49 Anwälte für Staatsrecht | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Felske LL.M., MHMM
sehr gut
Kurth Rechtsanwälte & Fachanwälte, Keithstraße 14, 10787 Berlin 6972.5252314834 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Verfassungsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Felske LL.M., MHMM bietet im Bereich Staatsrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 53 Bewertungen Ich schreibe heute, um meine aufrichtige Wertschätzung für die hervorragende Arbeit von Rechtsanwalt Martin Felske … (15.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Staatsrecht

Fragen und Antworten

  • Staatsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Staatsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Staatsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Staatsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Staatsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Staatsrecht ist Öffentliches Recht und Basis des sonstigen nationalen Rechtes. Zum Staatsrecht gehören die Grundrechte, die eine Beziehung zwischen Staat und Bürger regeln, und das Staatsorganisationsrecht, das Aufbau und Organisation des Staates selbst festlegt.

Verfassungsrecht und Staatsrecht überschneiden sich in weiten Teilen. Die beiden Begriffe werden oft auch synonym gebraucht. Die in Deutschland als Grundgesetz (GG) bezeichnete Verfassung gehört zum Staatsrecht. Nach allgemeiner Auffassung ist Staatsrecht aber mehr als das Verfassungsrecht allein. Einfache Gesetze, wie beispielsweise das Parteiengesetz oder Wahlgesetz, haben keinen Verfassungsrang. Sie sind zwar dem Staatsrecht zuzuordnen, aber nicht dem Verfassungsrecht. Während für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat erforderlich ist, braucht es die für einfache Gesetzesänderungen nicht.

Unterschied zwischen Staatsrecht und Verwaltungsrecht, das ebenfalls Teil des Öffentlichen Rechtes ist, ist die Ebene. Staatsrecht betrifft das Handeln der obersten Staatsorgane und bindet insoweit auch den Gesetzgeber. Verwaltungsrecht regelt die Aufgaben und Befugnisse jeder noch so kleinen Behörde, wenn sie gegenüber dem einzelnen Bürger beispielsweise einen Verwaltungsakt erlassen und per Bescheid zustellen will.

Nach der allgemeinen Staatsrechtslehre ist der Staat durch drei Komponenten gekennzeichnet: Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Als wichtiges Merkmal eines demokratischen Rechtsstaates wird dazu die Gewaltenteilung angesehen. Die Gesetzgebung erfolgt durch das Parlament (Legislative), die Ausführung durch die Regierung (Exekutive) und die Kontrolle durch das jeweils zuständige Gericht (Judikative). So kann in Deutschland beispielsweise jedermann Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einlegen, der in einem Grundrecht verletzt sein könnte.

Durch zunehmendes Internationales Recht, insbesondere EU-Recht ist auch das nationale Staatsrecht betroffen. Die Organisation des nationalen Staates wird aber weiterhin auch vom nationalen Staatsrecht geregelt. Zudem dürfen Kompetenzen nur im Einklang mit deutschem Staatsrecht beispielsweise an die EU abgegebenen werden.

(ADS)

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