3 Fachanwälte in Füssen

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Baur
Rechtsanwaltskanzlei Baur, Kemptenerstr. 4, 87629 Füssen 7096.8293918571 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Fachanwalt in Füssen
Profil-Bild Rechtsanwalt Manuel Fackler
sehr gut
Rechtsanwalt Manuel Fackler
Eichinger & Fackler Rechtsanwälte, Marienstraße 18, 87629 Füssen 7096.9948874104 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Fachanwalt in Füssen
aus 53 Bewertungen Bzgl. meines Anliegens und meiner Fragen hin hat mich Hr. Fackler klar verständlich, fachkundig und freundlich … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annegret Viebig-Sandler
Rechtsanwältin Annegret Viebig-Sandler
Kanzlei Viebig-Sandler, Kemptener Str. 2, 87629 Füssen 7096.846523832 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht
Fachanwältin in Füssen
aus 6 Bewertungen Sehr kompetente Beratung (18.12.2022)

Rechtstipps von Fachanwälten aus Füssen

Fragen und Antworten

  • Wie finde ich den richtigen Fachanwalt in Füssen?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Fachanwalt in Füssen. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Fachanwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Fachanwälte in Füssen zu einer bestimmten Fachanwaltschaft oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Fachanwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Fachanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Fachanwalt in Füssen!
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.