Verjährung - was Sie wissen und beachten müssen!
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Fast täglich schließen wir Verträge untereinander ab: Kaufverträge, Werkverträge, Mietverträge etc. Dadurch entstehen Ansprüche, z. B. eine Kaufpreisforderung, Gewährleistungsansprüche etc. Allerdings hat der Gesetzgeber der Geltendmachung solcher Ansprüche und Forderungen eine zeitliche Grenze gesetzt, nach der der Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Verjährung verhindern – welche Möglichkeiten gibt es?
- Prüfen Sie in der Liste, ob Ihre Frist dort enthalten und abgelaufen ist.
- Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, um sich juristisch beraten zu lassen.
- Beantragen Sie einen Online-Mahnvertrag. Der Online-Mahnantrag ermittelt automatisch das zuständige Gericht, welches dann den Mahnbescheid an den Schuldner schickt.
- Reichen Sie Klage ein – am besten mit Unterstützung eines Anwaltes.
- Kontaktieren Sie bei einer Verbraucherschlichtungsstelle einen Ombudsmann.
- Schließen Sie sich, falls es Ihren Fall betrifft, einer Musterfeststellungsklage an.
Verjährungsfristen
Verjährungsfristen können gehemmt werden oder neu beginnen. Eine Hemmung erfolgt beispielsweise durch die rechtzeitige (vor Ablauf des 31. Dezembers) Beantragung und Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids oder durch die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner. Ein Neubeginn der Verjährung erfolgt, wenn ein Anerkenntnis des Schuldners vorliegt oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird (§ 212 BGB).
Definition: Frist
Als Frist bezeichnet man einen Zeitraum, in dem ein Bürger seine subjektiven Rechte geltend machen kann oder geltend macht. Dies kann sich durch eine Handlung oder den Eintritt eines Ereignisses realisieren. Fristen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können nicht an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag enden. Gemäß § 193 BGB verlängern sie sich deshalb automatisch auf den nächsten Werktag. Fällt eine Frist auf einen bundesweit nicht einheitlichen Feiertag, kann sie bundeslandabhängig sein.
Unterscheidung zwischen Terminfrist und Ereignisfrist
Man unterscheidet zwei Arten von Fristen: Als Terminfrist bzw. Beginnfrist bezeichnet man eine Frist, die an einem festen Datum, um null Uhr an diesem Termin beginnt. Dagegen hängt eine Ereignisfrist vom Eintritt eines Ereignisses ab, dessen Datum nicht von vornherein feststeht. Gemäß § 187 BGB beginnt Letztere erst an dem auf das Ereignis folgenden Tag, wiederum um null Uhr.
Regelmäßige Verjährung nach drei Jahren
Ob aufgrund eines Kaufvertrags, eines Werkvertrags oder eines Dienstvertrags und unabhängig davon, ob es sich um einen Vertrag zwischen Kaufleuten oder einem Kaufmann und einem Verbraucher handelt – zivilrechtliche Forderungen verjähren regelmäßig in drei Jahren. Diese sog. Regelverjährung berechnet sich gemäß § 199 BGB. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Beispiel: Ist die Forderung am 25.02.2021 entstanden, begann die Verjährung am 31.12.2021. Bis zum 31.12.2024 ist sie nicht verjährt. Ab dem 01.01.2025 tritt Verjährung ein.
Es gibt jedoch auch Tatbestände und Rechtshandlungen, die die Verjährung neu beginnen lassen oder sie hemmen.
Neubeginn der Verjährung
Die zivilrechtliche Regelung zum Neubeginn der Verjährung enthält § 212 BGB: Danach beginnt sie neu zu laufen zum Beispiel, wenn der Schuldner die Schuld anerkennt. In diesem Fall beginnt die Verjährung dann mit dem auf das Anerkenntnis folgenden Tag gemäß § 187 I BGB. Im Kaufrecht tritt ein Neubeginn der Verjährung im Rahmen einer Nacherfüllung mit Lieferung der neuen Sache ein.
Wird eine gerichtliche Vollstreckungshandlung beantragt oder vorgenommen, beginnt die Verjährung ebenfalls neu. Beispiele hierfür sind etwa der Antrag des Gläubigers auf Zwangsvollstreckung oder die Bestimmung des Zwangsversteigerungstermins. Die Verjährung beginnt neu mit dem auf die Vollstreckungshandlung folgenden Tag.
Hemmung der Verjährung
Von einer Verjährungshemmung spricht man, wenn eine Zeitspanne nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird. Nach Ablauf der Hemmung läuft die Verjährung weiter, der bereits zuvor abgelaufene Zeitraum wird hierbei also mitberücksichtigt. Mit anderen Worten: Die Frist verlängert sich um den Zeitraum der Hemmung, § 209 BGB. Das gilt beispielsweise, wenn um den Anspruch verhandelt wird (§ 203 BGB), wenn ein Klage erhoben wird bzw. die Klageschrift eingereicht und in Kürze zugestellt wird oder ein selbstständiges Beweisverfahren oder ein Anspruch im Insolvenzverfahren angemeldet wird (§ 204 BGB).
Mahnbescheid im Mahnverfahren
Zudem wird die Verjährung gemäß § 204 BGB mit Zustellung des Mahnbescheids gehemmt. Hier ist die gerichtliche Geltendmachung per Mahnbescheid gemeint. Außergerichtliche Mahnungen spielen dagegen für die Verjährung keine Rolle. Eine Mahnung ändert an der Verjährung nichts. Eine Hemmung greift also nur bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Forderung, entweder in Form einer Klage oder in Form eines Mahnbescheids. Wird der Mahnbescheid eingereicht, verlängert sich die Verjährungsfrist um sechs Monate. Für beide Rechtsmittel gilt: Sie müssen vor Ablauf der Verjährungsfrist beim Gericht eingehen, also bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch noch nicht verjährt ist.
Notieren der Verjährung
Wer nicht auf sein Geld verzichten will, sollte Wert auf gutes Forderungsmanagement legen. Damit man keine Frist verpasst, sollte man die Verjährung von Ansprüchen notieren. So geht man sicher, dass man die Forderung nicht zu spät gerichtlich geltend macht und der Schuldner sich auf die Einrede der Verjährung berufen kann. Einrede bedeutet, dass die Verjährung vom Gericht nicht selbstständig berücksichtigt wird, sondern sich der Schuldner auf diese Einrede berufen muss.
Hinweis: Beim kleinen Schadenersatz behält der Gläubiger die mangelhafte Sache und macht den Wertunterschied zu einer mangelfreien Sache geltend. Gibt er die mangelhafte Sache zurück und fordert er Schadensersatz für die Nichterfüllung des ganzen Vertrages, spricht man vom großen Schadensersatz.
Fazit
Der 31. Dezember ist ein wichtiges Datum für Geschäftsleute. Unterliegt ein Zahlungsanspruch der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB, verjährt er mit Ablauf dieses Tages. Vorausgesetzt, der Gläubiger kennt sowohl seinen Anspruch als auch den Schuldner. In der Praxis dürfte das oft der Fall sein. Deshalb heißt es zum Jahresende: handeln. Denn nach Ablauf dieser Frist kann sich der Schuldner dann auf Verjährung berufen. Der Gläubiger hat dann das Nachsehen und kann seinen Anspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzen – obwohl der Anspruch an sich weiter besteht.
(WEL)
FAQ zu Verjährung und Verjährungsfristen
Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Die regelmäßige Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger vom Bestehen des Anspruchs und den diesbezüglich näheren Umständen erfahren hat. Auch wenn dem Gläubiger infolge grober Fahrlässigkeit diese Kenntnis fehlt, er also von der ihm zustehenden Forderung hätte wissen müssen, beginnt die Frist zu laufen.
Darf der Schuldner nach Ablauf der Verjährungsfrist die Zahlung verweigern?
Bei einem verjährten Anspruch hat der Schuldner das Recht, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Wird der Schuldner wegen einer verjährten Forderung in Anspruch genommen, so darf er sich aber keinesfalls passiv verhalten. Die eingetretene Verjährung berechtigt ihn zwar zur Zahlungsverweigerung. Dazu muss er sich aber auf dieses Recht berufen. Das Gericht prüft nicht von Amts wegen – wie oft vom Laien fälschlich angenommen – ob die Verjährung eingetreten ist.
Gibt es besondere Verjährungsregeln?
Neben der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist gibt es auch noch spezielle Verjährungsfristen – kürzere und längere. So verjähren Mängelansprüche bei beweglichen Sachen grundsätzlich zwei Jahre nach der Übergabe. Für ab 2022 geschlossene Kaufverträge kann dieser Zeitraum in folgenden Fällen länger als zwei Jahre dauern. Zeigt sich ein Mangel innerhalb der zwei Jahre, tritt die Verjährung erst vier Monate später ein. Die Gewährleistungsfrist beträgt danach bei einem Mangel, der sich einen Tag vor Ablauf der zweijährigen Gewährleistung zeigt, bis zu zwei Jahre und vier Monate. Hat der Verkäufer dagegen nacherfüllt durch Reparatur oder Ersatz der Sache tritt die Verjährung erst zwei Monate nach deren Übergabe an Verbraucher ein. Bei Mängeln an Bauwerken oder an üblicherweise dazu verwendeten Sachen können Ansprüche dagegen bis zu fünf Jahre nach der Abnahme geltend gemacht werden. Ansprüche wegen Reisemängeln verjähren gegenüber dem Reiseveranstalter (z. B. Reisepreisminderung) in zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.
Kann man die Verjährungsfrist für die Gewährleistung verkürzen?
Ein Unternehmer kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Verkauf von gebrauchten Sachen an eine Privatperson die Verjährungsfrist nur auf ein Jahr verkürzen. Seit 2022 muss ein unternehmerisch auftretender Verkäufer den Verbraucher vor Vertragserklärung selbst darüber informieren und die verkürzte Verjährungsfrist im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart sein. Umgekehrt kann beim Verkauf einer Sache durch eine Privatperson, also eines Verbrauchers, an einen Unternehmer die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Dasselbe gilt, wenn es sich bei Käufer und Verkäufer nur um Privatpersonen oder um Unternehmer handelt. Der Ausschluss ist unwirksam, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie gegeben hat.
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Rechtstipps zu "Verjährung" | Seite 148
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11.06.2015 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„… , sollten umgehend handeln, da die Forderungen schon verjährt sein könnten oder demnächst verjähren. Mehr Informationen: http://www.schiffsfonds.eu/ und http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle-bank-und-kapitalmarktrecht Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ Weiterlesen
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11.06.2015 Rechtsanwalt Markus Mehlig„… nicht verjährt Das Amtsgericht Ludwigsburg hat sich in der zitierten Entscheidung auch über die Frage der Verjährung des Rückzahlungsanspruchs geäußert. Zutreffend stellt es für die Frage, wann die 3-jährige …“ Weiterlesen
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09.06.2015 Rechtsanwältin Adrijana Blazevska-Gkiztavidis„… , beispielsweise in die Niederlande, können entsprechende Urteile jedoch vollstreckt werden, soweit eine Verjährung noch nicht eingetreten ist.“ Weiterlesen
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09.06.2015 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… eine entscheidende Rolle: Ansprüche drohen sonst zu verjähren, bei einer versäumten Kündigungsfrist verlängert sich die Vertragslaufzeit, ein verspätet gegen einen Bescheid eingelegter Widerspruch …“ Weiterlesen
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09.06.2015 GKS Rechtsanwälte„… Klausel enthalten: „Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.“ Weiterhin enthielten die AGB des Verkäufers noch eine Klausel …“ Weiterlesen
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09.06.2015 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… werden“, so Cäsar-Preller. Da bei Beteiligungen am Schiffsfonds MPC Santa P-Schiffe schon die Verjährung der Schadensersatzansprüche eingesetzt haben könnte oder demnächst einsetzt, sollten Anleger …“ Weiterlesen
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09.06.2015 Rechtsanwalt Knud J. Steffan„… Gründungsgesellschaftern. Es ist nicht ausgeschlossen, dass für die den Ansprüchen zugrundeliegenden Pflichtverletzung die Verjährung noch nicht abgelaufen ist. Deckung durch die Rechtsschutzversicherung …“ Weiterlesen
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09.06.2015 Rechtsanwalt Markus Brehm„… des AG Frankfurt am Main a) Verjährung Bei dem Urteil geht das Gericht zunächst von der Verjährung der geltend gemachten Forderung aus. Der Mahnbescheid sei im Januar 2014 nach Ablauf der dreijährigen …“ Weiterlesen
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03.06.2015 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… nach wie vor die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. „Allerdings könnte die Zeit drängen und die Verjährung der Forderungen drohen. Es gilt die zehnjährige Verjährungsfrist“, sagt …“ Weiterlesen
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01.06.2015 Rechtsanwalt Helge Petersen„… zu einem Kurs von 5,0 % gehandelt. Notbremse Rückabwicklung – Verjährung droht Insbesondere bei fehlenden Hinweisen auf die Risiken von KGAL – Alcas 200 SeaClass 7 – LIWA Mobiliengesellschaft mbH …“ Weiterlesen
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29.05.2015 Rechtsanwalt Dr. Hans-Berndt Ziegler„… geltend gemacht. 2013 beriefen sich die Antragsgegnerinnen auf Verjährung. Das OLG gab ihnen Recht. Nach § 199 Abs. 1 S. 2 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres …“ Weiterlesen
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25.05.2015 Rechtsanwalt Wilhelm Segelken„… in der Schrift. Wichtig ist, ob Teile des Prüfungszeitraumes der Verjährung unterliegen. Zur Überprüfung durch das Finanzgericht kann die Frage des Prüfungsortes gestellt werden. Die abgestuften …“ Weiterlesen
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24.05.2015 Rechtsanwältin Dr. Claudia von Seck LL.M.„… den Antrag zurück, da der Anspruch mit Blick auf die regelmäßige Verjährung von drei Jahren (§ 195 BGB) verjährt sei. Die Verjährung habe spätestens mit Rechtskraft der Scheidung begonnen (2006 …“ Weiterlesen
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22.05.2015 Rechtsanwalt Jens Reichow„… es zu einer Klagewelle gegen Infinus-Vermittler kommen. Nach einer Entscheidung des BGH dürfte es für viele geschädigte Anleger jedoch zu spät sein. Es gilt zu beachten, dass es stets auch zu einer Verjährung …“ Weiterlesen
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21.05.2015 Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass„… und her geschoben wurden." Die Beklagten bestritten alle Vorwürfe, lobten die Qualität des Prospektes und führten zudem noch das Argument der Verjährung ins Feld. Das Gericht gab der Klage statt …“ Weiterlesen
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14.07.2022 Rechtsanwalt Henning Schaum„… eine Aufbewahrungspflicht treffe. Verjährt der Herausgabeanspruch? Auch der Herausgabeanspruch unterliegt der Verjährung. Hierzu hat sich der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung IX ZR 243/19 …“ Weiterlesen
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14.05.2015 Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.„… zur Hemmung der Verjährung. Konsequent wurde danach eine Klage vor dem Amtsgericht Nürtingen auf Zahlung von € 1.056 erhoben. Mein Mandant sollte € 600,00 Schadenersatz und € 506,00 Anwaltskosten bezahlen …“ Weiterlesen
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12.05.2015 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… Schadensersatzansprüche können daher noch in diesem Jahr verjähren. Die Gebau-Gruppe legte den Medico Wohnungsbau Fonds Nr. 50 im Juni 2005 auf. Die Fondsgesellschaft investierte in diverse Wohn- und Gewerbeimmobilien …“ Weiterlesen
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11.05.2015 Rechtsanwältin Anna Katharina Kastner„… des Händlers in einem Jahr ab Ablieferung des Fahrzeugs an den Kunden, Ansprüche wegen allgemeinen Schadensersatzansprüchen hingegen nach zwei Jahren verjähren. Das Amtsgericht hatte den Anspruch der Klägerin …“ Weiterlesen
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09.05.2015 Rechtsanwalt Martin J. Haas„Die Verjährung für die Rückforderung von Bearbeitungsentgelten (31.12.2014) ist bei laufenden Vertragsverhältnissen unbeachtlich! Soweit Ihre Bank für den Abschluss des Darlehensvertrages …“ Weiterlesen
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09.05.2015 Rechtsanwalt Martin J. Haas„… wird, wenn keine Bauausschlussklausel greift. Verjährung tritt bei einem Gestaltungsrecht nicht ein! Ach ja: Auch die Verjährung für die Rückforderung von Bearbeitungsentgelten (31.12.2014) ist bei laufenden Vertragsverhältnissen unbeachtlich! Wir wünschen viel Erfolg!“ Weiterlesen
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07.05.2015 Rechtsanwalt Oliver Keller„… Bearbeitungsgebühren zurückverlangen konnten. Banken und Sparkassen haben sich hier häufig auf Verjährung der Kundenansprüche berufen. In einer viel beachteten Entscheidung hat der BGH dann im letzten …“ Weiterlesen
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04.05.2015 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… offengelegt werden. Wurden sie verschwiegen, ist das ebenfalls ein Grund, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.“ Da bereits Verjährung drohen könnte, sollten Anleger nicht mehr lange warten, um …“ Weiterlesen
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01.05.2015 Rechtsanwalt Ralf Breywisch„… ist nach Auffassung des BGH, dass einerseits in den allgemeinen Geschäftsbedingungen unter VI Nr. 1 Satz 1 steht, dass Ansprüche wegen Sachmängeln nach einem Jahr verjähren. Dies hat zur Folge …“ Weiterlesen