3.915 Anwälte für Erbrecht | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Mirus
sehr gut
Rechtsanwalt Lutz Mirus
ReVo-Rechtsanwälte, Friedrichstraße 23, 92648 Vohenstrauß 7079.8611787239 km
Ihre Zufriedenheit ist unser Ansporn.
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Lutz Mirus ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 20 Bewertungen Ich habe innerhalb von einem Tag einen Termin bei RA Lutz Mirus erhalten. Die Unterhaltung hat mir sehr viel Klarheit … (21.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Annette Buß
sehr gut
Kanzlei Dr. jur. Annette Buß, Marienborner Straße 104, 57074 Siegen 6744.960450201 km
Der Mensch wächst mit seinen Aufgaben.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Annette Buß vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 16 Bewertungen Frau Dr. Buß konnte alle meine Fragen beantworten. Sie zeigt Empathie und Einfühlungsvermögen. Sehr empfehlenswert. (15.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hartmut Capellmann
Rechtsanwalt Hartmut Capellmann
Anwaltskanzlei Capellmann, Große Rurstr. 42, 52428 Jülich 6638.9665326013 km
Fachliche Kompetenz - Örtliche Nähe - Persönliche Zuwendung
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Hartmut Capellmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
(29.03.2021) Freundlich und engagiert.Sehr schnelle Rückantwort.......Dankeschön.
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Dobberke
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Daniel Dobberke, Straße am Flugplatz 6a, 12487 Berlin 6985.6862425854 km
Beamtenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Daniel Dobberke
aus 99 Bewertungen Ich habe von meinem noch Arbeitgeber eine Kündigungsandrohung und im weiteren Verlauf auch eine nicht gerechtfertigte … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Elsner
Rechtsanwalt Martin Elsner
Rechtsanwälte Elsner & Kollegen, Bismarckstr. 9, 95444 Bayreuth 7013.9115720769 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Martin Elsner bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt / Abogado Joachim Süselbeck
Rechtsanwalt / Abogado Joachim Süselbeck
Rechtsanwälte Langhoff und Süselbeck Abogados S.L.U., Carrer Gilabert de Centelles, 10, 07005 Palma de Mallorca, Spanien 7004.4451981883 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt / Abogado Joachim Süselbeck bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Die Beratung hat mir gut geholfen. Ich kann nur empfehlen, die Kanzlei Langhoff und Süselbeck mit gesamten … (02.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Fritsch
sehr gut
Rechtsanwältin Isabel Fritsch
Rechtsanwälte nb Neuburg, Ingolstädter Str. 22, 86633 Neuburg an der Donau 7059.2364346741 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Isabel Fritsch gerne zur Verfügung
aus 19 Bewertungen Sehr kompetente Rechtsanwältin (24.10.2023)
Profil-Bild Thomas Weiß
D r. W e n t z e l & W e i ß Rechtsanwälte • Notar • Fachanwälte, Oststr. 6, 58452 Witten 6672.5359215402 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht
Rechtsanwalt Herr Thomas Weiß ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
(20.11.2022) Herr Weiß, den ich schon aus einem anderen Verfahren kannte, hat auch hier ruhig und ausführlich sowie verständlich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Wollweber
Kanzlei Andreas Wollweber, Gutenbergstraße 3a, 30966 Hemmingen 6769.8221775075 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Andreas Wollweber
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Liedgens
Rechtsanwalt Reinhard Liedgens
Kanzlei Liedgens, Albin-Köbis-Str. 4, 51147 Köln 6687.4132246447 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhard Liedgens bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Empfehlenswert!! Ich konnte sehr kurzfristig mit Herrn Liedgens bezüglich der Nachlassangelegenheit meiner … (11.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Engelke
Rechtsanwältin Sylvia Engelke
Siegmund & Engelke Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Grimmelalle 2d, 99734 Nordhausen 6878.4598395319 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Sylvia Engelke
(10.02.2023) Selbst Samstags !!! für Mandanten da. Toll ! Ein Exot in der Servicwüste Deutschland.
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Clobes
Rechtsanwältin Gudrun Clobes
Anwaltskanzlei Clobes, Oberanger 30, 80331 München 7119.0958687751 km
In jeder Lage das Beste für meinen Mandanten erreichen.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Internationales Recht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gudrun Clobes
aus 5 Bewertungen Liebe Frau Clobes, herzlichen Dank für Ihre kompetente und menschlich zugewandte Unterstützung! (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Avocat Roxana Stăniloaie LL.M
Rechtsanwältin Avocat Roxana Stăniloaie LL.M
Roxana Staniloaie - Cabinet de avocat, Remus, Büro 11, 3. Bezirk 1-3, 030024 Bukarest, Rumänien 8260.1951177261 km
Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Avocat Roxana Stăniloaie LL.M gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Frau Staniloaie hat sich viel Zeit genommen und konnte mir mit einem Telefonat sehr gut weiterhelfen. Ich kann sie nur … (09.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Mediator Arnim-M. Nicklas
sehr gut
Rechtsanwalt & Mediator Arnim-M. Nicklas
Anwaltskanzlei Nicklas, Herzog-Adolf-Straße 1, 65812 Bad Soden am Taunus 6813.2184364192 km
Beraten kann jeder - gut beraten ist man nur beim Spezialisten.
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt & Mediator Arnim-M. Nicklas
aus 24 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Nicklas ist ein exzellenter Rechtsanwalt, gerade auch auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts. (10.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Liebscher
sehr gut
Kanzlei Heiko Liebscher, Schierholzstr. 27, 30655 Hannover 6771.1580522414 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Heiko Liebscher
aus 11 Bewertungen Die erste Erfahrung war wunderbar. Der Anwalt nahm sich die Zeit und erklärte einfach und richtig, um das Verständnis … (19.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Fricke
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Fricke
Fricke & Fricke Partnerschaft, Klosterstr. 10, 50374 Erftstadt 6670.2869150893 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Fricke bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 39 Bewertungen Herr Fricke, ist ein sehr guter und kompetenter Anwalt. Man kann ihn nur weiter empfehlen. (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Gebauer
Kanzlei Andrea Gebauer, Ehm-Welk-Str. 22, 18106 Rostock 6807.6454403534 km
Arbeitsrecht • Recht rund ums Tier • Erbrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Gebauer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
(29.01.2024) Nach mehreren Zwischenfällen mit dem Nachbarshund wurden meine Frau und ich von Frau Gebauer kompetent beraten und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Hohlfeld
Rechtsanwalt Wolfgang Hohlfeld
Anwaltskanzlei Hohlfeld, Hauptstr. 23, 74597 Stimpfach 6972.2573480099 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Wolfgang Hohlfeld
Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Machens
Rechtsanwältin Angela Machens
Kanzlei Machens, Alexanderstraße 124, 26121 Oldenburg (Oldenburg) 6636.094884124 km
Familienrecht • Unterhaltsrecht • Mediation • Erbrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Angela Machens
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Kochan
gut
Rechtsanwalt Oliver Kochan
Kanzlei Oliver Kochan, Gutenbergstr. 29, 14467 Potsdam 6961.5633377164 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Kochan
aus 12 Bewertungen Ich habe den Rechtsanwalt im Prüfungsrecht um Hilfe gebeten. Er hat mir Mittel und Möglichkeiten aufgezeigt gegen eine … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Straube
Rechtsanwältin Sandra Straube
Rechtsanwaltskanzlei Straube, Amtsstr. 27, 38448 Wolfsburg 6829.4136272714 km
Erbrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Öffentliches Baurecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Straube hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(10.01.2023) Ich wurde angerufen um ein Termin zu vereinbaren
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank Biermann
Kanzlei Dr. Frank Biermann, Bruchtorwall 15, 38100 Braunschweig 6820.7181468292 km
Nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Biermann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Helly Posselt
Rechtsanwältin Dr. Helly Posselt
Kanzlei Posselt, Bürgermeister-Aurnhammer-Str 9, 86199 Augsburg 7062.7952494285 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Helly Posselt
Profil-Bild Rechtsanwältin Avocate Anika Wissmann
sehr gut
Deutsch-Französische Rechtsanwaltskanzlei WISSMANN, 16, avenue de la Marseillaise, 67000 Straßburg, Frankreich 6851.1516996292 km
Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Avocate Anika Wissmann gerne zur Verfügung
aus 21 Bewertungen Ich wurde von Frau Wissmann sehr kompetent beraten und vertreten in einem französischen Erbfall. Insbesondere in dem … (13.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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