Abmahnung Waldorf Frommer: Captain Fatastic – Einmal Wildnis und zurück

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Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Captain Fatastic – Einmal Wildnis und zurück“ ab. 

Captain Fantastic – Einmal Wildnis und zurück (Originaltitel: Captain Fantastic) ist ein tragikkomisches Filmdrama von Matt Ross, das am 23. Januar 2016 im Rahmen des Sundance Film Festivals seine Premiere feierte. Der Film kam am 8. Juli 2016 in die US-amerikanischen und am 18. August 2016 in die deutschen Kinos.

In den Wäldern an der Nordwestküste der USA lebt der überzeugte Aussteiger Ben mit seiner Familie abseits jeglicher Zivilisation. Er versucht, seine sechs Kinder durch ein körperliches und geistiges Training so gut wie möglich auf das Leben vorzubereiten. Das ist seine Vorstellung vom Vatersein. So lehrt er seine Kinder, dass Cola vergiftetes Wasser ist, und bringt ihnen bei, in der Wildnis zu überleben. Infolge der Erziehung sind die Kinder überdurchschnittlich intelligent und auch körperlich agiler als ihre Altersgenossen. Allerdings zwingt ein Ereignis die Familie zurück in die Zivilisation.

Was wird von Ihnen verlangt?

In dem Abmahnschreiben wird gegenüber seinem Adressaten der Vorwurf erhoben, den Film zum Download bereitgestellt zu haben. Vermeintlicher Anspruchsgegner ist dabei immer der Anschlussinhaber, da ihm gegenüber eine Vermutung besteht, tatsächlich die Rechtsverletzung begangen zu haben.

Sodann wird der Adressat der Abmahnung dazu aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Interesse einer außergerichtlichen Klärung wird darüber hinaus ein Lizenzschaden in Höhe von „nur“ EUR 700,00 geltend gemacht sowie ferner außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 EUR.

Für das Anbieten des Films „Captain Fatastic – Einmal Wildnis und zurück“ verlangt Waldorf Frommer mithin die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 915,00 EUR pro Film.

Wie sollten Sie reagieren?

Auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn nur eine ernsthafte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr der vorgeworfenen Rechtsverletzung – und schützt auf diese Weise den Anspruchsgegner vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme, also Sie.

Wurde die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ausgeräumt, stehen nur noch die oben genannten Zahlungsansprüche im Raum.

Wie können Sie konkret auf die „Captain Fatastic – Einmal Wildnis und zurück“-Abmahnung reagieren?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren Sie einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzlei-Website.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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