau 7024.799335682 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Werler ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Ehescheidung
(23.01.2024) Die Frau Werler hat uns geholfen gegen diesen Verein vor zu gehen. Wir hatten Schimmel in der Wohnung, haben es erst …
Profil-Bild Rechtsanwältin Fee Huber
Rechtsanwältin Fee Huber
Rechtsanwaltskanzlei Huber, Ilzweg 1, 82140 Olching 7099.6693401675 km
Rechtsanwaltskanzlei Huber - Die Problemlöser -
Familienrecht • Schwerbehindertenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Beamtenrecht
Frau Rechtsanwältin Fee Huber ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwältin Deike Homeyer
Rechtsanwältin Deike Homeyer
Grundmann Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei, Lindenstraße 61, 25524 Itzehoe 6671.8706967224 km
Familienrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Deike Homeyer
(18.04.2024) Terminvergabe fast zeitnah, Beratung freundlich,kompetent,ehrlich,einfühlsam. Wir kommen gerne wieder.
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Hassler
Rechtsanwältin Bettina Hassler
Kanzlei Hassler, Miquelstr 31, 14199 Berlin 6970.7763970616 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Verkehrsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Bettina Hassler - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Ehescheidung
(05.11.2023) Danke
Profil-Bild Rechtsanwältin Svenja Auerswald
Rechtsanwältin Svenja Auerswald
elblaw Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Str. 93, 20355 Hamburg 6719.0849978577 km
Ich stehe Ihnen als engagierte und ehrliche Partnerin bei der Beratung zur Seite. Ich lege besonderen Wert auf vertrauensvolle Kommunikation, um die beste Lösung für meine Mandant*innen zu finden.
Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Svenja Auerswald ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Ehescheidung
aus 5 Bewertungen Rechtsanwältin Auerswald ist eine herausragende Familienrechtlerin. Sie kombiniert Fachwissen mit Einfühlungsvermögen … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Thorsten Künzel
Rechts- und Fachanwalt Thorsten Künzel
Kanzlei Thorsten Künzel, Unnaer Str. 6, 58706 Menden (Sauerland) 6700.2615988448 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Thorsten Künzel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwalt JUDr. Lukáš Brázdil LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt JUDr. Lukáš Brázdil LL.M.
Brázdil & Brázdilová advokátska kancelária s.r.o., Trhová 992/1, Zvolen 960 01, Slowakei 7554.4867782607 km
Ihr vertrauen in mich, ist meine Verpflichtung
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt JUDr. Lukáš Brázdil LL.M. - Ihr juristischer Beistand im Bereich Ehescheidung
aus 11 Bewertungen Herr JUDr. Lukáš Brázdil hat schnell und verlässlich reagiert. Es kam auch schnell das Feedback über das Resultat. … (18.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sieglinde Wessel
Rechtsanwältin Sieglinde Wessel
Wessel & Dr. Obermayer - Die Kanzlei für Familienrecht, Nürnberger Straße 65, 91052 Erlangen 6999.4693616037 km
ERFAHRUNG - KOMPETENZ - ENGAGEMENT
Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Sieglinde Wessel – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Klima
sehr gut
Rechtsanwalt Uwe Klima
Kanzlei Uwe Klima, Frühlingstr. 59, 45133 Essen 6652.4624347066 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Klima hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Ehescheidung
aus 28 Bewertungen Mit Herrn Klima war ich bereits in zwei Fällen überaus zufrieden. Beide Male ging es um Verkehrsrecht, einmal davon … (11.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Behnisch
Rechtsanwältin Kathrin Behnisch
Fachanwaltskanzlei Behnisch, Grunewaldstraße 6, 12165 Berlin 6973.4891557578 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Kathrin Behnisch vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung
aus 6 Bewertungen Ich kann mich nur für die ausführliche Beratung vorab bedanken und die schnelle und vor allem überaus positive Klärung … (28.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Samens
Anwaltskanzlei Samens & Schulz, Zweifaller Straße 1-5, 52222 Stolberg (Rheinland) 6638.8732645803 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Ehescheidung bietet Frau Rechtsanwältin Anke Samens
(07.09.2023) Sehr nett,wie kompetent!Danke
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Hunger
Hunger Rechtsanwälte und Notarin, Königstraße 31, 30161 Hannover 6768.5398440004 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Hunger – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Ehescheidung
aus 7 Bewertungen Peter Hunger hat kompetent, entschlossen, unkompliziert und erfolgreich, meine Schadensersatzforderung an eine … (14.03.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lydia Cinar
sehr gut
Rechtsanwältin Lydia Cinar
Christopher Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lortzingstr. 7, 76437 Rastatt 6864.615075793 km
Gerechtigkeit liegt genau wie Schönheit im Auge des Betrachters.
Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Lydia Cinar ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung gerne behilflich
aus 14 Bewertungen Gute Auskunft bekommen (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Natascha Marxen
Kanzlei Natascha Marxen, Residenzstr. 23, 80333 München 7119.1614180042 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Steuerrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Ehescheidung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Natascha Marxen gerne zur Verfügung
(13.12.2023) Freundliches Verhalten, sofortiges Feedback, Erfahrung und kompetente Vorgehensweise
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Heinzmann
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Heinzmann
Haidl Funk Rechtsanwälte GbR, Harderstr. 20, 85049 Ingolstadt 7072.8221425556 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Heinzmann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Ehescheidung
aus 17 Bewertungen Sehr gute Anwältin!! Nachdem die Zusammenarbeit mit unserem letzten Anwalt sehr enttäuschend war und das Mandat … (13.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antonella Vigorito-Herbig
Rechtsanwältin Antonella Vigorito-Herbig
Kanzlei Vigorito-Herbig, Dalbergstr. 68, 63739 Aschaffenburg 6862.3998395317 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Ehescheidung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Antonella Vigorito-Herbig
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Köllner
sehr gut
Rechtsanwältin Ulrike Köllner
Krebs - Köllner Fachkanzlei für Familienrecht, Sophienstr. 1, 80333 München 7118.4550515386 km
Schnell, präzise, immer ein offenes Ohr. Kämpferisch im Rechtsstreit, vermittelnd bei Verhandlungen, erfolgreich bei Mediation.
Fachanwältin Familienrecht • Internationales Recht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Ehescheidung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ulrike Köllner gerne zur Verfügung
aus 64 Bewertungen Frau Köllner wurde mir empfohlen und ich bin dankbar für diese Empfehlung. Sie hat mich in der Scheidung und beim … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Burkhard Leo
sehr gut
Kanzlei Burkhard Leo, Segeberger Landstr. 81, 24145 Kiel 6690.6563526415 km
Familienrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Anwaltshaftung
Herr Rechtsanwalt Burkhard Leo unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Ehescheidung
aus 14 Bewertungen ICH Beuge und Entschuldige mich für die Bewertung....Diese Bewertung sollte an eine Kanzlei in Neumünster gesendet … (21.01.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ehescheidung

Fragen und Antworten

  • Ehescheidung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ehescheidung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ehescheidung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ehescheidung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ehescheidung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Ehescheidung ist die rechtskräftige Auflösung einer Ehe durch richterliche Entscheidung, dem sog. Scheidungsurteil, das seit 2009 als Scheidungsbeschluss ergeht. Wegen bereits vor der Eheschließung vorliegender Umstände ist Verheirateten – ebenfalls nur mittels Entscheidung eines Richters – anstelle der Scheidung die Aufhebung der Ehe möglich. Die Folgen der Aufhebung richten sich dabei in bestimmten Fällen nach den Vorschriften über die Ehescheidung. Trotz identischer Bezeichnung ist die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nicht mit der Aufhebung einer Ehe gleichzusetzen. Ablauf und Folgen entsprechen vielmehr denen der Scheidung.

Ohne Ehescheidung oder Aufhebung endet eine Ehe bzw. eine Lebenspartnerschaft sonst nur mit dem Tod des Ehe- bzw. Lebenspartners. Denn gem. § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen.

Was setzt eine Scheidung voraus?

Wer sich scheiden lassen will, kann das nur bei Vorliegen bestimmter Scheidungsvoraussetzungen. Einer Eheverfehlung und Schuld an einer kaputten Ehe bedarf es seit der Abschaffung des Verschuldensprinzips im Jahr 1977 allerdings nicht mehr. Ein Fremdgehen, gar ein uneheliches Kind bzw. ein sog. Kuckuckskind, eine Körperverletzung seitens des Partners oder ein vergleichbares Fehlverhalten ist somit keine notwendige Scheidungsvoraussetzung mehr. Häusliche Gewalt und andere Härtefälle können sich allerdings auf die Dauer einer Scheidung auswirken. Im Grundsatz muss zur Ehescheidung die eheliche Lebensgemeinschaft lediglich zerrüttet sein.

Die dauerhaft gescheiterte Ehe ist dabei der einzig anerkannte Scheidungsgrund. Die Zuständigkeit für Scheidungen liegt beim Familiengericht, einer Abteilung beim Amtsgericht. Allerdings reicht es nicht aus, dass Noch-Verheiratete, dem Gericht erklären, dass ihre Ehe gescheitert sei. Grundsätzlich verlangt das Familienrecht vom Scheidungsrichter, dass er erforscht, inwieweit die Ehe gestört ist und die Partner möglicherweise wieder zueinanderfinden. Davon abgesehen vermutet das BGB in den folgenden beiden Fällen das Scheitern der Ehe ohne eine weitergehende Prüfung:

  • Die Ehegatten leben seit einem Jahr getrennt. Beide Ehegatten haben die Scheidung beantragt oder ein Ehegatte hat dem Scheidungsantrag des anderen zugestimmt.
  • Die Ehegatten leben ohne die weiteren Voraussetzungen seit drei Jahren getrennt. Dann ist die Scheidung auch gegen den Willen des anderen möglich.

Eine derart zerbrochene Ehe schließt mutmaßlich aus, dass sich die Ehepartner wieder versöhnen und mehr als nur eine vorübergehende Ehekrise vorliegt. Das Scheidungsgericht ist daran gebunden. Leben die Eheleute dabei für kurze Zeit wieder zusammen, beginnt der jeweils genannte Trennungszeitraum nicht von neuem.

Mit Getrenntleben meint das Familienrecht das Ende der häuslichen Gemeinschaft, deren Fortsetzung mindestens ein Partner verweigert. Trotz des Wortlauts können die Ehepartner weiter in derselben Wohnung leben, führen fortan aber getrennte Haushalte. Sie teilen sozusagen nicht mehr Tisch und Bett wie in einer funktionierenden Ehe sonst üblich. Anstatt der ehelichen Lebensgemeinschaft führen die Verheirateten ihre eigenen Leben. Mittels Vertrag in Form einer sog. Trennungsvereinbarung können sie in dieser Zeit bereits die unmittelbaren Folgen ihrer Trennung regeln. Regelmäßige Inhalte einer Trennungsvereinbarung betreffen die Nutzung gemeinsamer Gegenstände – wie insbesondere eine gemeinsame Eigentumswohnung bzw. ein gemeinsames Haus oder das gemeinsame Auto –, bei einer Mietwohnung die Zahlung der Miete, die Regelung des Aufenthalts gemeinsamer Kinder und den zu zahlendem Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt in Form von Trennungsunterhalt. Das Abschließen einer Trennungsvereinbarung muss nicht zwangsläufig zur Ehescheidung führen. Sie kann die Scheidung durch die vorweggenommene Regelung entscheidender Fragen aber wesentlich erleichtern.

Wie lässt sich die Scheidung beschleunigen?

Im Ausnahmefall ist eine „schnelle Scheidung“ ohne Einhaltung des sogenannten Trennungsjahres möglich. Dazu müssen in der Person des anderen Gründe vorliegen, aufgrund derer die Fortführung der Ehe eine unzumutbare Härte für den die sofortige Scheidung beantragenden Partner bedeutet. Der sich auf einen Härtefall berufende Partner muss die Gründe dafür darlegen. Eine Härtefall-Scheidung verlangt dabei mehr als den üblichen mit einer Scheidung einhergehenden Ehestreit. Ein weiter miteinander verheiratet sein kann z.B. in folgenden Fällen unzumutbar sein:

  • Körperverletzung durch den Partner auch von Familienmitgliedern,
  • Drohungen mit erheblicher Gewalt bis hin zum Mord,
  • dauerhafter Rauswurf aus der gemeinsamen Wohnung.

Ehebruch ist dagegen per se kein Härtegrund und bedarf weiterer ihn erschwerender Umstände, um eine Blitzscheidung zu rechtfertigen. Dass der Partner einen nur noch lieblos behandelt, stellt hingegen keine besondere Härte dar.

Eine weitere Möglichkeit, die Scheidung zu beschleunigen, ist die Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass seit der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags und nicht vor Ablauf des Trennungsjahrs mindestens drei Monaten verstrichen sein müssen. Zudem müssen beide Partner übereinstimmend die Abtrennung beantragen und am Versorgungsausgleich mitgewirkt haben. Diese Möglichkeit kommt in Betracht, wenn das Gericht wegen einer umfangreichen Kontenklärung keinen zeitnahen Scheidungstermin anberaumen kann.

Wie ist der Ablauf einer Scheidung?

Mindestens ein Ehepartner muss die Scheidung beim Familiengericht schriftlich beantragen. Den Scheidungsantrag stellt und entwirft in der Regel ein Anwalt nach vorheriger Beratung. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Wer die Scheidung einreichen will, bedarf stets eines Anwalts – auch bei kurzer Ehe oder bei einer Scheidung im Einklang. Dass ein Rechtsanwalt zur Scheidung notwendig ist, liegt an den bei Auflösung einer Ehe regelmäßig zu klärenden rechtlichen Fragen zu:

  • Zugewinnausgleich,
  • Unterhalt,
  • Elterliches Sorgerecht für gemeinsame Kinder,
  • Versorgungsausgleich,
  • Zuweisung der ehelichen Wohnung,
  • Verteilung des Hausrats.

Den Scheidungsantrag stellt das Gericht dem anderen Partner zu. Mit dieser Zustellung wird die Scheidung rechtshängig. Haben beide Ehepartner die Scheidungsfragen im Vorfeld geklärt und herrscht darüber Einvernehmen, muss der andere dem Scheidungsantrag nur noch zustimmen. Er bedarf dazu nicht zwingend eines eigenen Rechtsbeistands. Die Rede ist dann oft von einem „gemeinsamen Rechtsanwalt“. Jedoch täuscht diese Bezeichnung darüber hinweg, dass ein Anwalt nur eine Seite vertreten darf. Nur dieser ist er auch verpflichtet. Dessen muss sich besonders der nicht anwaltlich vertretene Partner bewusst sein. Im Zweifel ist daher in Anbetracht der erheblichen finanziellen Folgen ein eigener Scheidungsanwalt anzuraten. Dieser ist insbesondere zum Stellen eigener Anträge erforderlich.

Als nächstes erhalten die Ehegatten jeweils einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich (V10-Fragebogen). Der Versorgungsausgleich ist bei Scheidung einer Ehe von mehr als drei Jahren Dauer zwingend durchzuführen. Bei einer kürzeren Ehedauer erfolgt er nur auf Antrag eines Ehegatten. Es geht dabei um die Aufteilung im Laufe der Ehe erworbener Rechte in puncto Altersvorsorge. Immer umfasst sind Anwartschaften auf eine gesetzliche Rente bzw. Pension sowie ggf. Ansprüche aus einer berufsständischen, betrieblichen oder privaten Altersvorsorge – Stichworte Betriebsrente, Riester-Rente oder Rürup-Rente. Die Eheleute können sich über den Ausgleich auch abweichend verständigen.

Zur Kontrolle erhält ein Partner den Fragebogen des jeweils anderen. Zudem wird das Rentenkonto geklärt. Auf dieser Grundlage ermittelt das Familiengericht die Höhe des Versorgungsausgleichs. Im Anschluss an dieses schriftliche Verfahren erfolgt die Ladung zum Scheidungstermin. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Beide Ehegatten müssen vor dem Scheidungsrichter erscheinen. Es kommt zur Anhörung. Besitzt zumindest einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit muss die Scheidung eventuell nach ausländischem Recht erfolgen. Ist das nicht der Fall prüft der Familienrichter das Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen und stellt die Frage, ob die Ehepartner die Scheidung wollen. Danach spricht er die Scheidung durch Urteil aus. Regelmäßig werden auch die weiteren Scheidungsfolgen wie den wegen meist vorliegender Gütertrennung auszugleichenden Zugewinn, die Unterhaltsberechnung, Sorgerecht und Hausrat verhandelt. Dabei kann ein bereits bestehender Ehevertrag zu berücksichtigen sein. Alternativ können die Partner einen solchen aber auch noch in Form einer Scheidungsvereinbarung schließen und die Scheidungsfolgen darin einvernehmlich regeln. Können sich die Partner nicht einigen, muss das Gericht die streitigen Fragen klären.

Einige Wochen nach der mündlichen Verkündung erhalten die Geschiedenen den schriftlichen Scheidungsbeschluss. Innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung kann jeder Partner über einen Rechtsanwalt Rechtsmittel dagegen einlegen, sofern darauf nicht bereits verzichtet wurde. Andernfalls wird die Scheidung nach Ablauf der Frist rechtskräftig.

Wie wirkt sich die Scheidung rechtlich aus?

Die Scheidung löst das verbindende Eheband auf. Durch die grundsätzliche Annahme einer Ehe auf Lebenszeit bleibt eine vorzeitige Trennung nicht folgenlos. Im Laufe der Ehe erwirtschaftetes Vermögen und erworbene Anwartschaften werden ausgeglichen. Kann ein Ehepartner seinen Lebensbedarf nicht decken, besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Grundsätzlich besteht das gemeinsame Sorgerecht der Eltern weiter.

Daneben wirkt sich die Scheidung auch auf eine mögliche Erbschaft aus. Bereits mit Stellung des Scheidungsantrags verliert der andere Partner sein gesetzliches Ehegattenerbrecht, sollte der Partner, der die Scheidung beantragt hat, versterben. In Vertrauen auf den Bestand der Ehe getroffene Verfügungen wie etwa durch Testament verlieren ihre Wirkung.

Eine steuerrechtliche Zusammenveranlagung entfällt trotz bestehender Ehe, wenn Eheleute dauernd getrennt leben, im Jahr nach ihrer Trennung. Andererseits können sich Geschiedene auch noch im Scheidungsjahr bei ihrer Steuer zusammen veranlagen lassen, sofern sie in diesem noch zusammen lebten. Im Folgejahr entfällt aber auch hier die Zusammenveranlagung.

Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung? 

Die Mindesthöhe der Scheidungskosten hängt zum einen vom Streitwert ab, nach dem sich wiederum Gerichtskosten und Anwaltsgebühren nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen. Der Streitwert für das Scheidungsverfahren ergibt sich dabei durch Multiplikation des monatlichen Nettoeinkommens beider Partner mit 3. Vorhandenes Vermögen kann den Streitwert erhöhen, Rückzahlungen für einen Kredit können ihn um ein entsprechend gekürztes Einkommen senken. Solche Anpassungen hängen jedoch von der Praxis des jeweiligen Familiengerichts ab. Für die Streitwertermittlung des Versorgungsausgleichsverfahrens werden zudem vom dreifachen Betrag des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens wiederum 10 Prozent pro zu zahlendem Anrecht – also pro gesetzlichem Rentenanspruch, Riester-Vertrag, Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge – veranschlagt.

Des Weiteren entscheidet über das Ausmaß der Scheidungskosten der Umstand einer mit nur einem Rechtsanwalt möglichen Scheidung im Einvernehmen oder einer Scheidung im Streit, bei der auch der andere Partner einen ihn vertretenden Rechtsanwalt benötigt. Grundsätzlich trägt dabei jeder Partner seine eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten werden in der Regel geteilt. Abweichende Vereinbarungen über die Verteilung der Scheidungskosten sind jedoch möglich. Im Übrigen gibt es auch bei einer Scheidung die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe, die in familienrechtlichen Verfahren als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet wird. Die notwendigen Kosten für Scheidungs- und Versorgungsausgleichsverfahren lassen sich zudem von der Einkommensteuer absetzen, wenn geschiedene Steuerzahler sie als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung angeben. Nicht zuletzt können private Versorgungswerke und Versicherungen durch den Versorgungsausgleich verursachte Verwaltungskosten in Rechnung stellen.

(GUE)

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