3.920 Anwälte für Erbrecht | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff mag. rer. publ.
Rechtsanwälte Dr. Achim Schulz-Arenstorff und Angelika Baumgärtel, Heilmannstr. 11a, 81479 München 7120.062808339 km
Strafrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Anwaltshaftung • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff mag. rer. publ. für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(14.09.2023) Herr Dr. Schulz-Arenstorff ist sehr hilfsbereit. Mir hat er als Kläger zu einem Erbnachweis verholfen, obwohl er als …
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt f. Erbrecht Peter Warnke
sehr gut
Warnke -Rechtsanwaltskanzlei -, Bahnhofstraße 39, 17489 Greifswald 6883.1807733722 km
Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Fachanwalt f. Erbrecht Peter Warnke bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 25 Bewertungen Herr Warnke hat mir von Anfang ein Gefühl gegeben, dass ich kompetent beraten werde. Auf meine Fragen antwortete er … (31.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ruth Zingler
sehr gut
Rechtsanwältin Ruth Zingler
Kanzlei Ruth Zingler, Stuttgarter Str. 107 A, 72622 Nürtingen 6948.1514181223 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Ruth Zingler
aus 18 Bewertungen Frau Zingler ist eine hervorragende Anwältin , die sehr gut zuhören und die Lage erörtern kann. Bin mit der … (20.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Draheim
Rechtsanwalt Rolf Draheim
Kanzlei Rolf Draheim, Florastr. 71, 13187 Berlin 6972.3374714147 km
Steuerrecht • Erbrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Rolf Draheim - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Matzeit
sehr gut
Kanzlei M Freiburg, Bismarckallee 15, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.0545773509 km
Fachanwalt Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mediation • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Uwe Matzeit ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 30 Bewertungen Sehr schnelle konkrete Antwort (31.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Dorn
Rechtsanwalt Andreas Dorn
Kanzlei Andreas Dorn, Franz-Schuster-Str. 34, 82061 Neuried 7114.9302111905 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Dorn
(17.03.2017) Herr Dorn ist sehr kompetent und freundlich. Bin rundum zufrieden. Werde bei Bedarf wieder auf ihn zukommen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. h.c. Hendrik Foth LL.M.
Rechtsanwalt Dr. h.c. Hendrik Foth LL.M.
Foth & Koch Rechtsanwälte, Luegallee 108, 40545 Düsseldorf 6647.0413945283 km
Fachanwalt Erbrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. h.c. Hendrik Foth LL.M. - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
(08.06.2021) Herrn Rechtsanwalt Dr. Foth hat über drei Jahre einen Prozeß über mehrere Instanzen für mich und meine Frau geführt …
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Aicher
sehr gut
Rechtsanwältin Monika Aicher
Aicher Anwaltskanzlei, Bayernstr. 8, 83308 Trostberg 7187.5102362521 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Monika Aicher
aus 48 Bewertungen Frau Aicher hat uns in unserer Angelegenheit sehr professionell unterstützt und das bestmögliche Ergebnis erzielt. (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uli Zinser
sehr gut
Rechtsanwalt Uli Zinser
Kanzlei Zinser, Bahnhofstraße 11, 71083 Herrenberg 6921.4028198561 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Uli Zinser
aus 11 Bewertungen Es war an und für sich eine "kleine" Erbrechtssache weshalb ich mich an Herrn Zinser wandte. Aber von A bis … (25.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Müller-Stuchly LL.M.
msa Rechtsanwälte, Mauritzstr. 7-8, 48143 Münster 6663.1674359166 km
Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Müller-Stuchly LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Klemm
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Klemm
KLEMM Rechtsanwälte, Kaiser-Friedrich-Ring 67, 65185 Wiesbaden 6800.492489781 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Klemm vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 43 Bewertungen Herr Klemm betreute mich in einer verfahrenen Grundbuchberichtigung-mit dem Ziel des Verkaufes einer Schweizer … (02.07.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ronald Zabel
Rechtsanwalt Ronald Zabel
Anwaltskanzlei Zabel Meinke, Warnowallee 31C, 18107 Rostock 6806.6583729343 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Ronald Zabel
(04.01.2023) Sehr nette Beratung am Telefon . Top
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Becker
Rechtsanwältin Katja Becker
Kanzlei Becker, Neugasse 1, 99423 Weimar 6940.0581645307 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Becker - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Sporer
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Sporer
Kanzlei Porstmann & Sporer GbR, Michael-Vogel-Str. 1c, 91052 Erlangen 6999.102720123 km
Erbrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Öffentliches Baurecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Patrick Sporer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 13 Bewertungen Sehr schnelle, kompetente und verständliche Beratung. Zügige Durchführung mit schnellem Abschluß. Herr Sporer ist … (29.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Müller-Rohrhirsch
sehr gut
Rechtsanwältin Katrin Müller-Rohrhirsch
Berger & Faoual Rechtsanwälte, Syrlinstr. 35, 89073 Ulm 7003.4165708372 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Katrin Müller-Rohrhirsch
aus 98 Bewertungen Tolle Beratung, sehr kurze Antwortzeiten (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Wamsler
Kanzlei Christoph Wamsler, Herzog-Otto-Str. 2b, 83278 Traunstein 7202.3148463593 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Wamsler hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Haas
Rechtsanwältin Barbara Haas, Oberer Schoss 9, 65399 Kiedrich 6792.5103233909 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Barbara Haas
(30.11.2020) Frau Haas hat mich an einen Kollegen verwiesen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Nikolaos Athanassiadis
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Nikolaos Athanassiadis
AP&Generalis, Mitglied der DIRO AG, Christou Lada 1, Athen 105 61, Griechenland 8584.5413740809 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Nikolaos Athanassiadis ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 22 Bewertungen Schnelle Kontaktaufnahme und sehr kompetente Beratung durch ein Team von zwei Anwältinnen. Ich habe jetzt die … (07.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Bernhard Schwendinger
Rechtsanwalt Mag. Bernhard Schwendinger
Kanzlei Bernhard Schwendinger, Marktstr. 4, 6850 Dornbirn, Österreich 7044.6015067007 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Mag. Bernhard Schwendinger für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(04.09.2023) Super RA. Sehr zufrieden.
Profil-Bild Abogado Francisco Javier Ruiz-Ayúcar Seifert
Abogado Francisco Javier Ruiz-Ayúcar Seifert
Seifert & Schmitz Eurolegalis - Die Kanzlei, Avenida Venezuela Nr. 4, Lokale 2-3, 4, 38400 Puerto de la Cruz, Spanien 6106.0741830778 km
Der Rechtsanwalt muss vor entstehen des Rechtsgeschäftes zu Rate gezogen werden (man muss vorbeugen), anstatt danach diese Nichtberatung zu bereuen.
Erbrecht • Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsanwalt Herr Abogado Francisco Javier Ruiz-Ayúcar Seifert unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Ein sehr kompetenter Rechtsanwalt. Die Anliegen wurden zur vollsten Zufriedenheit und zügig bearbeitet. Kann den Herrn … (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer
Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer
Kanzlei Dr. Martin Riemer, Theodor-Heuss-Ring 23, 50668 Köln 6674.842113208 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Ein Anwalt der sich Zeit nimmt,ausführliche und verständliche kompetente Beratung. … (04.03.2017)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Nelsen
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Nelsen
HERDEN PUSKAS KRÜGER & NELSEN, Osterstr. 157, 20255 Hamburg 6715.9918067582 km
Einfach machen
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jürgen Nelsen unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 11 Bewertungen Herr Nelsen hat schon einige Verkehrsrecht-Fälle von mir, sowie auch im Freundes- und Familienkreis, erfolgreich … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Maximilian Krämer LL. M.
sehr gut
Rechtsanwalt und Fachanwalt Maximilian Krämer LL. M.
DNK Rechtsanwälte PartGmbB, Adalbertstr. 110, 80798 München 7117.7788777157 km
Steuerlich denken, strategisch verteidigen, für Ihren Erfolg unterwegs!
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Maximilian Krämer LL. M. ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 21 Bewertungen Ich bin außerordentlich zufrieden. Durchsetzungsvermögen und Fingerspitzengefühl auch für heikle Situation schätze ich … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Patrizia Di Stefano
Rechtsanwältin Patrizia Di Stefano
Kanzlei Patrizia Di Stefano, Via Molinelli, 19, Bologna, Italien 7325.1123758204 km
Vom Beginn meines Rechtsanwaltsberufs an bin ich für Mandanten tätig gewesen, deren Muttersprache deutsch ist.
Erbrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Patrizia Di Stefano
(22.03.2022) Für den Immobilienkauf in Italien haben wir uns einen Rechtsbeistand gesucht und Frau Di Stefano gefunden. Sie ist …

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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