3.918 Anwälte für Erbrecht | Seite 9

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Mareike Katharina Coordes
sehr gut
Rechtsanwältin Mareike Katharina Coordes
Rechtsanwältin Mareike Katharina Coordes, Bürgermeister-Smidt-Straße 82, 28195 Bremen 6675.2107260706 km
Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Mareike Katharina Coordes vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 15 Bewertungen Sehr gutes Erstgespräch, sehr sympathisch, sehr intelligent. Ich kann Frau Coordes nur weiter empfehlen, denn Sie ist … (16.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Fred Münch
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Fred Münch
DR. MÜNCH Rechtsanwälte, Q2 23, 68161 Mannheim 6846.8523430963 km
Erbrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Fred Münch
aus 13 Bewertungen Herr Dr. Münch hat mich sehr gut beraten und in einem Zivilverfahren sehr gut, souverän, ruhig und besonnen … (02.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg H. Argauer
Rechtsanwalt Georg H. Argauer
Rechtsanwaltskanzlei Argauer & Stoll, Am Predigertor 1, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.4709165907 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Georg H. Argauer gerne zur Verfügung
(26.05.2021) Auf Empfehlung eines Bekannten habe ich mich von Herrn Argauer bei der Schadensregulierung meines unverschuldeten …
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Juliane Martin
Rechtsanwältin und Notarin Juliane Martin
Martin & Stapel, Bahnhofstr. 16, 32545 Bad Oeynhausen 6721.0622741308 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Juliane Martin ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
(02.01.2024) Auf meine meine Kontaktanfrage wurde zeitnah reagiert und Frau Martin konnte in einem späteren Telefonat umfassend, …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Gesa Bemm
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Gesa Bemm
Anwaltskanzlei Keith & Dr. Bemm, Heinrich-Lübke Str. 1, 50374 Erftstadt 6673.1641495957 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Medizinrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Gesa Bemm
aus 14 Bewertungen Frau Dr. Bemm war sowohl fachlich wie auch menschlich eine sehr gute Wahl. Sie und Ihr Team waren jederzeit für mich … (06.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Traeger
Fuchs & Traeger Rechtsanwaltskanzlei, Neckarkanalstr. 71, 71686 Remseck am Neckar 6931.0225832918 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Traeger
(19.07.2022) Hat leider aus zeitlichen Gründen abgelehnt! Bewertung so nicht möglich! Hat schnell geantwortet!
Profil-Bild Rechtsanwältin Uta Patricia Bauer
Kanzlei Uta Patricia Bauer, Friedrich-Ebert-Str. 83, 42103 Wuppertal 6669.5675485467 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Uta Patricia Bauer
aus 6 Bewertungen Frau Bauer hat mich als Arbeitgeber in einem Rechtsstreit mit einer Angestellten vertreten, die über 20 Jahre bei mir … (02.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Westhues
sehr gut
Rechtsanwalt Rolf Westhues
Kanzlei Rolf Westhues, Klöcknerstr. 4, 59368 Werne 6679.7004816556 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Rolf Westhues ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 91 Bewertungen Ein sehr erfahrener Anwalt, der weiss was er macht. Die Kanzlei ist angenehm klar und die Sekretärin sehr freundlich. … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Avocat und Rechtsanwalt Stefan Stade
Rechtsanwalt Avocat und Rechtsanwalt Stefan Stade
Kanzlei Stefan Stade, 6, Avenue de la Marseillaise, 67000 Straßburg, Frankreich 6851.0906605931 km
Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Avocat und Rechtsanwalt Stefan Stade
aus 7 Bewertungen Die Beratung von RA Stade zu Fragen eines deutsch-französisch Erbfall waren kompetent und immer zeitnah. Herr RA … (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgitta Weiss-Zöphel
sehr gut
Kanzlei Birgitta Weiss-Zöphel, Q4 3-4, 68161 Mannheim 6846.9563867417 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht
Frau Rechtsanwältin Birgitta Weiss-Zöphel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 71 Bewertungen Gleich beim ersten Treffen hatte ich ein gutes Gefuehl: Frau Weiss-Zoephel ist sehr sympatisch, hoert genau zu, und … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Ohrndorf
Rechtsanwalt Sebastian Ohrndorf
Ohrndorf Recht & Steuer GmbH, Nevelstr. 33, 44795 Bochum 6662.7854885196 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Ohrndorf hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Ruso
Rechtsanwalt Dr. Christian Ruso
LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB, Amiraplatz 3, 80333 München 7118.9419438629 km
"Kompetenz und Klarheit"
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ruso
Profil-Bild Rechtsanwalt Henry Schlosser
sehr gut
Rechtsanwalt Henry Schlosser
Rechtsanwaltskanzlei Schlosser & Kollegen - Kanzlei Treptow, Baumschulenstr. 9-10, 12437 Berlin 6982.8788993845 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Henry Schlosser
aus 12 Bewertungen Terminfindung (24.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Bohnet
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Bohnet, Serrahnstraße 1, 21029 Hamburg 6735.7862039302 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jörg Bohnet im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 50 Bewertungen Ich fühle mich durch Herrn Bohnet gut beraten und vertreten. Besonders toll finde ich die Erreichbarkeit. Sollte ich … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silvia-L. Jansen
sehr gut
Rechtsanwältin Silvia-L. Jansen
Rechtsanwältin Mediatorin Silvia-L. Jansen, Bierstadter Str. 16, 65189 Wiesbaden 6800.9446364007 km
Mediation • Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Silvia-L. Jansen vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 16 Bewertungen Very professional, detailed, diligent and flexible to my client needs. I recommend. (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Karl Felix Oppermann
Rechtsanwalt Dr. Karl Felix Oppermann
Friederici und Partner Rechtsanwälte, Chilehaus A - Fischertwiete 2, 20095 Hamburg 6720.7159851964 km
Pragmatische und einfache Lösungen für komplexe Rechtsfragen
Internationales Recht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Karl Felix Oppermann
(24.06.2023) Herr Dr. Oppermann hat die Erbschaft meines in Spanien verstorbenen Vaters abgewickelt. Auf Anrufe oder E-Mails von …
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Heupgen
Heupgen, Rechtsanwälte – Fachanwälte – Notar – Mediatoren, Duisburger Str. 470, 45478 Mülheim an der Ruhr 6641.0388841418 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Brigitte Heupgen
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Rothenbucher
Hofmann & Rothenbucher Rechtsanwälte, Rathausgasse 9, 91126 Schwabach 7015.420970508 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Elke Rothenbucher – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Heino Frick
Rechtsanwalt Heino Frick
Frick Rechtsanwälte, Deichstr. 15, 21423 Winsen (Luhe) 6742.1466945229 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Heino Frick
(02.06.2010)
Profil-Bild Rechtsanwalt Enrico Bertelli
Rechtsanwalt Enrico Bertelli
Avv. Enrico Bertelli - Studio Legal, Via Carlo Cattaneo, 25, Brescia, Italien 7185.6707864154 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Enrico Bertelli
(19.04.2018) Vereinbarung eines treffens in Brescieam Telefon. Die Absprache war sachlich und angenehm.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Berke
Kanzlei Christoph Berke, Frankfurter Str. 5, 61462 Königstein im Taunus 6809.0237896364 km
Erbrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Berke hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(30.09.2021) Sehr kompetente Beratung in ausgezeichnete Vorbereitung der notariellen Urkunden. Zügige Bearbeitung und Einreichung …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Drößler
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Drößler
Schmidt & Drößler Kanzlei für Steuer- und Rechtsberatung, Kasseler Str. 4, 99310 Arnstadt 6924.6498460481 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Drößler - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 24 Bewertungen Von Anfang an durfte ich eine sehr gute, kompetente, empathische Begleitung erfahren. Absolute Empfehlung (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Eckhard Baucks
Rechtsanwalt und Notar Dr. Eckhard Baucks
Dr. Blanke | Colshorn, Am Junkernhof 2, 29308 Winsen (Aller) 6761.4761986935 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Eckhard Baucks
aus 5 Bewertungen Die Abwicklung war kurz und schmerzlos. Bin sehr zu frieden. (24.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Stähle
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Stähle
Kanzlei Volker Stähle, Gartenstr. 35, 72764 Reutlingen 6949.3897105269 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Volker Stähle
aus 184 Bewertungen Gute Beratung mit der für mich kostengünstigsten Lösung. Wenn ich weitere Beratung und anwaltliche Vertretung … (08.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Erbrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die im Rechtsgebiet Erbrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.