2 Fachanwälte in Westerkappeln

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  • Rechtsanwalt Volker Beernink
    Sehr gut
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Volker Beernink
    Kanzlei Wilhelmshöhe - Beernink Helmich Rechtsanwälte Fachanwälte,Wilhelmshöhe 1a, 49492 Westerkappeln 7.700,1 km
    "Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war." (Bertolt Brecht)
    Fachanwalt für Erbrecht • Fachanwalt für Familienrecht • Agrarrecht • Pferderecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
    Online-Rechtsberatung
    Fachanwalt in Westerkappeln
    aus 21 Bewertungen Schnelle und kompetente Beratung. Alle Fragen wurden sehr verständlich beantwortet, und dadurch auch Unsicherheiten geno … Schnelle und kompetente Beratung. Alle Fragen wurden sehr verständlich beantwort … (24.04.2025)
  • Rechtsanwältin Frauke Helmich
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwältin Frauke Helmich
    Kanzlei Wilhelmshöhe - Beernink Helmich Rechtsanwälte Fachanwälte,Wilhelmshöhe 1A, 49492 Westerkappeln 7.700,1 km
    Fachanwältin für Verkehrsrecht • Fachanwältin für Migrationsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
    Fachanwältin in Westerkappeln
    (11.12.2024) Gut Anhalt Gut Anhalt
  • Sie sind Anwalt und möchten hier gefunden werden?

Fragen und Antworten

  • Wie finde ich den richtigen Fachanwalt in Westerkappeln?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Fachanwalt in Westerkappeln. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Fachanwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Fachanwälte in Westerkappeln zu einer bestimmten Fachanwaltschaft oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Fachanwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Fachanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Fachanwalt in Westerkappeln!
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.