3.532 Anwälte für Erpressung | Seite 148

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Rechtsanwalt Arne Timmermann
Kanzlei Arne Timmermann, Winterhuder Marktplatz 6-7a, 22299 Hamburg 6718.1480684985 km
"Wer nicht kämpft hat schon verloren!"
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Erpressung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Arne Timmermann
(28.09.2020) Posetive und schnelle Beantwortung .
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sehr gut
Rechtsanwalt Marco Hülsen
Hager Hülsen Rechtsanwälte, Ringstr. 1, 63897 Miltenberg 6884.6682347207 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erpressung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Marco Hülsen
aus 10 Bewertungen Herr Marco Hülsen hat mich (privat und geschäftlich) hoch kompetent ,sehr engagiert und vor allem erfolgreich … (28.06.2023)
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sehr gut
Rechtsanwältin Rabia Kahriman
AKA LAW PARTNERS, Yenişehir mh Osmanlı Blv Volume Kurtköy Vetraco Ofis, 1, 34912, Istanbul, Türkei 8716.2840327768 km
Recht mit Leidenschaft, Erfolg mit Präzision.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erpressung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Rabia Kahriman gerne zur Verfügung
aus 16 Bewertungen Frau Kahriman hat mich bei der Gründung meines Unternehmens in der Türkei vertreten und ich bin äußerst zufrieden mit … (18.03.2024)
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Rechtsanwalt Dipl.-Agrar-Ing. FH Anton Wackerbauer
Rechtsanwälte Wackerbauer & Coll., Lindenstraße 62, 84030 Ergolding 7130.4312976595 km
Fachanwalt Agrarrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erpressung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dipl.-Agrar-Ing. FH Anton Wackerbauer gerne zur Verfügung
(03.03.2023) Schneller Rückruf. Sofortige Terminvereinbarung.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erpressung

Fragen und Antworten

  • Erpressung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erpressung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Erpressung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erpressung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erpressung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Erpressung ist in Deutschland ein Straftatbestand nach § 253 StGB. Die Erpressung ist ein Verhalten, mit dem der Täter sich selbst oder einem Dritten durch Gewalt oder durch Androhung eines empfindlichen Übels rechtswidrig zulasten eines anderen - des Erpressten oder einer anderen Person - einen Vorteil verschaffen will. Damit ist die Erpressung eine Nötigung, die mit der Absicht erfolgt, sich selbst oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern und dabei einen anderen an seinem Vermögen zu schädigen.

Voraussetzung für die Strafbarkeit gem. § 253 StGB ist, dass einerseits die Relation zwischen Zweck der Nötigungshandlung und dem Nötigungsmittel (Gewalt, Drohung) unverhältnismäßig und damit als verwerflich anzusehen ist. Zudem muss die Bereicherung rechtswidrig sein, damit eine Erpressung vorliegt. Das scheidet jedoch aus, wenn der Nötigende gegen den Genötigten einen zivilrechtlichen Anspruch hat, der Nötigende also versucht, einen rechtmäßigen Anspruch mit Gewalt oder Drohung durchzusetzen. Ist bei dem Versuch, einen rechtmäßigen Anspruch durchzusetzen, die Zweck-Mittel-Relation nicht gewahrt, ist zwar eine Strafbarkeit wegen Erpressung ausgeschlossen, eine Strafbarkeit wegen Nötigung (§ 240 StGB) aber denkbar.

Neben der einfachen Erpressung existiert auch der Straftatbestand der räuberischen Erpressung (§ 255 StGB), bei der es oftmals zu Abgrenzungsschwierigkeiten mit dem Tatbestand „Raub" gem. § 250 StGB kommt. Die räuberische Erpressung wird als ein Qualifikationstatbestand zu § 253 StGB eingestuft und ist nicht lediglich eine reine Strafzumessungsregel. Abgrenzungsprobleme bestehen in diesem Bereich zudem oftmals in Bezug auf den Tatbestand des räuberischen Diebstahls §252 StGB und zum Betrug (§ 263 StGB).

(LOE)

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