Wohngeld – was Sie wissen und beachten müssen!
- 3 Minuten Lesezeit
Die wichtigsten Fakten
- Wohngeld ist in Deutschland eine Sozialleistung für Personen, die ein geringes Einkommen haben und somit einen Zuschuss für ihre Miete erhalten.
- Es wird entweder als Mietzuschuss für Mietwohnungen oder als Lastenzuschuss für eigengenutzte Eigentumswohnungen bzw. Eigenheime gewährt.
- Geregelt ist das Wohngeld im Wohngeldgesetz – kurz WoGG.
- Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wurde das Wohngeldgesetz um eine Heizkosten- und eine Klimakomponente ergänzt.
- Wohngeld wird einzig auf Antrag bewilligt.
- Es kann für bis zu 24 Monate bewilligt werden (regelmäßig wird es für 12 Monate bewilligt). Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Was bedeutet Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Mieterinnen und Mieter oder zu den Kosten für selbst genutztes Wohneigentum für Eigentümerinnen und Eigentümer. Somit gilt das Wohngeld als eine finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger bei deren Wohnkosten.
Wohngeld wird auf Antrag gewährt – zuständig ist die örtliche Wohngeldbehörde. Das ist die Gemeinde-, Stadt-, Amts- bzw. Kreisverwaltung.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld wird ausschließlich an Personen gezahlt, die keine sogenannten Transferleistungen, wie beispielsweise Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II, in Anspruch nehmen, beispielsweise Mindestlohnbezieher oder Rentner. Denn bei den Transferleistungen sind die Unterhaltskosten bereits eingerechnet.
Der Bezug von Wohngeld ist von folgenden drei Faktoren abhängig:
- Höhe des Gesamteinkommens (brutto)
- Größe des Haushalts
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Mietzuschuss vs. Lastenzuschuss
Wohngeld wird entweder als Mietzuschuss für Mietwohnungen oder als Lastenzuschuss für eigengenutzte Eigentumswohnungen bzw. Eigenheime bewilligt.
Folgende Personen können einen Mietzuschuss beantragen:
- der Mieter sowie ein Untermieter des Wohnraums
- der Inhaber einer Wohnung im eigenen Haus, das mehr als zwei Wohnungen hat
- eine nutzungsberechtigte Person des Wohnraums
Ein Lastenzuschuss kann von folgenden Personen beantragt werden:
- Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes
- Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts
Die Höhe des Wohngelds
Wohngeld wird für jeden Fall stets individuell berechnet. Die exakte Höhe richtet sich nach den örtlich gültigen Wohngeldtabellen.
Wie das Wohngeld berechnet wird, ergibt sich aus der sogenannten Wohngeldformel, die in § 19 WoGG festgelegt ist. Sie lautet:
1,15 • (M – (a + b • M + c • Y) • Y) Euro
Zur Erklärung der einzelnen Buchstaben:
- „M“ ist die zu berücksichtigende monatliche Miete bzw. Belastung in Euro
- „Y“ bedeutet das monatliche Gesamteinkommen in Euro
- „a“, „b“ und „c“ hängen von der Haushaltsgröße ab
Wer keinen Anspruch hat
Personen, die folgende Leistungen beziehen, dürfen kein Wohngeld beziehen. Dazu zählt beispielsweise
- Bürgergeld nach SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
Auch wenn ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied eine der genannten Leistungen erhält, besteht kein Anspruch auf Wohngeld.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Möchten Sie Wohngeld beziehen, müssen Sie laut § 22 WoGG einen Antrag stellen. Die Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde – das ist die Gemeinde-, Stadt-, Amts- bzw. Kreisverwaltung.
Für die Beantragung von Wohngeld sind verschiedene Unterlagen bzw. Angaben nötig, wie zum Beispiel
- der ausgefüllte Antrag auf Wohngeld, das heißt der Mietzuschuss- oder der Lastenzuschussantrag
- Mietbescheinigung – ist vom Vermieter auszufüllen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Mietvertrag
- Meldebestätigung
Darüber hinaus können – je nach familiärer oder finanzieller Situation, noch weitere Unterlagen benötigt werden. Das sind beispielsweise
- Unterhaltsnachweise
- Pflegegeldnachweise
- BAföG-Bescheid
- Kindergeld- oder Elterngeldbescheide
- Rentenbescheide
Die Bearbeitungsdauer des Wohngeldantrags ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. In der Regel sind es zwischen drei und sechs Wochen. Eine Bearbeitungszeit von mehreren Monaten ist in Einzelfällen möglich. Zu einem Wohngeldantrag erteilt die zuständige Behörde dann einen schriftlichen Bewilligungsbescheid.
Sie können auch einen Antrag auf vorläufige Zahlung des Wohngeldes stellen. Sie erhalten den Wohngeldvorschuss aber nur dann, wenn zur Feststellung Ihres Anspruchs auf Wohngeld aller Voraussicht nach eine längere Zeit erforderlich ist und Sie mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Wohngeld beanspruchen können, § 26a Abs. 1 WoGG.Es kann ebenso ein Wiederholungsantrag gestellt werden.
Wie lange wird Wohngeld gezahlt?
Grundsätzlich wird Wohngeld für zwölf Monate bewilligt – ab dem 1. des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt wurde. Nach Ablauf dieser Frist ist ein neuer Antrag erforderlich. Aber eine Bewilligung für 24 Monate ist auch möglich, wenn die Verhältnisse voraussichtlich gleichbleibend sind, § 25 Abs. 1 WoGG. Am besten stellen Sie einen neuen Antrag spätestens zwei Monate vor Ablauf der ersten Laufzeit, um eine Unterbrechung der Wohngeldzahlung zu verhindern.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Wohngeld?
Rechtstipps zu "Wohngeld" | Seite 4
-
Häufiger Streitpunkt Scheidungskosten: des Anwalts und des Richters Müh ist nicht umsonst – Teil III20.12.2016 Rechtsanwalt Lothar Wegener„… als Darlehen gewährt und nicht alsbald zurückgezahlt werden müssen. Auch Wohngeld ist Einkommen. Kein Einkommen sind Leistungen aus der Pflegeversicherung, solche für Kindererziehung und Erziehungsgeld, denn …“ Weiterlesen
-
16.12.2016 Rechtsanwalt Lothar Wegener„… . Zu den Einkünften zählen Abfindungen, Gratifikationen, Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, Wohngeld, Harz IV, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II. Einige Oberlandesgerichte …“ Weiterlesen
-
28.10.2016 Rechtsanwalt Nima Armin Daryai„… „Sonstiges – Umlegbare Kosten“, „Sonderkosten“, „Sonstiges“ und „Sonderkosten einzelner Nutzer“ abgerechnet. In der Abrechnung wurden lediglich die Zahlungen auf das Wohngeld …“ Weiterlesen
-
18.10.2016 Ferdinand Mang, anwalt.de-Redaktion„… auf Zahlung von Wohngeld bzw. Lastenzuschuss. Der Lastenzuschuss umfasst nach § 10 Abs. 1 Wohngeldgesetz (WoGG) die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung von Wohnraum. Mit dem Lastenzuschuss …“ Weiterlesen
-
27.02.2020 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„Der zweite Teil der Gesetzesänderungen 2016 beleuchtet die Themen „Rente & Altersvorsorge“, „Steuer & Sozialleistungen“ und „Finanzen & Versicherung“. Renten und Wohngeld erfahren …“ Weiterlesen
-
28.09.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… welchen Voraussetzungen? Wohngeldanspruch bei „Frauentausch” vergeigt Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Antrag einer Frau auf Wohngeld mit der Begründung abgelehnt, dass die Frau mit ihrem Vermieter …“ Weiterlesen
-
02.09.2015 Rechtsanwältin Grit Koschinski„… der Elternteil alle möglichen Forderungen gegen Dritte, wie zum Beispiel gegen die Pflegeversicherung oder Zahlung der Grundsicherung nach dem SGB XII oder Zahlung von Wohngeld ausgeschöpft hat …“ Weiterlesen
-
15.04.2015 Rechtsanwalt Imanuel Schulz„… eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz in Anspruch zu nehmen …“ Weiterlesen
-
06.03.2015 Rechtsanwältin Melanie Kesting„… die Eigentümergemeinschaft. Wofür bezahle ich Hausgeld? Als Wohnungseigentümer zahlen Sie in der Regel monatlich sog. Hausgeld bzw. Wohngeld. Grund hierfür ist, dass dem jeweiligen Eigentümer nur seine Wohnung …“ Weiterlesen
-
02.03.2015 Rechtsanwalt Dan Fehlberg„… des Elterngeldanspruches. Wohngeld bzw. Ausbildungsförderung Spesenzahlungen bis zu Höhe der Steuerfreibeträge werden nicht als maßgebliches Einkommen angesehen. Arbeitslosengeld II Spesen zählen …“ Weiterlesen
-
08.07.2014 Dr. Sonntag Rechtsanwälte„Kindergeld ist die wichtigste Sozialleistung für Familien mit Kindern. Grundsätzlich wird Kindergeld auch einkommensunabhängig bezahlt, im Gegensatz zu Elterngeld, Kinderzuschlag und Wohngeld …“ Weiterlesen
-
17.12.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… machen und informieren. Wohngeld, Instandhaltungsrücklage etc.: Es ist es wichtig zu klären, ob die laufenden Kosten bezahlt sind. Der Käufer kann etwa für rückständiges Wohngeld haften …“ Weiterlesen
-
23.10.2013 Rechtsanwalt Ralph Sauer„Wird die Wohnungseigentümergemeinschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen ihrer Wohnungseigentümer an ihrem Recht auf Entziehung des Wohnungseigentums nach Nichtzahlung des Wohngeldes …“ Weiterlesen
-
14.10.2013 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… der Familie K schnell aufgebraucht hatten, war man nicht mehr in der Lage, die monatlich fälligen Wohngelder an die Wohnungseigentümergemeinschaft zu zahlen. Es entstand ein erheblicher Rückstand …“ Weiterlesen
-
18.09.2013 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)„Muss der Erbe Wohngeld zahlen - oder nicht? Ein Rechtstipp von Anton Bernhard Hilbert, Waldshut-Tiengen. Der glückliche Neffe erbt die Eigentumswohnung des Erbonkels. Das Glück währt nicht lange …“ Weiterlesen
-
27.05.2013 Rechtsanwalt Hans-Georg Rumke„… ) Lohnbescheinigung, Bescheid über Gewährung von Arbeitslosengeld oder Hartz IV-Bezüge, Kindergeld, Wohngeld etc. b) Mietvertrag, Nebenkosten, regelmäßige Ratenzahlungen c) Bankauszüge, Bausparkonto, sonstige …“ Weiterlesen
-
12.03.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… sollte in Kopie ebenfalls vorliegen. Der Erwerber sollte Kenntnis über die Eigentümerversammlungsprotokolle haben, über die Höhe des Haus- und Wohngeldes Bescheid wissen und auch über die Höhe …“ Weiterlesen
-
31.08.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„Wohngeld stellt nur einen Zuschuss zu tatsächlich gezahlten Mietaufwendungen dar. Wer gar keine Miete zahlt, kann daher auch kein Wohngeld verlangen. Gerade Familien haben das Problem, eine Wohnung …“ Weiterlesen
-
10.05.2012 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)„… berechtigt, über das Wohngeld (Wirtschaftsplan) und über die Abrechnungsspitze (Jahresabrechnung) zu beschließen. Sie haben keine Kompetenz, bestehende Rückstände durch Mehrheitsbeschluss erneut …“ Weiterlesen
-
04.04.2012 anwalt.de-Redaktion„Wer als Empfänger von Wohngeld die Mitteilung über einen Umzug unterlässt, handelt nicht zwingend grob fahrlässig. In bestimmten Konstellationen können daher erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit …“ Weiterlesen
-
21.02.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„Bei der Berechnung des Wohngeldes werden Zinseinkünfte als Einkommen berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun bestätigt, dass dies auch für Zinserträge aus Schmerzensgeld gilt. Zwar …“ Weiterlesen
-
16.01.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… einer Direktzahlung ermögliche, aufgrund der Gefahr einer Entmündigung restriktiv ausgelegt werden. Andererseits fehlten aber Handlungsalternativen. So könnten die Leistungen nicht wie beim Wohngeld gekürzt …“ Weiterlesen
-
11.01.2012 GKS Rechtsanwälte„… die Zuteilung von Wohngeld als „angemessene Kosten" anzusetzen. Laut Rechtsprechung darf sich diese Zuteilung nicht im untersten Bereich des örtlichen Mietspiegels bewegen. Der örtliche Mietspiegel - immer …“ Weiterlesen
-
23.12.2011 Rechtsanwalt Roman Ronneburger„… die Rundfunkgebühren vollständig zu begleichen. In einem Fall (Beschluss vom 09. November 2011 BvR 665/10) ging es um einen Rentner, der nach Abzug der Wohnkosten, aus seiner Rente und dem Wohngeld …“ Weiterlesen