3.915 Anwälte für Erbrecht | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwalt Magister der Rechte Paul Ostrowski
Rechtsanwalt Magister der Rechte Paul Ostrowski
Rechtsanwalt und Notar a.D. Paul Ostrowski, Hans-Karl-Platz Am Markt 7, 64347 Griesheim 6832.2351460325 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Internationales Recht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Magister der Rechte Paul Ostrowski
(22.06.2020) Ich bin sehr zufrieden, ich kann ihn weiter empfehlen. Kompetent
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Konrad
Rechtsanwalt Stephan Konrad
ad.legem, Mauerstr. 8, 33602 Bielefeld 6714.2990471843 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Konrad gerne zur Verfügung
(27.01.2011) Schnelle und gute Rechtshilfe. Kompetent. Persönlich.
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Gläser
Rechtsanwalt Holger Gläser
GLÄSER RECHTSANWÄLTE, Bahnhofstraße 24, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.8138396312 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Holger Gläser
aus 7 Bewertungen Ich bin von Herrn Gläser sehr begeistert. Auf meinen Hilferuf via E- Mail kam wenig später gleich der Rückruf und am … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Gerrit-Morten Dittmer
Rechtsanwalt und Notar Gerrit-Morten Dittmer
Dittmer + Großkelwing Rechtsanwälte und Notar | Bürogemeinschaft, Bahnhofstraße 33, 31675 Bückeburg 6732.6346187822 km
Erbrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt und Notar Gerrit-Morten Dittmer für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(29.01.2024) Super kompetenter und äußerst freundlicher Anwalt und Notar! Sehr zu empfehlen! :)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heidi Schiek
sehr gut
Rechtsanwältin Heidi Schiek
Kanzlei Schiek, Rosenstraße 31, 72116 Mössingen 6943.0096806545 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Heidi Schiek ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 13 Bewertungen Hinter mir liegen 2 Jahre eines beispiellosen Scheidungskonflikts. Frau Schiek war in dieser Zeit eine der wichtigsten … (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Wellenzohn
Rechtsanwaltskanzlei Antje Wellenzohn, Straße 42 11, 13127 Berlin 6972.5510027848 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Antje Wellenzohn
aus 5 Bewertungen Eine sehr kompetente einfühlsame Anwältin (15.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt/Steuerberater Andreas Keßler
sehr gut
Rechtsanwalt/Steuerberater Andreas Keßler
Kanzlei für Erbrecht, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main 6825.8197616564 km
Sage nicht, Du kennst einen Menschen, bevor Du ein Erbe mit ihm geteilt hast. (Lavater)
Fachanwalt Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt/Steuerberater Andreas Keßler unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 49 Bewertungen Shr kompetent und hilfsbereit (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Axel W. Schmucker
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Axel W. Schmucker
BFS Rechtsanwälte Friedrich Schmucker Hamann-Herzog & Collegen, Lachener Str. 43, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6835.0776431475 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Axel W. Schmucker ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 33 Bewertungen Sehr sympathischer Anwalt und meine Fragen wurden fix beantwortet...fühlte mich kompetent beraten (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Hook
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Hook
Rechtsanwalt Andreas Hook, Obere Str. 12, 07318 Saalfeld/Saale 6960.8651327894 km
Ihr Recht ist mein Anliegen!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Hook
aus 53 Bewertungen Herr Hook berät ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung anzustreben, hält Augenmaß im Sinne seines Klienten. Ich … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Weingart
Kanzlei Wolfgang Weingart, Sofienstraße 27, 69115 Heidelberg 6865.4797847347 km
Eine persönliche und individuelle Beratung ist gewährleistet.
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Weingart
(21.04.2022) Sehr kompetenter und netter Anwalt. Herr Rechtsanwalt Weingart hat mich sehr erfolgreich bei meiner Insolvenz beraten …
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Göttling
Guido Göttling, Dammtorstraße 20, 20354 Hamburg 6719.2961617299 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Guido Göttling bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Heiermann
Rechtsanwalt Stefan Heiermann
Anwaltskanzlei Heiermann, Hauptstraße 2, 58300 Wetter (Ruhr) 6678.8745431991 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Heiermann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
(01.08.2020) Schneller Anruf, freundliche und kompetente Bewertung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut
sehr gut
Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut
tietze enders & Partner mbB - rechtsanwälte steuerberater, Bleichstr. 64-66, 60313 Frankfurt am Main 6825.7515346087 km
Wir lösen Probleme anstatt welche zu schaffen!
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Maklerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut gerne zur Verfügung
aus 16 Bewertungen RA Ehrentraut hat mich in meiner Situation kompetent beraten, die Rechtslage beleuchtet und in meinem Namen die … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Gehrlein
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Gehrlein
WISSING HEINTZ GEHRLEIN Rechtsanwälte PartGmbB, Max-Planck-Str. 6, 76829 Landau in der Pfalz 6842.3562458038 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Gehrlein gerne zur Verfügung
aus 13 Bewertungen Herr Gehrlein rief prompt zurück und hat super kompetent beraten. Prädikat : Empfehlenswert! VG (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin (fiRAK) Maria Andersson
sehr gut
Rechtsanwältin und Mediatorin (fiRAK) Maria Andersson
Anwaltskanzlei Andersson, Schloßstr. 65, 70176 Stuttgart 6930.1633623303 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mediation
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin und Mediatorin (fiRAK) Maria Andersson
aus 14 Bewertungen Frau Andersson war bei unserem ersten Treffen offen, sich meine komplizierte Situation anzuhören. Sie zeigte mir … (10.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Biendarra
sehr gut
Rechtsanwalt Uwe Biendarra
Rechtsanwälte Herzog & Biendarra, Osterstr. 7-9, 31134 Hildesheim 6792.6537995855 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Biendarra ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 11 Bewertungen Alles zur besten Zufriedenheit (05.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bodo H. Meier
Rechtsanwalt Bodo H. Meier
hh - anwaelte, Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg 6720.1754471786 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Bodo H. Meier
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Fritzsche
Rechtsanwältin Diana Fritzsche
Kanzlei Diana Fritzsche, Johannisstr. 1, 04600 Altenburg 7006.039094898 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Diana Fritzsche gerne zur Verfügung
(09.01.2018) Die Beratung in der Verkehrsunfallsache war sehr detailliert und auch die Geltendmachung von Schadensersatz- und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Höldl
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Höldl
Kanzlei am Roßmarkt, Roßmarkt 1, 97421 Schweinfurt 6925.7895900734 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Höldl ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 138 Bewertungen Ohne Beanstandung (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Lüdtke
Rechtsanwältin Barbara Lüdtke
Schulte & Lüdtke, Jungfernstieg 13, 18435 Stralsund 6854.7045515296 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Mediation • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Barbara Lüdtke
aus 6 Bewertungen Frau Lüdtke vertrat mich in einer Verkehrsrechtlicher Angelegenheit. Sie war bei mir von Anfang an ehrlich und … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Kluss
Rechtsanwalt Kai Kluss
Kai Kluss Rechtsanwälte, Hans-Heinrich-Ehrler-Platz 27, 97980 Bad Mergentheim 6928.4950095888 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Kai Kluss
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Tillmann
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Tillmann
Kanzlei Harald Tillmann, Brückenstr. 14, 06502 Thale 6878.9923228306 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Tillmann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 11 Bewertungen Es erfolgte eine schnelle Absprache (12.04.2023)
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Hans Claussen
Fachanwalt und Notar Hans Claussen
GANTEN HÜNECKE BIENIEK & PARTNER, Ostertorstr. 32, 28195 Bremen 6675.9646276788 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Betreuungsrecht
Herr Fachanwalt und Notar Hans Claussen ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt & Steuerberater Günther Spickenreuther
Rechtsanwalt & Steuerberater Günther Spickenreuther
Anwalts- und Steuerkanzlei Günther Spickenreuther, Im Pfefflersgarten 3, 90562 Kalchreuth 7008.9131297783 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt & Steuerberater Günther Spickenreuther gerne zur Verfügung
(06.05.2021) Herr Spickenreuther hat umgehend per mail auf meine Anfrage geantwortet. Sehr freundlich und ausführlich hat er …

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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