3.919 Anwälte für Erbrecht | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwältin Gesche Creon-Tigges
Rechtsanwältin Gesche Creon-Tigges
Anwaltssozietät Tigges & Sevis, Heiliger Weg 8-10, 44135 Dortmund 6676.9607635348 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Gesche Creon-Tigges – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Cordula Berschet
sehr gut
Rechtsanwältin Cordula Berschet
Florian und Berschet, Konrad-Adenauer-Allee 19, 86150 Augsburg 7063.1542067236 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Cordula Berschet ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 12 Bewertungen Frau Berschet ist Kompetent und hilfsbereit aber vorallem sehr einfühlsam. Sehr gute Beratung und sehr Sympathisch. … (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Roland Veh
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Roland Veh
RECHTSANWÄLTE & FACHANWÄLTE CEELEN DR. HUTTER STALTER PFAUDLER DR. VEH PartGmbB, Königsgraben 17, 87700 Memmingen 7039.369264792 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Roland Veh
aus 59 Bewertungen Dr. Veh war immer ehrlich. Sachlage kam treffend aufs Papier. Meiner Meinung nach etwas zu wenig auf die Belange … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Erk Völschau
Rechtsanwalt Dr. Erk Völschau
Dr. Erk Völschau, Beselerplatz 10, 22607 Hamburg 6713.4578379463 km
Steuerrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Erk Völschau für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Ohrndorf
Rechtsanwalt Sebastian Ohrndorf
Ohrndorf Recht & Steuer GmbH, Nevelstr. 33, 44795 Bochum 6662.7854885196 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sebastian Ohrndorf gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Klostermeier
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Klostermeier
Anwaltskanzlei Habel & Klostermeier, Hofmannstraße 32, 91052 Erlangen 6999.6453718323 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sportrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Klostermeier hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 31 Bewertungen Herr Klostermeier ist ein TOPP-ANWALT! Jederzeit erreichbar mit kompetenten und ehrlichen Antworten. Er ist sehr … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Hartmann
Rechtsanwalt Sven Hartmann
Rechstanwälte Wöhrle & Schick GbR, Philippstraße 6, 55543 Bad Kreuznach 6789.3864773971 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sportrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sven Hartmann gerne zur Verfügung
(16.01.2023) Habe bereits mehrere meiner Kunden an Herrn Hartmann empfohlen. Die Ergebnisse sind durchweg positiv. Auch bei …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dogan Bor
Rechtsanwalt Dogan Bor
Ruhmann Peters Altmeyer, Hauser Gasse 19b, 35578 Wetzlar 6790.7735259898 km
Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dogan Bor
(31.10.2022) Zügige und korrekte Abwicklung der Angelegenheit.
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Hörz
Rechtsanwalt Peter Hörz
Rechtsanwälte Hörz - Rilling, Birkenwaldstr. 85, 70191 Stuttgart 6930.1560687959 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Peter Hörz
(10.06.2022) Ich freue mich darauf, ihn nächste Woche zu treffen
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Thomas Haak
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Thomas Haak
Kanzlei DELTALAW, Rossmarkt 15, 60311 Frankfurt am Main 6825.845633947 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sabine Thomas Haak bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 25 Bewertungen Frau Haak ist eine sehr sympathische, freundliche und absolut kompetente Anwältin. Sie geht auf die individuellen … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Keil
Rechtsanwalt Klaus Keil
Anwaltskanzlei Klaus Keil, Untere Hauptstraße 24, 78532 Tuttlingen 6952.7601415132 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Klaus Keil
(19.04.2024) Ich möchte Ihnen meinen aufrichtigen Dank für Ihre hervorragende Vertretung aussprechen. Ihre Professionalität, Ihr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Nachreiner
Rechtsanwältin Isabel Nachreiner
Kanzlei Isabel Nachreiner, Theresienstr. 40, 80333 München 7118.6064335279 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Isabel Nachreiner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
(15.02.2019) Frau Nachreiner hat mich sehr gut vertreten und meine Interessen mit großem Einsatz wahrgenommen. Sie ist eine sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Weng
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Weng
Weng & Dr. Scheffold Rechtsanwälte, Uferstr. 26, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.754728207 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Weng ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 20 Bewertungen Ich möchte meine außerordentliche Zufriedenheit mit den Dienstleistungen von Rechtsanwalt Wolfgang Weng zum Ausdruck … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carlos Salvador Muñoz
sehr gut
Rechtsanwalt Carlos Salvador Muñoz
Salvador & Partner, Avda. Alfahuir, 41 F 34, 46019 Valencia, Spanien 6785.6442490068 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Carlos Salvador Muñoz
aus 28 Bewertungen Herr Salvador hat für uns Übertragungen von Immobilien durchgeführt. Das Repertoire reichte von Erbschaftschafts- und … (24.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Dassler
Rechtsanwältin Sabine Dassler
Kanzlei Kallscheuer & Kollegen, Abendenerstr. 4, 52385 Nideggen 6658.4660465794 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Dassler
(27.02.2024) Ich hatte einen Unfall und Probleme mit der Gegenseite. Frau Dassler hat mich schnell, unkompliziert und kompetent …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ruth Nowak
sehr gut
Kanzlei Ruth Nowak, Schneebergstr. 58, 12247 Berlin 6977.0378244611 km
Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Ruth Nowak – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
aus 137 Bewertungen Ich bin absolut begeistert von Frau Nowak,ich wurde sehr gut und umfassend beraten,es wurde sich Zeit genommen und auf … (24.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Tiemann
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Tiemann
Kanzlei Böing & Tiemann, Karlstr. 68, 08523 Plauen 7015.860786425 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Tiemann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 49 Bewertungen Hallo ich möchte mich hier sehr herzlich bei Herrn Thiemann und seinem Anwalt,s Team bedanken. Ich kann nur sagen er … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marietta Pietsch
sehr gut
Rechtsanwältin Marietta Pietsch
Pietsch & Hönig Rechtsanwälte, Mauthstraße 9, 85049 Ingolstadt 7073.2318137377 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Marietta Pietsch bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 11 Bewertungen Sehr freundlich aufgenommen trotz Urlaub der Kanzlei einen Zeitnahen Termin bekommen und jetzt habe ich eine Anwältin … (06.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Kersten
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Kersten
Dr. de Leve & Kersten, Zeppelinstr. 6, 48147 Münster 6662.8339774155 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Florian Kersten
aus 57 Bewertungen Sehr schnelle Kontaktaufnahme und sehr gute und einfühlsame Hilfestellung. Gute Tipps. Melde mich zum gegebenen … (05.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Claudius Kranz
Rechtsanwalt Claudius Kranz
Rechtsanwälte Dr. Bergdolt & Kollegen, M 1,1 1, 68161 Mannheim 6846.7424337955 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Claudius Kranz gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Claudia Duvenkrop
Rechtsanwältin Dr. Claudia Duvenkrop
RA0711 | Rechtsanwälte Stuttgart Sauer + Partner, Kornbergstr 36, 70176 Stuttgart 6929.4985366793 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Claudia Duvenkrop ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Ich war sehr zufrieden wie mir weiter geholfen wurde. Es sind keine Fragen offen geblieben und ich fühlte mich sehr … (18.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Olaf Kamper
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Kanzlei Dr. Kamper & Kaya, Ostwall 1, 44135 Dortmund 6676.7701271784 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Olaf Kamper ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 11 Bewertungen Dank einer Empfehlung meines Vorgesetzten habe ich die Dienstleistungen von Dr. Kamper & Kaya in Anspruch … (13.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jakob Mahlmann
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Rechtsanwalt Jakob Mahlmann
Kanzlei Dr. Lutz & Mahlmann, Schüsselkorb 17/18, 28195 Bremen 6675.5703054325 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jakob Mahlmann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 29 Bewertungen Freundlicher UND kompetenter Anwalt (diese Kombination ist nicht selbstverständlich) (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tilo Feßmann
Rechtsanwalt Tilo Feßmann
Kanzlei Dr. Feßmann & Glatthaar, Schopperstraße 42, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7046.8451483787 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Tilo Feßmann ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
(25.02.2015) Die Kanzlei kann ich nur weiterempfehlen, ich bin schon seit 1995 bei Herrn Festland und wurde immer gut …

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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