3.920 Anwälte für Erbrecht | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Löffler
Kanzlei Andreas Löffler, Bahnhofstr. 40, 64720 Michelstadt 6869.6428930707 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Löffler
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Christian Pfeiffer
Rechtsanwalt Tobias Christian Pfeiffer
Kanzlei am Park, Rathenaustr. 2, 79618 Rheinfelden (Baden) 6909.2038059711 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Tobias Christian Pfeiffer
(07.09.2023) Wertvolle Ratschläge und Hinweise zum weiteren Vorgehen wurden fachgerecht gegeben und von der Erbengemeinschaft dann …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Blaumer
sehr gut
anwaltantwort.de, Rotkreuzplatz 2 a, 80634 München 7115.721131087 km
Man löst keine Probleme, indem man sie aufs Eis legt ( Winston Churchill)
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christoph Blaumer
aus 21 Bewertungen Ich danke Ihnen sehr für Ihre offenen und ehrliche Worte. Danke dafür. (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Judith Pietsch
sehr gut
Kanzlei Judith Pietsch, Hauptstr. 7, 83308 Trostberg 7187.2159247632 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Judith Pietsch
aus 27 Bewertungen Frau Pietsch ist mir, in einer persönlichen sehr schwierigen Zeit mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Mit ihrer … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Daniel Elias Serbu
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Daniel Elias Serbu
sherb Rechtsanwälte PartG mbB, Taunusanlage 9-10, 60329 Frankfurt am Main 6825.3023802612 km
Jeder Fall ist anders. Daher bedarf es stets einer individuelen Prüfung, um das bestmögliche Ergebnis erzielen zu können.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Elias Serbu gerne zur Verfügung
aus 26 Bewertungen Herr Dr. Serbu ist fachlich und menschlich ein ausgezeichneter Fachanwalt. Er ist sehr emphatisch, freundlich, … (04.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Weber LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Weber LL.M.
Weber & Dekena Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 40, 94032 Passau 7210.1228504761 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Weber LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 81 Bewertungen Eigentlich schreibe ich nie Bewertungen, aber hier muss ich eine Ausnahme machen: Was Herr Rechtsanwalt Weber für mich … (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Koch
Rechtsanwalt Bernd Koch
Rechtsanwaltskanzlei Bernd A. J. Koch & Kollegen, Schlossstr. 13, 67806 Rockenhausen 6798.393698567 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Familienrecht • Schwerbehindertenrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernd Koch
aus 9 Bewertungen Herr Koch hat mich im Familienrecht erneut beraten und gerichtlich vertreten. Ich war sehr zufrieden mit seiner … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Eckart Jakob
Rechtsanwalt Dr. Eckart Jakob
Kanzlei Eckart Jakob, Walsroder Str. 65, 30851 Langenhagen 6764.2364802221 km
Erfahrung, fachliche Kompetenz und gute Erreichbarkeit sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt.
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Eckart Jakob
(21.10.2020) Gut
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stephan Rübben LL.M. (UCT)
Rechtsanwalt Dr. Stephan Rübben LL.M. (UCT)
Kanzlei Dominik von Seefranz, Friedrichstr. 63, 10117 Berlin 6974.5671098791 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Rübben LL.M. (UCT) für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Rundum zufrieden. (05.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorothee Thomas
Rechtsanwältin Dorothee Thomas
Anwaltskanzlei Hartung, August-Bebel-Str. 7a, 07743 Jena 6957.8041600256 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dorothee Thomas vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(08.04.2024) Sehr zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwältin Marianne Gippert
sehr gut
Rechtsanwältin Marianne Gippert
Gippert & Klein Rechtsanwälte in Partnerschaft, Greifswalder Straße 5, 10405 Berlin 6975.6200429409 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Marianne Gippert
aus 57 Bewertungen Frau Gippert hat mich seit 2017 in insgesamt 11 Fällen (Sorgerecht) vertreten. Sie war jederzeit für mich erreichbar. … (05.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Ruth Moos-Wittmund
Rechtsanwältin Dr. Ruth Moos-Wittmund
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Moos-Wittmund, Illerstraße 34, 38120 Braunschweig 6819.4828584556 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Mediation
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Ruth Moos-Wittmund
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingolf Schulz
Heidecke, Schulz & Partner Rechtsanwälte, Gerlachstraße 25, 14480 Potsdam 6967.8758603212 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Ingolf Schulz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
(10.06.2022) Der Fall konnte durch ein Telefonat beigelegt werden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Johann-Paul Ott
Rechtsanwalt Prof. Johann-Paul Ott
Kanzlei Johann-Paul Ott, Arbachtalstraße 6, 72800 Eningen unter Achalm 6952.5298108255 km
Erbrecht • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Prof. Johann-Paul Ott unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Notar Roland Horsten
sehr gut
Notar Roland Horsten
HORSTEN Ihr Notar in Wetzlar, Am Leitz-Park 4, 35578 Wetzlar 6793.157857614 km
Einfach. Richtig. Wir sind eine auf notarielle Dienstleistungen spezialisierte Kanzlei im schönen Wetzlar. Wir mögen es unkompliziert und sprechen Ihre Sprache.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Herr Notar Roland Horsten gerne zur Verfügung
aus 65 Bewertungen Sehr netter und kompetenter Notar der alles verständlich erklärt. Vielen Dank (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Conny Falk
Rechtsanwalt Conny Falk, Haupstraße 13, 76855 Annweiler am Trifels 6830.5103585832 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Conny Falk bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
(14.06.2021) Herr Rechtsanwalt Falk war zeitnah bereit die Scheidung zu übernehmen, sehr kompetent und hilfsbereit.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ioannis Lymperidis
Rechtsanwalt Dr. Ioannis Lymperidis
KANZLEI DR. LYMPERIDIS, Biebricher Allee 137 137, 65187 Wiesbaden 6801.8217722894 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Ioannis Lymperidis
aus 6 Bewertungen Schnelle Terminfindung und Bearbeitung. Terminvergabe und Protokollierung fanden innerhalb 5 Tage statt. Ist nicht die … (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rene Sobirai
Kanzlei René Sobirai, Am Freibad 12, 04565 Regis-Breitingen 7000.9109436952 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Rene Sobirai hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(11.09.2023) Ein Anwalt der eine sehr gute Beratung macht.
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Hinder
Kanzlei Mario Hinder, Hennebergerstraße 17, 90475 Nürnberg 7020.0523439421 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mario Hinder hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(27.02.2021) Freundlich, nett und kompetent
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Nils Kluge
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Nils Kluge
Kanzlei am Rathaus, Hamburger Str. 4, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.2779100234 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Nils Kluge
aus 28 Bewertungen Freundlich, kompetent und absolut hilfsbereit. Herr Kluge hat mich durch diese für mich schwierige Situation … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Unrath
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Unrath
Kanzlei Thomas Unrath, Bonsweiherer Straße 10a, 69509 Mörlenbach 6857.6244083968 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Unrath
aus 20 Bewertungen Ich kann nur Herrn Rechtsanwalt Unrath zu 100% Zufriedenheit weiterempfehlen. Dank seiner Hilfe wo das alles schon … (26.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Kiesel
Rechtsanwalt Sven Kiesel
Dr. Schur & Partner, Otto-Hahn-Str. 48, 89584 Ehingen (Donau) 6993.1319120671 km
Das Leben spielt wie es spielt. Ich bin Ihr Partner - auch in schwierigen Zeiten.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Kiesel im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(12.10.2022) Herr Kiesel hat mir sehr bei dem Erbe meiner Mutter geholfen. Vielen Dank Herr Kiesel ohne Sie hätte ich das nicht …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Andreas Schultheis
Rechtsanwalt und Notar Andreas Schultheis
Schultheis & Partner, Lindenstr. 6b, 36037 Fulda 6863.4811153603 km
Rechtsanwälte und Notare. Gerne steht Ihnen unser Team für Ihre rechtlichen Fragen zur Verfügung.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Andreas Schultheis ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Kornelius Robens
sehr gut
Rechtsanwalt Kornelius Robens
Rechtsanwaltskanzlei Robens, Tillypark 4, 90431 Nürnberg 7010.170278731 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Kornelius Robens
aus 60 Bewertungen Wir wurden sehr kompetent beraten. Kommunikation vor und nach den Terminen war auch sehr positiv. (19.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Erbrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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